Verkehrsunfall – Kennen Sie Ihre Rechte?

Nach einem Verkehrsunfall ist die Situation oftmals stressig und unübersichtlich. Mitunter erleidet man einen Schock und ist von der Situation überfordert. Damit Unfallteilnehmer und deren Versicherer diese Situation im Verlauf der Geschehnisse nicht zu ihrem Vorteil nutzen ist es wichtig, seine Rechte zu kennen.

Grundsätzlich gilt: Machen Sie nach einem Verkehrsunfall keine vorschnellen Aussagen. Denn diese könnten im späteren Verlauf als Schuldeingeständnis mit weitreichenden Folgen interpretiert werden. Denn wer den Unfall verschuldet hat, muss auch in der Regel für sämtliche Schäden aufkommen, sowohl an den Fahrzeugen als auch an Personen und der Umwelt. Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer trägt in diesen Fällen u.a. die Kosten der erforderlichen Reparaturen, für deren Durchführung die Werkstatt frei gewählt werden kann. Auch steht dem Geschädigten ein Mietwagen für die Zeit der Reparaturen zu. Des Weiteren besteht zudem die Möglichkeit von der Reparatur des Fahrzeugs abzusehen und die Arbeiten nicht durchführen zu lassen. Aber auch in diesem Fall zahlt der Verursacher bzw. dessen Versicherer den Schaden in Form der fiktiven Schadensberechnung. Welche Option in Ihrem Fall die beste Lösung darstellt, dazu beraten wir Sie gerne.

Unfallschadenregulierung – Was ist zu beachten?

Unter Schadensregulierung versteht man die Unfallabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Sie dient dazu, den Schadensersatz vom Gegner zu erhalten. Als Geschädigter sind Sie dazu verpflichtet, den Schaden zu beweisen. Seien Sie deshalb besonders gründlich bei der Unfallaufnahme, denn Erfahrungen zeigen, dass Versicherer den Schaden meistens auf ein Minimum reduzieren wollen. Daher sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

  • Sammeln Sie Beweise direkt nach dem Unfall (Fotos, Zeugen, Informationsaustausch).
  • Erstellen Sie einen gemeinsamen Unfallbericht und lassen Sie sich den Unfallhergang vom Unfallverursacher schriftlich bestätigen.
  • Lassen Sie die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen.
  • Beauftragen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt, der die Schadensregulierung für Sie übernimmt.

Der Geschädigte darf grundsätzlich einen technischen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Feststellung des Schadens beauftragen. Dies sollten Sie als Geschädigter unbedingt tun, da sonst der Schaden nicht beweiskräftig und vollumfassend festgestellt wird.

Wir helfen Ihnen bei Verkehrsunfällen

Als Unfallgeschädigter haben Sie meistens viele Rechte und Ansprüche. Deshalb sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Die Kosten des Fachanwalts für Verkehrsrecht zahlt bei einem unverschuldeten Unfall immer die Gegenseite. Wir übernehmen im Anschluss für Sie die gesamte Schadensregulierung – von der Abwicklung mit dem gegnerischen Versicherer bis zur Durchsetzung von Schmerzensgeld. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.