Testament erstellen
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Testament aufsetzen – Ihr Erbe sicher gestalten
Möchten Sie ein Testament erstellen und Ihren Nachlass regeln, um die Erbfolge klar festzulegen? Möchten Sie zudem von steuerlichen Vorteilen profitieren?
Täglich kommt es in Deutschland zu Erbfällen, und oft entstehen Streitigkeiten innerhalb der Familie, wenn kein Testament vorhanden ist. Schützen Sie sich vor Konflikten und legen Sie fest, wie Ihr Erbe verteilt werden soll. Ohne Testament erfolgt die Erbfolge nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Mit einem Testament haben Sie jedoch die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer was erben soll – oder sogar bestimmte Verwandte von der Erbschaft auszuschließen.
Damit Ihr letzter Wille tatsächlich berücksichtigt wird, muss das Testament rechtsgültig sein. Es gibt zahlreiche Regelungen, die es zu beachten gilt. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihr Testament seine Wirksamkeit verliert, was zu Erbstreitigkeiten führen kann. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments und zeigen Ihnen auf, wie Sie steuerlich günstig vererben können – damit Ihr Erbe sicher und ohne ungewollte Überraschungen ankommt.
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3So erstellen Sie ein rechtswirksames Testament
Damit Ihr Testament rechtsgültig ist, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden:
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der der Erblasser festlegt, wer erben soll. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft tritt in die rechtlichen Positionen des Erblassers ein. Einzelne Erbteile können individuell vererbt werden.
Mögliche Bestimmungen im Testament:
- Erbeinsetzung: Festlegung der Erben.
- Enterbung: Ausschluss von gesetzlichen Erben.
- Vermächtnis: Bestimmte Vermögenswerte, wie Geld oder ein Wohnrecht, werden bestimmten Personen zugewiesen, ohne dass sie vollständiger Erbe werden.
- Auflagen: Der Erbe wird zu bestimmten Handlungen oder Unterlassungen verpflichtet, z. B. zur Grabpflege.
- Teilungsanordnungen: Regelung der Erbaufteilung bei mehreren Erben.
- Pflichtteilsentzug oder -beschränkung: Einschränkung der Pflichtteilsansprüche.
Wirksamkeit des Testaments
- Testierfähigkeit: Der Testator muss mindestens 16 Jahre alt und geistig in der Lage sein, seinen letzten Willen zu äußern.
- Formvorschriften: Ein Testament kann entweder als öffentliches notarielles oder als privates handschriftliches Testament erstellt werden. Ein gemeinschaftliches Testament ist ebenfalls möglich.
Testamentsarten
- Öffentliches notarielles Testament: Der Erblasser erklärt seinen letzten Willen vor einem Notar, der das Testament aufsetzt.
- Privat handschriftliches Testament: Muss eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Datum und Ort versehen sein. Ergänzungen müssen ebenfalls unterschrieben werden.
- Ehegattentestament: Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner können gemeinsam ein Testament verfassen. Ein gemeinsames Testament (z. B. Berliner Testament) bindet beide Testierenden und legt fest, dass die gemeinsamen Kinder Erben des Längstverstorbenen werden.
- Änderungen: Ein Testament kann jederzeit geändert, widerrufen oder durch ein neues ersetzt werden.
Nichtigkeit
Ein Testament kann für ungültig erklärt werden, wenn es gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, z. B. bei Sittenwidrigkeit oder Verstößen gegen das Heimgesetz.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag bindet die künftigen Erben und kann bestimmte Leistungen wie Pflege oder Grabpflege festlegen. Er muss notariell beurkundet werden.
Nachlassgericht
Das örtliche Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers ist für die Ausstellung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten sowie für die Bestellung eines Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers zuständig.
Kosten
Die Erstellung eines privaten Testaments ist kostenlos. Für ein öffentliches Testament fallen Notargebühren und Verwahrungskosten an, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet werden.
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Vererbung von Unternehmensanteilen – Worauf Sie achten sollten
Bei der Vererbung von Unternehmensanteilen, etwa bei einem GmbH-Gesellschafter, muss sich das Testament mit der GmbH-Satzung decken. Es ist wichtig, dass die Nachfolgeklausel im Testament mit den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages übereinstimmt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Die Testierfreiheit des Gesellschafters wird durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Eine geschickte Aufteilung des Betriebs- und Privatvermögens sowie eventuell auch durch Vermächtnisse kann zur Sicherstellung einer geregelten Unternehmensnachfolge beitragen. Zudem sollte die Testamentsvollstreckung im Testament festgelegt werden.
Die Vererbung von GmbH-Anteilen ist auch durch ein handschriftliches Testament möglich, jedoch erfolgt die Nachfolge im Unternehmen oft über Erbverträge, häufig in Verbindung mit Pflichtteilsverzichtsverträgen. Solche Verträge müssen notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein.
Unter bestimmten Bedingungen können GmbH-Anteile steuerfrei vererbt werden, wobei das Erbschaftsteuergesetz steuerliche Privilegien für geerbte Betriebsvermögen vorsieht. Es ist zudem wichtig, die steuerlichen Auswirkungen zu überprüfen, sowohl im Hinblick auf die Erbschaftssteuer als auch auf die Ertragsbesteuerung des Unternehmens.
Beachten Sie die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Bei der Übertragung von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung können sowohl die Erbschaftssteuer als auch die Schenkungssteuer anfallen. Diese Steuern sind im Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) sowie in der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) geregelt.
Die Erbschaftssteuer betrifft das Vermögen, das nach dem Tod des Erblassers an die Erben übergeht. Schenkungssteuer hingegen wird fällig, wenn Vermögen zu Lebzeiten des Erblassers an andere übertragen wird. Auch Zuwendungen an Stiftungen oder Vereine unterliegen der Steuer. Einige Vermögenswerte sind von der Besteuerung ausgenommen, wie beispielsweise Hausrat oder Zuwendungen, die dem Unterhalt oder der Ausbildung dienen. Ebenso gibt es Steuervergünstigungen für Gelegenheitsgeschenke und für bebaute Grundstücke, die an Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Enkel übertragen werden, wenn diese weiterhin 10 Jahre in der Immobilie wohnen. Betriebsvermögen kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt oder verschenkt werden.

Die Freibeträge und Steuersätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad des Erben oder Beschenkten. Für Ehegatten und Lebenspartner gibt es einen Freibetrag von 500.000 EUR, während für Kinder der Freibetrag 400.000 EUR beträgt. Enkel erhalten einen Freibetrag von 200.000 EUR, während Eltern und Großeltern einen Freibetrag von 100.000 EUR erhalten. Weitere Erben, wie Geschwister oder Nichten und Neffen, können nur 20.000 EUR steuerfrei erhalten. Je nach Steuerklasse wird ein Steuersatz von 7-50 % angewendet.
Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren. Schenkungen, die mehr als 10 Jahre zurückliegen, werden nicht mehr berücksichtigt, sodass der Freibetrag für neue Schenkungen wieder genutzt werden kann. Eine weitere Option ist die Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen, das später als Gehalt ausgezahlt werden kann. Zudem kann die Investition in niedrig besteuerte Anlageklassen helfen, die Steuerbelastung zu verringern.
Wie wir Ihnen helfen
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres Testaments und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und steueroptimiert umgesetzt wird. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht wissen wir, worauf es ankommt, um Ihr Testament wirksam zu gestalten und die Übertragung Ihres Vermögens an Ihre Erben steuerlich zu optimieren. Als Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie auch zu weiteren Optionen wie dem Erbvertrag, Vermächtnissen oder Auflagen, die für Ihre individuelle Situation sinnvoll sein könnten.
Unsere Beratung richtet sich ganz nach Ihren Bedürfnissen: Wir erstellen einen Entwurf, den Sie handschriftlich abschreiben können, oder fertigen ein öffentliches Testament an, das wir dem Nachlassgericht zur sicheren Verwahrung übergeben. Im Vorfeld klären wir mit Ihnen alle relevanten Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, und erläutern, wie Sie durch steuerliche Maßnahmen von potenziellen Ersparnissen profitieren können. So haben Sie volle Transparenz und wissen genau, was auf Sie zukommt.

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