KI-Verordnung – Rechtliche Pflichten für Unternehmen
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Was das neue EU-Gesetz für künstliche Intelligenz für Ihr Unternehmen bedeutet
Die EU hat die weltweite erste umfassende Regelung für künstliche Intelligenz verabschiedet. Seit 2024 gilt sie – und bringt für Unternehmen, die KI nutzen oder entwickeln, neue Pflichten mit sich. Wer jetzt nicht handelt, riskiert empfindliche Bußgelder. Rogert & Ulbrich hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Unsere Fachgebiete
Schulungspflicht nach der KI-Verordnung
Wer in Ihrem Betrieb KI-Tools nutzt, muss wissen, wie sie funktionieren, wo ihre Grenzen liegen und was im Fehlerfall zu tun ist. Wir helfen Ihnen, das rechtssicher umzusetzen und zu dokumentieren.
Externer KI-Beauftragter
Erste Fristen der KI-Verordnung sind bereits in Kraft. Wer noch keine Compliance-Struktur aufgebaut hat, ist im Rückstand. Je früher Sie handeln, desto einfacher lässt sich das aufholen.
Abmahnung wegen der KI-Verordnung
Wer gegen bestimmte Pflichten der KI-Verordnung verstößt, kann nicht nur von Behörden bestraft werden – sondern auch von Wettbewerbern abgemahnt werden.
Geistiges Eigentum bei KI
KI erstellt Texte, Bilder und Erfindungen – aber wem gehören sie? Und was passiert, wenn KI-Systeme ohne Erlaubnis mit Ihren Inhalten trainiert wurden? Wir klären die rechtliche Lage und helfen, Ihr geistiges Eigentum zu schützen.
Schadensersatz bei KI-Einsatz
Wenn KI-Systeme oder KI-Agenten Schäden anrichten, stellt sich die Frage: Wer haftet – der Anbieter oder das Unternehmen, das die KI einsetzt? Wir klären die Haftungsfragen und setzten Ansprüche durch.
In nur 3 Schritten rechtliche Ansprüche durchsetzen
Einfach, bequem & schnell – wir setzten Ihr Recht durch.
Beauftragung
Erteilen Sie uns Ihr Mandat einfach & bequem per Online-Formular von zu Hause.
1Klage & Prozess
Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück.
2Erfolg
Wir setzen Ihren Anspruch erfolgreich durch und Sie können den Erfolg direkt genießen.
3Was ist die KI-Verordnung und wen betrifft sie?
Viele Unternehmen glauben, die KI-Verordnung betreffe nur große Tech-Konzerne. Das stimmt nicht. Sobald Sie in Ihrem Betrieb Software einsetzen, die Entscheidungen unterstützt, Empfehlungen gibt oder automatisch Inhalte erstellt, kann das schon ein KI-System im Sinne des Gesetzes sein. Das gilt für den Chatbot im Kundenservice genauso wie für ein HR-Tool, das Bewerbungen vorselektiert.
Das Gesetz unterscheidet, welche Rolle Sie einnehmen: Wer eine KI entwickelt und verkauft, hat andere Pflichten als jemand, der eine fremde KI im eigenen Betrieb nutzt. In den meisten Unternehmen sind Sie der sogenannte Betreiber – also derjenige, der die KI einsetzt. Auch als Betreiber tragen Sie Verantwortung: für Schulungen, Dokumentation und dafür, dass ein Mensch die Kontrolle behält.
Nicht sicher, ob das auf Ihr Unternehmen zutrifft? Wir schauen gemeinsam mit Ihnen hin.
Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.
Was gilt wann – die wichtigsten Fristen
Seit Februar 2025 sind die ersten Pflichten in Kraft: Bestimmte KI-Anwendungen sind seitdem verboten, und Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter im Umgang mit KI schulen. Außerdem müssen Chatbots und KI-generierte Inhalte für Nutzer klar erkennbar sein – wer das nicht umsetzt, riskiert eine Abmahnung.
Ab August 2026 kommen weitere Pflichten dazu, vor allem für sogenannte Hochrisiko-Systeme – das sind KI-Anwendungen in besonders sensiblen Bereichen wie Personalentscheidungen, Kreditvergabe oder medizinische Diagnose. Für diese Systeme gelten dann strenge Dokumentations- und Prüfpflichten.
Einige Fristen sind bereits abgelaufen. Kommen Sie jetzt auf uns zu – wir helfen Ihnen, aufzuholen.
Was passiert, wenn Unternehmen die Pflichten ignorieren?
Die Strafen sind empfindlich: Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Das betrifft etwa den Einsatz verbotener KI-Systeme. Wer seine Dokumentationspflichten oder Schulungspflichten vernächlässigt, kann mit bis zu 15 Millionen Euro bestraft werden.
Hinzu kommt: Wenn ein KI-System jemanden schädigt – zum Beispiel durch eine fehlerhafte automatisierte Entscheidung – können Betroffene Schadensersatz verlangen. Und Wettbewerber können abmahnen, wenn Sie Kennzeichnungspflichten nicht erfüllen. Die Risiken kommen also von mehreren Seiten gleichzeitig.
Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im KI-Recht
Rogert & Ulbrich begleitet Unternehmen durch die Anforderungen der KI-Verordnung – vom ersten Überblick bis zur konkreten Umsetzung. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich kennen die Schnittstellen zwischen Technologierecht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht aus langjähriger Praxis und erklären komplexe Rechtsfragen so, dass Sie als Unternehmer fundierte Entscheidungen treffen können.
Ob es um die erste Einschätzung, einen konkreten Compliance-Aufbau oder die Verteidigung gegen eine Abmahnung geht – wir sind für Sie da. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

Professionelle Beratung & Betreuung
Wir bieten Ihnen eine professionelle & umfassende Erstberatung im Bereich KI-Verordnung an. Nutzen Sie Ihre Chance & vermeiden Sie Fehler.