KI und geistiges Eigentum – wem gehören KI-generierte Werke?
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Was Unternehmen, Kreative und Entwickler wissen müssen, wenn KI Texte, Bilder oder Erfindungen produziert

Ein KI-Tool erstellt auf Knopfdruck einen Text, ein Bild oder eine technische Lösung – und plötzlich stellt sich die Frage: Wem gehört das eigentlich? Darf ich das nutzen? Darf ich das verkaufen? Und was passiert, wenn jemand anderes „meine“ KI-Inhalte verwendet? Genau hier beginnen die rechtlichen Probleme, die viele erst bemerken, wenn es zu spät ist. Rogert & Ulbrich berät Unternehmen und Kreative zu allen Fragen rund um KI, Urheberrecht und geistiges Eigentum.

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Wem gehören Texte, Bilder und Inhalte, die eine KI erstellt?

Stellen Sie sich vor, Sie geben einem KI-Tool einen Prompt und erhalten einen fertigen Werbetext, ein Produktbild oder eine Melodie. Ihre erste Frage wird wahrscheinlich sein: Gehört mir das jetzt? Die ehrliche Antwort lautet: Das ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt – und genau das ist das Problem.

Das deutsche Urheberrecht schützt nur persönliche geistige Schöpfungen. Das heißt: Es muss ein Mensch dahinterstehen, dessen persönlicher Ausdruck in dem Werk sichtbar ist. Eine KI kann nach aktuellem Stand kein Urheber sein – sie hat keine Persönlichkeit, keinen eigenen Willen, keine kreativen Absichten. Was sie produziert, ist technisch gesehen kein urheberrechtlich geschütztes Werk.

Für Sie als Nutzer bedeutet das: Je nachdem, wie viel eigene kreative Leistung Sie in den Entstehungsprozess eingebracht haben – durch den Prompt, durch Nachsteuerung, durch Auswahl und Anpassung – kann urheberrechtlicher Schutz entstehen. Wer einfach auf einen Knopf drückt und das Ergebnis unverändert übernimmt, steht rechtlich schlechter da als jemand, der durch gezieltes Steuern ein individuelles Ergebnis erzeugt hat. Wo genau die Grenze liegt, ist in Deutschland noch nicht gerichtlich ausgelotet.

Sie möchten KI-generierte Inhalte kommerziell nutzen und auf der sicheren Seite sein? Wir helfen Ihnen einzuschätzen, was rechtlich möglich ist – und was nicht.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

KI-Training mit fremden Inhalten – wann verletzt das Ihr Urheberrecht?

Die andere Seite der Medaille ist noch brisanter: Generative KI-Systeme wie Bildgeneratoren oder Sprachmodelle wurden mit riesigen Mengen an Inhalten trainiert – Texten, Bildern, Musikstücken, Quellcode. Vieles davon war urheberrechtlich geschützt und wurde ohne Genehmigung der Rechteinhaber verwendet. Das ist nicht nur ein amerikanisches Problem, das bei klagen gegen OpenAI oder Midjourney sichtbar wird. Es betrifft auch jeden deutschen Fotografen, Texter oder Softwareentwickler, dessen Werk Teil eines Trainingsdatensatzes geworden sein könnte.

In Deutschland regelt § 44b Urheberrechtsgesetz das sogenannte Text- und Data-Mining. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Bedingungen die automatisierte Analyse von Inhalten – und Anbieter von KI-Systemen berufen sich darauf. Ob das KI-Training tatsächlich davon gedeckt ist, ist rechtlich strömungsartig umknitten und hängt stark von den Umständen ab. Wichtig zu wissen: Rechteinhaber können dem Mining aktiv widersprechen. Wer das nicht tut, hat möglicherweise weniger rechtliche Handhabe.

Für Unternehmen, die selbst kreative Inhalte produzieren oder verwalten – ob Agenturen, Verlage, Softwareunternehmen oder Plattformbetreiber – stellt sich die Frage: Wurde Ihr geistiges Eigentum ohne Ihr Wissen zum Training von KI-Systemen genutzt? Und was können Sie dagegen tun? Die Rechtslage ist komplex, aber nicht aussichtslos.

Wurden Ihre Inhalte möglicherweise ohne Genehmigung für KI-Training genutzt? Sprechen Sie mit uns, bevor Sie auf eigene Faust vorgehen.

Wenn Sie KI-Inhalte Dritter verwenden – welche Risiken Sie kennen sollten

Nicht nur die Frage, was mit Ihren eigenen Werken passiert, ist relevant. Auch der umgekehrte Fall ist ein echtes Risiko: Sie nutzen KI-generierte Inhalte – Bilder, Texte, Code – und plötzlich meldet sich jemand, der behauptet, das Werk verletze sein Urheberrecht. Das kann passieren, weil das KI-System beim Training bestehende Werke so stark “internalisiert” hat, dass es bei bestimmten Prompts Ergebnisse liefert, die dem Original sehr ähneln.

Mehrere solcher Fälle sind bereits dokumentiert. Bildgeneratoren haben Ausgaben produziert, die bekannten Künstlern stilistisch oder inhaltlich so ähnelten, dass Abmahnungen ausgesprochen wurden. In anderen Fällen hat KI-generierter Code Passagen enthalten, die aus lizenzierten Open-Source-Projekten stammten. Wer solche Inhalte ungeprüft übernimmt und kommerziell nutzt, trägt das Haftungsrisiko.

Hinzu kommt: Viele Nutzungsverträge mit KI-Anbietern sind so gestaltet, dass die Haftung bei Ihnen als Nutzer verbleibt. Das heißt: Wenn jemand Ihnen gegenüber Ansprüche geltend macht, weil das KI-Ergebnis fremdes geistiges Eigentum verletzt, sind Sie in der Pflicht – nicht der KI-Anbieter. Das sollte bei der Entscheidung, welche KI-Tools Sie einsetzen und für welche Zwecke, eine Rolle spielen.

Sie nutzen KI-Tools für Ihr Marketing, Ihre Produktentwicklung oder Ihre Software? Wir helfen Ihnen, die rechtlichen Risiken zu kennen und zu begrenzen.

KI und Patentrecht – wer ist Erfinder, wenn eine Maschine die Idee liefert?

Was für das Urheberrecht gilt, gilt dem Grundsatz nach auch für das Patentrecht: Erfinder kann nur ein Mensch sein. Aber die Grenzfälle nehmen zu. Was passiert, wenn ein Ingenieur eine KI als Werkzeug nutzt, um eine Erfindung zu entwickeln – und die KI einen wesentlichen Teil der Idee liefert? Wer ist dann Erfinder im rechtlichen Sinne? Welche Anforderungen muss der menschliche Beitrag erfüllen, um eine Patentanmeldung zu rechtfertigen?

Diese Fragen sind nicht akademisch. Sie sind bereits in Patentstreitigkeiten gelandet. In mehreren Verfahren haben KI-Entwickler versucht, eine KI als Miterfinderin anzumelden – und sind gescheitert. Die Patentsämter in Deutschland, Europa und den USA haben das abgelehnt: Erfinder im Sinne des Patentrechts muss eine natürliche Person sein. Dennoch bleibt die Frage, wie viel eigenständigen menschlichen Beitrag es braucht, wenn KI stark in den Entwicklungsprozess eingebunden ist.

Für Unternehmen, die KI in Forschung und Entwicklung einsetzen, entstehen hier konkrete Risiken: Eine Patentanmeldung, die die tatsächliche Rolle von KI verschweigt oder fehlerhaft darstellt, kann zurückgewiesen werden oder im Nachhinein angreifbar sein. Umgekehrt: Wer eigene KI-gestützte Entwicklungen nicht schlüssig durch Patente schützt, läuft Gefahr, dass Wettbewerber die Technologie frei nutzen können.

Ihr Unternehmen entwickelt Produkte oder Technologien mit KI-Unterstützung? Lassen Sie frühzeitig prüfen, wie diese Entwicklungen rechtssicher geschützt werden können.

So schützen Sie Ihre eigenen Werke vor unerlaubtem KI-Training

Wenn Ihr Unternehmen kreative Inhalte produziert – Texte, Bilder, Software, Designs, Musik – stellt sich heute zwingend die Frage: Was können wir tun, damit diese Inhalte nicht ohne unsere Genehmigung zum Training von KI-Systemen genutzt werden? Es gibt keine vollständige Lösung, aber es gibt Maßnahmen, die Ihre rechtliche Position deutlich stärken.

Der wichtigste Schritt ist der aktive Nutzungsvorbehalt nach § 44b Abs. 3 Urheberrechtsgesetz. Wer klar und maschinenlesbar kommuniziert, dass seine Inhalte nicht für Text- und Data-Mining genutzt werden dürfen, hat eine stärkere rechtliche Ausgangslage. Technisch kann das über spezielle Metadaten, ©-Hinweise auf Websites oder Einträge in der robots.txt-Datei umgesetzt werden. Ob das gegen alle KI-Anbieter wirksam ist, hängt von deren Vorgehensweise und der Rechtslage im jeweiligen Land ab – aber es ist besser als nichts.

Darüber hinaus lohnt es sich, die eigene Vertragssituation zu prüfen: Welche Rechte räumen Sie Plattformen und Diensten ein, auf denen Sie Inhalte veröffentlichen? Viele AGB-Klauseln ermöglichen es Plattformbetreibern, Inhalte der Nutzer für eigene Zwecke – einschließlich KI-Training – zu verwenden. Wer das nicht will, muss gezielt gegensteuern: durch Vertragsverhandlungen, durch sorgfältige Auswahl der genutzten Plattformen oder durch den Verzicht auf Veröffentlichungen dort, wo die Bedingungen inakzeptabel sind.

Sie möchten wissen, wie gut Ihre Inhalte heute geschützt sind? Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, was konkret getan werden kann.

Was die KI-Verordnung zusätzlich verlangt – Transparenz als neue Pflicht

Die KI-Verordnung regelt das Urheberrecht nicht direkt – aber sie ergänzt es durch eine neue Pflicht, die für alle relevant ist, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder nutzen: die Kennzeichnungspflicht. Wer Bilder, Videos, Texte oder Audioinhalte mit Hilfe von KI erstellt und diese veröffentlicht oder verbreitet, muss diese Inhalte als KI-generiert kennzeichnen. Das gilt seit Februar 2025.

Das klingt nach einer Kleinigkeit, ist aber in der Praxis eine Fehlerquelle. Wer KI-generierte Werbegrafiken, automatisch erstellte Produktbeschreibungen oder KI-gesprechene Audiospuren ohne Kennzeichnung einsetzt, verstößt gegen die KI-Verordnung – und riskiert gleichzeitig eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Konkurrenten. Denn die fehlende Kennzeichnung kann als unlauter gelten: Andere Unternehmen, die die Pflicht einhalten, sind dadurch im Nachteil.

Die Kombination aus Urheberrechtsfragen und Kennzeichnungspflichten macht den Umgang mit KI-generierten Inhalten zu einem Thema mit zwei Seiten: Sie müssen wissen, welche Rechte an den Inhalten bestehen, die Sie nutzen – und Sie müssen sicherstellen, dass diese Inhalte korrekt gekennzeichnet sind. Beides zusammen ist mehr als eine technische Aufgabe; es ist eine rechtliche Pflicht.

Sie setzen KI-Inhalte in Marketing, Kommunikation oder Produkten ein? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Kennzeichnungspflichten und die Urheberrechtsfragen gemeinsam zu klären.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu KI und geistigem Eigentum

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte für KI-Recht und geistiges Eigentum

Rogert & Ulbrich berät Unternehmen, Kreativschaffende und Technologieunternehmen an der Schnittstelle von KI-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich kennen die offenen Rechtsfragen rund um KI und geistiges Eigentum aus der Praxis und begleiten Mandanten dabei, ihre Position zu klären, ihr geistiges Eigentum zu schützen und rechtliche Risiken beim Einsatz von KI-generierten Inhalten zu erkennen und zu begrenzen.

Die Kanzlei unterstützt außergerichtüch bei der Prüfung von Nutzungsrechten, der Gestaltung von Verträgen mit KI-Anbietern und der Durchsetzung von Ansprüchen gegen unerlaubte Nutzung Ihrer Inhalte. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt – ob wegen einer Abmahnung, einer Urheberrechtsverletzung oder eines Patentstreits – vertreten Rogert & Ulbrich Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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