Zum qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus einem über Nacht abgestellten LKW an einer italienischen Raststätte; Wirksamkeit einer AGB-Klausel, wonach der Fahrer nur bewachte Parkplätze anfahren darf

Das OLG München entschied, dass eine AGB-Klausel, die den Fahrer verpflichtet, nur bewachte Parkplätze anzufahren, unwirksam ist, wenn sie ihm nicht vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde. Der Frachtführer haftet nur bei Kenntnis einer erhöhten Diebstahlsgefahr oder bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen. Ein qualifiziertes Verschulden liegt nicht vor, wenn er geeignete Raststätten wählt.

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