Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel zum Abstellen von Fahrzeugen nur auf videoüberwachten Parkplätzen

Das Landgericht Bremen entschied, dass eine AGB-Klausel, die den Frachtführer verpflichtet, Fahrzeuge nur auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, weder überraschend noch unangemessen benachteiligt. Fehlen solche Parkplätze auf der Transportroute, muss der Frachtführer den Auftrag ablehnen oder alternative Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Andernfalls sind Weisungen des Absenders einzuholen.

Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel zum Abstellen von Fahrzeugen nur auf videoüberwachten Parkplätzen Zum Artikel »