Abfindung bei Kündigung:
Ihre Rechte, Chancen und Handlungsmöglichkeiten

Abfindung bei Kündigung – was Sie wissen sollten

Stehen Sie vor einer Kündigung oder wurden Sie bereits entlassen? Wurden Sie unter irreführenden Umständen gekündigt, oder sind die vom Arbeitgeber angeführten Gründe ungerechtfertigt? Eine Kündigung kann sich ungerecht anfühlen, und oft sind sie rechtlich nicht haltbar. Daher sind Ihre Chancen, als Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen, erheblich.

Wir verstehen, wie belastend eine solche Situation sein kann, schließlich ist Ihr Einkommen auf das Arbeitsverhältnis angewiesen. Das Eintreffen eines Kündigungsschreibens kann schnell zu finanziellen und sozialen Herausforderungen führen. Daher ist es entscheidend, sich professionellen Rat einzuholen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die Strategien, die Arbeitnehmer nutzen können, um sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Handeln Sie jedoch schnell, denn im Arbeitsrecht gilt eine kurze Frist von nur zwei Wochen für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.

Abfindungsrechner

Ihren gesetzlichen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG können Sie hier berechnen. Dieser kann auch als Orientierung für eine mögliche Abfindung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses dienen.

Abfindungsrechner
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Voraussetzungen, Höhe und steuerliche Behandlung einer Abfindung bei Kündigung

Ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung besteht nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, etwa bei einem Abfindungsangebot nach § 1a Kündigungsschutzgesetz oder im Rahmen eines Sozialplans. In der überwiegenden Zahl der Fälle entsteht der Anspruch jedoch durch Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder durch einen Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Voraussetzung hierfür ist regelmäßig, dass das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutz unterliegt und die Kündigung rechtlich überprüfbar ist.

Die Höhe der Abfindung ist nicht fest vorgeschrieben, orientiert sich jedoch häufig an der gängigen Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Je nach Einzelfall kann die Abfindung deutlich höher oder niedriger ausfallen. Maßgebliche Faktoren sind unter anderem die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter des Arbeitnehmers, die Höhe des Gehalts, bestehende Unterhaltspflichten sowie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Eine erste realistische Einschätzung der möglichen Abfindungshöhe können Sie bequem mit unserem Abfindungsrechner vornehmen. Dieser bietet Ihnen eine unverbindliche Orientierung und hilft dabei, Ihre Verhandlungsposition besser einzuschätzen. Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig, unterliegen jedoch nicht der Sozialversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung zur steuerlichen Entlastung angewendet werden. Besonders wichtig ist zudem die Einhaltung der dreiwöchigen Klagefrist nach Zugang der Kündigung, da ein Fristversäumnis die Durchsetzung einer Abfindung erheblich erschweren oder unmöglich machen kann.

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Wie wir Sie unterstützen

Im Falle einer Kündigung stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie das Beste aus der Situation herausholen können. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie während des gesamten Kündigungsschutzprozesses – vom Erhalt des Kündigungsschreibens bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Es ist entscheidend, die Hintergründe der Kündigung genau zu klären. Je nach Erfolgsaussichten kann es sinnvoll sein, auf der Fortführung Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung zu verhandeln. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Ihren Rechten und Ansprüchen gerecht wird.

Als Ihr Anwalt übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den relevanten Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit so viel Stress wie möglich abzunehmen. Gerne klären wir im Vorfeld die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre möglichen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, damit Sie wissen, was Sie erwartet.

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