OLG Stuttgart: Online gekaufter Tesla erfolgreich zurückgegeben – kein Wertersatz trotz Nutzung

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am 8. April 2025 (Az. 6 U 126/24), dass ein online gekaufter Tesla erfolgreich widerrufen werden kann. Der Käufer hatte den Vertrag mehr als ein Jahr nach der Lieferung widerrufen, ohne dass er dafür einen Wertersatz zahlen musste. Grund für diese Entscheidung war eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Verkäufers, die den Beginn der Widerrufsfrist verzögerte, wie verschiedene Anwalt-Blogs und Shopbetreiber-blog.de berichteten. Der Käufer wollte den für 64.970 Euro erworbenen Tesla aufgrund technischer Mängel zurückgeben. Dieses Urteil stellt ein bedeutendes Signal für Verbraucher im Online-Autohandel dar. Es unterstreicht, dass die gesetzlichen Informationspflichten vollständig eingehalten werden müssen.

Rückabwicklung eines Tesla nach Onlinekauf – der Fall im Detail

Im Juni 2022 erwarb ein Verbraucher ein Tesla Model 3 über den offiziellen Onlineshop des Herstellers. Der gesamte Kaufprozess erfolgte online, was den Vertrag zu einem typischen Fernabsatzgeschäft machte. Die Lieferung des Fahrzeugs erfolgte am 23. Dezember 2022. Kurz nach der Übergabe stellte der Käufer technische Mängel fest und war der Ansicht, dass der Tesla nicht den vertraglich zugesicherten Eigenschaften entsprach.

Trotz mehrerer erfolgloser Nachbesserungsversuche des Verkäufers widerrief der Käufer am 29. Dezember 2023 den Vertrag und berief sich auf sein gesetzliches Widerrufsrecht im Fernabsatz. Der Verkäufer wies den Widerruf jedoch zurück und verwies auf die abgelaufene 14-Tages-Frist.

In der zweiten Instanz entschied das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten des Käufers: Der Widerruf des Vertrags wurde als wirksam anerkannt, der Tesla muss zurückgenommen werden und der Kaufpreis ist ohne Abzug für die Fahrzeugnutzung zu erstatten. Eine Revision wurde zugelassen.

Warum kein Wertersatz beim Tesla-Widerruf? Die Begründung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung des Verkäufers nicht ausreichend auf den Käufer zugeschnitten war. Sie enthielt lediglich allgemeine Formulierungen wie „Wenn Sie Verbraucher sind …“, ohne den Käufer direkt anzusprechen. Darüber hinaus versäumte es der Verkäufer, Informationen über die Rücksendekosten zu geben oder zumindest eine Schätzung der Rücksendekosten zu nennen, was bei einem Fahrzeugkauf gesetzlich vorgeschrieben ist. Aufgrund dieser Mängel begann die gesetzliche 14-Tages-Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Der Käufer konnte daher auch noch über ein Jahr nach der Lieferung des Fahrzeugs wirksam widerrufen. Das Gericht entschied zudem, dass ein Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung oder den Wertverlust des Fahrzeugs nicht besteht, gemäß § 357a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Lediglich für den Zeitraum nach dem Widerruf könnte eine Nutzungsentschädigung fällig werden, wenn das Fahrzeug weiterhin genutzt wurde.

Tesla online gekauft – was das Urteil des OLG Stuttgart für Verbraucher bedeutet

Das Urteil des OLG Stuttgart macht deutlich, dass auch beim Autokauf im Internet die strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts gelten. Händler, die unvollständig oder fehlerhaft über das Widerrufsrecht informieren, müssen mit der Möglichkeit einer Rückabwicklung rechnen – selbst wenn das Fahrzeug bereits längere Zeit genutzt wurde.

Online gekaufte Fahrzeuge fallen unter das Widerrufsrecht des Fernabsatzrechts, was bedeutet, dass Käufer ein Widerrufsrecht haben, auch bei Fahrzeugkäufen im Internet. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verlängert dieses Recht auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Bei einem wirksamen Widerruf erhalten Käufer den vollständigen Kaufpreis zurück – ohne Abzüge für gefahrene Kilometer oder Nutzung des Fahrzeugs. Ein Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs entfällt in diesem Fall. Zudem sind Händler verpflichtet, bei Fahrzeugverkäufen klar und transparent über die Rücksendekosten zu informieren.