In den vergangenen Wochen sind im Internet zwei Plattformen aufgefallen, die vermeintlich sichere Festgeldanlagen anbieten: festgeldratgeber(.)de und perfektsparen(.)de.
Auf den ersten Blick wirken die Seiten professionell und vertrauenswürdig – sie werben mit soliden Zinssätzen und stellen Bezüge zu bekannten Finanzinstituten her.
Tatsächlich aber steckt kein lizenziertes Finanzunternehmen hinter diesen Angeboten. Vielmehr sprechen aktuelle Erkenntnisse dafür, dass es sich um einen Fall von Identitätsdiebstahl und unerlaubtem Anbieten von Bankgeschäften handelt.
Täuschend echte Online-Angebote
Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich immer häufiger mit gefälschten Anlageportalen konfrontiert.
Diese Seiten nutzen Namen realer Unternehmen oder täuschend ähnliche Internetadressen, um Vertrauen zu schaffen.
Im Fall von festgeldratgeber(.)de und perfektsparen(.)de wurde offenbar der Name der Alpha Star Consult GmbH aus Zürich missbräuchlich verwendet, um den Anschein einer seriösen Partnerschaft zu erwecken.
Die Betreiber dieser Seiten besitzen jedoch keine Genehmigung, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte in Deutschland anzubieten.
Wer dort Geld anlegt, tut dies außerhalb des regulierten Finanzmarktes – und damit ohne rechtlichen Schutz durch Einlagensicherung oder Aufsicht.
Warum diese Fälle so gefährlich sind
1. Der Anschein von Seriosität
Die Websites sind oft aufwendig gestaltet, nutzen vertraute Begriffe wie „Festgeld“ oder „Tagesgeld“ und greifen auf bekannte Bankenbezeichnungen zurück.
Gerade dadurch wirken sie glaubwürdig – und genau das macht sie gefährlich.
2. Missbrauch echter Unternehmensdaten
Wenn reale Firmenidentitäten zweckentfremdet werden, erkennen viele Interessenten nicht, dass sie es mit Betrügern zu tun haben.
Die Kombination aus echtem Namen und falscher Plattform ist eine gängige Methode, um Anleger in die Irre zu führen.
3. Kein gesetzlicher Schutz
Wer Geld an Anbieter ohne Erlaubnis überweist, hat keine Ansprüche auf Einlagensicherung.
Auch Schadensersatzforderungen sind schwierig durchzusetzen, da die Verantwortlichen oft im Ausland agieren oder unter falschen Identitäten auftreten.
So erkennen Sie zweifelhafte Finanzangebote
Einige Merkmale deuten darauf hin, dass ein Angebot nicht seriös ist:
- Ungewöhnlich hohe Zinsen: Deutlich über dem Marktniveau liegende Renditen sind ein klassisches Warnsignal.
- Fehlende Transparenz: Kein vollständiges Impressum, unklare Ansprechpartner oder Sitz im Ausland.
- Druckaufbau: Aufforderungen wie „Nur heute verfügbar“ oder „Begrenzte Plätze“ sollen zu schnellen Entscheidungen verleiten.
- Unklare Kontoverbindungen: Zahlungen auf Privatkonten oder ausländische IBANs ohne nachvollziehbaren Bezug.
- Kein Nachweis einer Erlaubnis: Nur zugelassene Banken und Finanzdienstleister dürfen solche Produkte anbieten.
Vor jeder Geldanlage sollte daher geprüft werden, ob der Anbieter über eine Zulassung nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) verfügt.
Dies lässt sich über das Unternehmensregister der Finanzaufsicht recherchieren.
Was Sie tun sollten, wenn Sie betroffen sind
Sollten Sie bereits auf eines dieser Angebote reagiert oder Geld überwiesen haben, ist schnelles Handeln entscheidend:
- Überweisung stoppen:
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank und prüfen Sie, ob eine Rückbuchung möglich ist. - Beweise sichern:
Speichern Sie sämtliche E-Mails, Verträge, Überweisungsnachweise und Screenshots der Website. - Anzeige erstatten:
Erstatten Sie Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug und Identitätsmissbrauch. - Konto und Identität schützen:
Überwachen Sie Ihre Kontobewegungen und schützen Sie persönliche Daten vor weiterer missbräuchlicher Nutzung. - Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen:
Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, mögliche Ansprüche zu klären und Schadensbegrenzung zu betreiben.
Rechtliche Einordnung
Das Anbieten von Finanz- oder Bankgeschäften ohne erforderliche Erlaubnis stellt einen Verstoß gegen § 32 KWG dar.
Betroffene Anleger handeln in solchen Fällen nicht schuldhaft, sind jedoch oftmals rechtlich ungeschützt.
In bestimmten Konstellationen kann eine Haftung von Vermittlern oder Zahlungsdienstleistern in Betracht kommen – etwa, wenn diese grob fahrlässig gehandelt oder Warnhinweise ignoriert haben.
Eine individuelle anwaltliche Prüfung ist hier unerlässlich, um festzustellen, ob Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadensersatz bestehen.
Fazit
Der Fall der Websites festgeldratgeber(.)de und perfektsparen(.)de zeigt, wie professionell betrügerische Internetangebote mittlerweile gestaltet sind.
Hinter seriösem Design und attraktiven Zinssätzen verbergen sich häufig nicht zugelassene Anbieter, die mit falschen Identitäten arbeiten und Verbraucherinnen wie Verbraucher gezielt täuschen.
Wer Geld anlegt, sollte sich nie allein auf äußere Erscheinungen verlassen, sondern die rechtliche Zulassung und Seriosität eines Anbieters vorher überprüfen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie gern, wenn Sie:
- Zweifel an der Seriosität eines Finanzangebots haben,
- bereits Geld an einen fragwürdigen Anbieter überwiesen haben oder
- rechtliche Schritte zur Schadensbegrenzung prüfen möchten.



