Loss of Licence-Versicherung: Wenn Piloten ihre Lizenz verlieren und die Versicherung nicht zahlt
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Verlust der Lizenz – existenzielle Folgen für Piloten
Für Piloten bedeutet der Verlust der Fluglizenz nicht nur eine vorübergehende Einschränkung, sondern häufig das abrupte Ende der beruflichen Tätigkeit. Anders als in vielen anderen Berufen ist die Erwerbsfähigkeit unmittelbar an die gesundheitliche Tauglichkeit und das gültige Medical gekoppelt. Wird die Lizenz widerrufen oder nicht verlängert, entfällt regelmäßig die Möglichkeit, weiterhin als Pilot tätig zu sein.
Die sogenannte Loss of Licence-Versicherung, häufig auch LOL-Versicherung oder Fluguntauglichkeitsversicherung genannt, soll dieses spezielle Risiko absichern. Sie ist ein Sonderfall der Berufsunfähigkeitsversicherung und trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass bei Piloten bereits der Lizenzverlust den wirtschaftlichen Einschnitt auslöst.
Kommt es jedoch zum Streit mit dem Versicherer, etwa weil die Leistung verweigert oder verzögert wird, ist eine fundierte Prüfung im Versicherungsrecht erforderlich. Rogert & Ulbrich vertreten Piloten bundesweit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus der Loss of Licence-Versicherung.
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3Loss of Licence als besonderer Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung setzt voraus, dass der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Für Piloten ist diese Schwelle mit erheblichen Beweisanforderungen verbunden, da nicht allein der Lizenzverlust maßgeblich ist, sondern die konkrete medizinische Leistungsfähigkeit.
Die Loss of Licence-Versicherung geht darüber hinaus. In vielen Bedingungswerken gilt der Widerruf der Lizenz infolge Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall bereits als Eintritt des Versicherungsfalls. Der versicherte Pilot muss dann nicht mehr gesondert nachweisen, dass er im Sinne der Berufsunfähigkeit eingeschränkt ist. Der Verlust der licence wirkt leistungsbegründend.
Versichert werden in der Regel Berufspiloten, teilweise auch Flugbegleiter, Flugschüler oder Fluglotsen. Der genaue Inhalt des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen.
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Medizinische Fluguntauglichkeit und Widerruf der Lizenz
Zentrale Voraussetzung für die Leistung aus der Loss of Licence-Versicherung ist die gesundheitlich bedingte Fluguntauglichkeit. Diese wird durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellt. Grundlage ist das sogenannte Medical, das regelmäßig erneuert werden muss.
Erhält der Pilot kein positives Tauglichkeitszeugnis mehr, wird die Lizenz widerrufen oder nicht verlängert. In vielen Versicherungsbedingungen wird der Versicherungsfall definiert als voraussichtlich mindestens sechs Monate andauernde Fluguntauglichkeit infolge Krankheit oder Unfall.
Maßgeblich ist dabei stets der gesundheitliche Bezug. Rein verhaltensbedingte oder disziplinarische Maßnahmen führen nicht zum versicherten loss. Ebenso sind Ausschlüsse zu beachten, insbesondere bei psychischen Erkrankungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch. Ob ein solcher Ausschluss im konkreten Fall greift, bedarf einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung.
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Zeitpunkt des Leistungsanspruchs bei Loss of Licence
Von erheblicher Bedeutung ist der Zeitpunkt, ab dem der Leistungsanspruch entsteht. In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob bereits die medizinische Feststellung der Fluguntauglichkeit genügt oder ob der formale Widerruf der Lizenz abgewartet werden muss.
Die Antwort hängt vom jeweiligen Vertragsinhalt ab. Für Piloten ist der Zeitpunkt entscheidend, weil hiervon die Dauer der Rentenzahlung oder Einmalleistung abhängt. Eine fehlerhafte Einordnung kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
Loss of Licence und Krankentagegeldversicherung
Die Fluguntauglichkeit spielt auch im Bereich der Krankentagegeldversicherung eine Rolle. Häufig wird sie der vollständigen Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt. Dennoch sind die Versicherungszweige rechtlich getrennt zu betrachten.
Leistungen aus einer Loss of Licence-Versicherung gelten nicht automatisch als Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Sinne der Krankentagegeldbedingungen. Gerade hier entstehen immer wieder Abgrenzungsfragen zwischen den beteiligten Versicherern.

Typische Streitpunkte mit dem Versicherer
In der Praxis begegnen Piloten wiederkehrenden Argumentationsmustern der Versicherer. Häufig wird die Dauerhaftigkeit der Fluguntauglichkeit in Frage gestellt oder es werden Ausschlussklauseln herangezogen. Teilweise wird argumentiert, es liege lediglich eine vorübergehende Einschränkung vor oder die Ursache sei nicht versichert.
Ebenso spielen vorvertragliche Anzeigepflichten eine zentrale Rolle. Versicherer prüfen, ob bei Abschluss der Versicherung sämtliche Gesundheitsfragen vollständig beantwortet wurden. Wird eine Anzeigepflichtverletzung behauptet, können Anfechtung, Rücktritt oder Vertragsanpassung im Raum stehen. Die Darlegungs- und Beweislast liegt jedoch beim Versicherer.
Gerade bei hoch spezialisierten Produkten wie der Loss of Licence-Versicherung ist eine präzise Analyse der Vertragsklauseln und der medizinischen Feststellungen unerlässlich.
Erfahrung im Versicherungsrecht – bundesweite Vertretung für Piloten
Rogert & Ulbrich sind seit vielen Jahren im Versicherungsrecht tätig und vertreten Mandanten bundesweit in Auseinandersetzungen mit Versicherern. Unsere Kanzlei verfügt über Erfahrung in Verfahren rund um Berufsunfähigkeitsversicherung, Lizenzverlust und spezielle Versicherungsprodukte für Piloten.
Wir kennen die Besonderheiten der Loss of Licence-Versicherung, die medizinischen Schnittstellen und die typischen Argumentationslinien der Versicherer. Unsere Vertretung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich vor den zuständigen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Unsere Vorgehensweise als Rechtsanwalt für Loss of Licence-Versicherung
Zunächst analysieren wir den Inhalt Ihres Versicherungsvertrags sowie die konkrete Ausgestaltung der LOL-Versicherung. Anschließend bewerten wir die medizinische Feststellung der Fluguntauglichkeit und die Begründung des Versicherers.
Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine strukturierte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Je nach Sachlage erfolgt dies durch außergerichtliche Anspruchsbegründung oder durch Klage gegen den Versicherer. Ziel ist die konsequente Sicherung Ihrer vertraglich zugesicherten Leistungen.
10 Fragen & Antworten zur Loss of Licence-Versicherung
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Wenn Ihre Loss of Licence-Versicherung die Leistung verweigert oder Zweifel an der Fluguntauglichkeit äußert, sollten Sie die Entscheidung nicht ungeprüft akzeptieren. Für Piloten geht es regelmäßig um die wirtschaftliche Existenz und langfristige Planungssicherheit.
Lassen Sie Ihren Fall durch einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen und klären, welche Ansprüche Ihnen aus Ihrer Loss of Licence-Versicherung zustehen. Vereinbaren Sie eine Beratung und verschaffen Sie sich rechtliche Klarheit.

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