Verweigerten Auszahlungen durch Kryptobörsen
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Rechtsberatung bei verweigerten Auszahlungen durch Kryptobörsen

Kryptobörsen ermöglichen den schnellen Handel mit digitalen Vermögenswerten – doch immer wieder kommt es vor, dass Auszahlungsaufträge nicht wie erwartet bearbeitet werden. Nutzer stoßen dann auf dubiose Hinweise zu „interner Prüfung“, „technischen Verzögerungen“ oder „Wartungsarbeiten“. Für Betroffene ist dies besonders problematisch, da es häufig um erhebliche Werte geht und die hohe Volatilität der Werte bei Verzögerungen zu erheblichen Schäden führen kann. In solchen Situationen ist professionelle juristische Unterstützung entscheidend, um das eigene Guthaben zu sichern.

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Warum verweigerte Auszahlungen ein ernstes Warnsignal sind

Wenn eine Kryptobörse Auszahlungsanfragen nicht oder nur sehr verzögert bearbeitet, kann dies unterschiedlichste Ursachen haben – von internen Schwierigkeiten bis hin zu organisatorischen oder finanziellen Problemen. Oft gestaltet sich dann auch die Kommunikation problematisch: Kontaktwege brechen ab, Supportantworten bleiben aus oder sie beschränken sich auf automatisierte Mitteilungen.

Auch wenn die Plattform die Lage zu beschwichtigen versucht, gilt:

Bleibt eine Auszahlung aus, besteht akuter Handlungsbedarf.

Erst recht, wenn keine klare, nachvollziehbare Erklärung geliefert wird.

Unsere anwaltliche Unterstützung – direkt, rechtssicher und effizient

Ein zügiges und strukturiertes juristisches Vorgehen erhöht die Erfolgschancen maßgeblich. Wir unterstützen Sie unter anderem mit folgenden Leistungen:

1. Formelle Geltendmachung Ihrer Ansprüche

  • Prüfung der Rechtslage und ggf. der Vertragsbedingungen
  • Schriftliche, rechtsverbindliche Aufforderung zur Auszahlung
  • Setzen rechtlich relevanter Fristen
  • Dokumentation sämtlicher Schritte zur späteren Nachweisführung
  • Ggf. Klageerhebung – in der Regel im Inland (Art. 18 Abs. 1, Abs. 2 VO (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) und oft nach deutschem Recht

2. Kommunikation mit Kryptobörsen, Zahlungsdienstleistern und Banken

Viele Kryptobörsen arbeiten international und nutzen externe Dienstleister. Wir prüfen, welche Beteiligten haftbar sein können, und sprechen diese direkt an.

3. Durchsetzung Ihrer Herausgabe- und Schadensersatzansprüche

Auch wenn die Plattform im Ausland sitzt, gilt:

Ihnen steht ein Herausgabeanspruch zu.

Wir setzen Ihre Ansprüche rechtlich fundiert durch und prüfen zudem Schadenersatzansprüche gegen die Beteiligten.

4. Strategisches Vorgehen bei komplexen, internationalen Sachverhalten

Bei Auslandsbezug und multilateralen Strukturen ist Erfahrung besonders wichtig. Wir entwickeln ein individuelles Vorgehen und übernehmen:

  • Analyse der Verantwortlichkeiten
  • Bewertung der sinnvollsten rechtlichen Schritte
  • Prüfung des Internationalen Zivilprozessrechts (eröffnete Gerichtsstände, forum shopping) und des Internationalen Privatrechts (anwendbares Recht)

5. Rechtssichere Vorbereitung auf mögliche Eskalationen

Nicht jede Kryptobörse reagiert im ersten Schritt. Je nach Situation prüfen wir:

  • einstweilige Maßnahmen
  • zivilrechtliche Klagen
  • internationale Rechtsdurchsetzung

Was Sie als Betroffener sofort tun sollten

Wenn Ihre Auszahlung verweigert oder ungewöhnlich lange verzögert wird:

  • Sichern Sie Screenshots aller Kontostände und Transaktionen
  • Dokumentieren Sie jede Kommunikation mit der Börse
  • Tätigen Sie keine weiteren Einzahlungen
  • Kontaktieren Sie zeitnah einen Rechtsanwalt

Je früher juristische Schritte eingeleitet werden, desto größer der Handlungsspielraum.

Wir schützen Ihr Guthaben
professionell und entschlossen

Verweigerte oder verzögerte Auszahlungen sind ein ernstes Signal und sollten nicht ignoriert werden. Durch konsequentes, strukturiertes und schnelles Handeln lassen sich Vermögenswerte häufig noch sichern – bevor es zu erheblichen Verlusten kommt.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die Herausgabe Ihres Guthabens rechtlich zu sichern.

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Was ist passiert?

Bitte grob schätzen – genaue Summe können wir später präzisieren.
Achtung:
Bei einem Schadensbetrag unter 10.000 € ist eine aufwändige rechtliche Verfolgung in vielen Fällen nicht wirtschaftlich sinnvoll, da der mögliche Rückgewinn häufig in keinem Verhältnis zum Aufwand steht.

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Haben Sie Strafanzeige gestellt?
Bitte geben Sie die vollständige Adresse Ihrer zuständigen Polizeidienststelle an.

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Sind Sie Rechtsschutzversichert?
z. B. Privat, Beruf, Verkehrsrecht, Internetrecht
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Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung erteilt, zahlen Sie selbstverständlich lediglich eine etwaige vereinbarte Selbstbeteiligung.

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