Kündigung bei Mercedes-Benz in Stuttgart – Ihre Rechte als Betroffener
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Was Mercedes-Benz-Beschäftigte in Stuttgart, Untertürkheim und Sindelfingen jetzt rechtlich wissen müssen
Mercedes-Benz baut bis 2027 bis zu 20.000 Stellen ab – und das ausgerechnet am Stammsitz Stuttgart. Wer in Untertürkheim, Sindelfingen oder einem anderen Standort der Region ein Abfindungsangebot erhalten hat oder internen Druck spürt, das Unternehmen zu verlassen, sollte wissen: Unterschreiben ist keine Pflicht. Rogert & Ulbrich beraten Mercedes-Benz-Beschäftigte im Großraum Stuttgart bei der Prüfung von Aufhebungsverträgen, bei der Verhandlung besserer Konditionen und bei allen Fragen rund um das Abfindungsprogramm.
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3Was bei Mercedes-Benz in Stuttgart und der Region gerade passiert
Die Mercedes-Benz Group AG – hervorgegangen aus der früheren Daimler AG – hat ihren Hauptsitz in Stuttgart und ist der mit Abstand größte private Arbeitgeber der Region. An den Standorten Stuttgart-Untertürkheim, Sindelfingen und weiteren Werken im Großraum – darunter Bad Cannstatt und Möglingen – sind Zehntausende Menschen beschäftigt. Genau diese Standorte stehen im Zentrum des aktuellen Stellenabbaus.
Seit 2024 verfolgt Mercedes-Benz ein umfassendes Sparprogramm mit dem Ziel, bis 2027 rund fünf Milliarden Euro pro Jahr einzusparen. Bis zu 20.000 Stellen sollen in Deutschland abgebaut werden, schwerpunktmäßig in indirekten Bereichen wie Verwaltung, Entwicklung und Technik – also genau jenen Bereichen, die in Stuttgart und Sindelfingen besonders stark vertreten sind. Das Abfindungsprogramm startete im April 2025 und lief ursprünglich bis Ende März 2026.
Das Besondere: Rund 91.000 tarifgebundene Mitarbeiter in Deutschland sind durch eine Betriebsvereinbarung bis Ende 2034 vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Für Beschäftigte an den Stuttgarter Standorten bedeutet das: Mercedes-Benz kann nicht einseitig kündigen, sondern muss auf freiwilliges Ausscheiden setzen. Das gibt Ihnen eine stärkere Verhandlungsposition, als viele zunächst annehmen.
Sie haben ein Abfindungsangebot erhalten oder spüren internen Druck zum Ausscheiden? Lassen Sie die Situation prüfen, bevor Sie sich entscheiden.
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Der Aufhebungsvertrag: Was Sie aufgeben – und was verhandelbar ist
Mercedes-Benz setzt auf Aufhebungsverträge statt Kündigungen. Das ist für das Unternehmen komfortabel: kein Kündigungsschutzverfahren, kein Risiko einer Unwirksamkeit. Für Sie als Mitarbeiter an einem Stuttgarter Standort bedeutet ein Aufhebungsvertrag konkret: Sie beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und verzichten damit auf alle Schutzrechte, die das Gesetz bei einer Kündigung vorsieht.
Das schließt insbesondere ein: den Anspruch auf Weiterbeschäftigung, das Recht auf eine Kündigungsschutzklage und unter Umständen einen Teil des Anspruchs auf Arbeitslosengeld – wenn die Agentur für Arbeit Stuttgart eine Sperrzeit verhängt. Ob eine Sperrzeit droht, hängt von den Umständen ab, lässt sich aber im Vorfeld einschätzen.
Gleichzeitig ist ein Aufhebungsvertrag kein Formular, das Sie nehmen oder lassen. Er ist ein Vertragsangebot, das verhandelt werden kann – über Abfindungshöhe, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und mögliche Wettbewerbsverbote. Was Mercedes-Benz zuerst anbietet, ist nicht das Maximum.
Aufhebungsvertrag erhalten? Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie wissen, was möglich wäre.
Abfindungshöhe: Was für Beschäftigte in Stuttgart realistisch ist
Mercedes-Benz zahlt im laufenden Abfindungsprogramm in Einzelfällen sehr hohe Summen. Für langjährige Beschäftigte an Stuttgarter Standorten – etwa in Untertürkheim oder Sindelfingen mit langer Betriebszugehörigkeit und höherem Gehalt – sind sechsstellige Beträge keine Ausnahme. Die konkreten Zahlen hängen von Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehaltshöhe und dem Zeitpunkt der Unterzeichnung ab. Im sogenannten Turbozeitraum bis Juli 2025 waren die Angebote besonders hoch; danach wurden die Summen reduziert.
Für viele Betroffene in Stuttgart stellt sich die Frage: Ist das Angebot fair? Und: Könnte ich mehr herausholen? Beides lässt sich erst beurteilen, wenn das konkrete Angebot vorliegt und der individuelle Rahmen geprüft wurde. Dinge wie betriebliche Altersversorgung, Boni und Aktienanteile werden von Abfindungsangeboten nicht immer vollständig erfasst und können separat verhandelt werden.
Sie wollen wissen, ob das Angebot von Mercedes-Benz angemessen ist? Lassen Sie die Zahlen und den Vertragsentwurf prüfen.

Interner Druck und das Konzept der “doppelten Freiwilligkeit”
Mercedes-Benz bewirbt den Stellenabbau als auf „doppelter Freiwilligkeit” basierend: Weder können Mitarbeiter gegen ihren Willen gekündigt werden, noch können sie ohne Zustimmung des Unternehmens gehen. In der Theorie klingt das ausgewogen. In der Praxis berichten Beschäftigte an Stuttgarter Standorten von Gesprächen mit Vorgesetzten, die sich wie Erwartungen anfühlen, von Hinweisen auf ungewisse Jobperspektiven innerhalb des Unternehmens und einem Klima, das Zögern sanktioniert.
Rechtlich ist es wichtig zu verstehen: Wenn ein Arbeitgeber Druck ausübt, um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen – etwa durch Drohung mit einer Kündigung, die rechtlich gar nicht möglich wäre –, kann das zur Anfechtbarkeit des Aufhebungsvertrags führen. Widerrechtliche Drohung ist ein anerkannter Anfechtungsgrund nach § 123 BGB. Das setzt voraus, dass die Drohung konkret und widerrechtlich war – aber es zeigt: Auch scheinbar einvernehmliche Vertragsbeendigungen können rechtlich angegriffen werden.
Sie fühlen sich unter Druck gesetzt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben? Lassen Sie die Situation einordnen, bevor Sie handeln.
Besonderer Schutz: Wer nicht einfach gehen muss
Nicht alle Mercedes-Benz-Beschäftigten können gleich behandelt werden. Für bestimmte Gruppen gelten erhöhte Anforderungen oder gesetzliche Kündigungsverbote – unabhängig davon, wie groß der Stellenabbau ist:
- Schwerbehinderte: Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer haben besondere Schutzrechte nach dem SGB IX, die auch dann greifen, wenn keine formale Kündigung droht (§ 168 SGB IX). Wer sich durch internen Druck zum Unterschreiben gedrängt fühlt, hat als schwerbehinderter Mensch möglicherweise eine besonders starke Rechtsposition.
- Schwangere: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung gilt ein gesetzliches Kündigungsverbot (§ 17 MuSchG). Auch Druck zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist in dieser Phase rechtlich heikel.
- Elternzeit: Während der Elternzeit ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig (§ 18 BEEG). Ausnahmen sind eng gefasst und bedürfen behördlicher Genehmigung.
- Betriebsratsmitglieder: Ordentliche Kündigungen gegenüber Betriebsratsmitgliedern sind grundsätzlich ausgeschlossen (§ 15 KSchG). Auch ein Aufhebungsvertrag kann für Betriebsratsmitglieder besondere Konsequenzen haben, die vorab geprüft werden sollten.
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und trotzdem Druck zum Ausscheiden spüren, sollten Sie die Situation sofort rechtlich einordnen lassen.
Besonderer Kündigungsschutz und trotzdem eine Kündigung erhalten? Lassen Sie das sofort prüfen.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Der wichtigste Grundsatz: Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Anders als bei einer Kündigung gibt es bei einem Aufhebungsvertragsangebot keine gesetzliche Frist, die Sie zwingt, sofort zu handeln. Mercedes-Benz setzt eigene Fristen – aber diese dienen in erster Linie dem Unternehmen, nicht Ihnen. Nutzen Sie die Zeit für eine fundierte Prüfung.
- Angebot sichern: Lassen Sie sich das vollständige Aufhebungsvertragsangebot schriftlich geben. Mündliche Zusagen sind keine Grundlage.
- Gesamtpaket prüfen: Nicht nur die Abfindungssumme zählt. Betriebliche Altersversorgung, Boni, Aktienanteile, Outplacement-Leistungen und die Zeugnisformulierung können erheblichen finanziellen Wert haben – gerade bei langjährigen Beschäftigten in Untertürkheim oder Sindelfingen.
- Sperrzeit-Risiko einschätzen: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen. Das lässt sich im Vorfeld einschätzen – tun Sie das, bevor Sie zustimmen.
- Rechtsschutzversicherung prüfen: Viele Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Beratung ab. Klären Sie das vor dem ersten Anwaltsgespräch.
Sie wollen wissen, ob und wie Sie das Angebot von Mercedes-Benz verbessern können? Nehmen Sie Kontakt auf, bevor die interne Frist abläuft.
FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Kündigung bei Mercedes-Benz
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Arbeitsrecht
Rogert & Ulbrich vertreten Arbeitnehmer bundesweit im Arbeitsrecht – bei Aufhebungsverträgen, Abfindungsverhandlungen, Kündigungen und allen Fragen rund um Stellenabbauprogramme. Das gilt auch für Mercedes-Benz-Beschäftigte an den Standorten Stuttgart, Untertürkheim und Sindelfingen. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich beraten Betroffene, die wissen wollen, ob ein Angebot fair ist, was verhandelbar ist und wie sie ihre Position stärken können.
Die Kanzlei ist sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht tätig. Ob Prüfung eines Aufhebungsvertrags, Verhandlung einer höheren Abfindung oder Einordnung von internem Druck: Rogert & Ulbrich übernehmen alle relevanten Schritte für Sie.
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