Erstes Urteil zu den Phantom-Bremsungen – Tesla zur Nachbesserung verurteilt

Vor dem Landgericht Traunstein führte eine Kanzlei einen Rechtsstreit im Namen eines Mandanten, der ein mangelhaftes Tesla Model 3 erworben hatte. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bewertete den „Autopiloten“ des Fahrzeugs als Sicherheitsrisiko. Diese Entscheidung sorgte für große Aufmerksamkeit, unter anderem berichtete das Handelsblatt darüber. Zwischenzeitlich versuchte Tesla Germany GmbH, durch eine Abmahnung der Kanzlei die Veröffentlichung von Details zu diesem Verfahren zu verhindern. Nun liegt jedoch eine Entscheidung des Gerichts vor – und diese hat weitreichende Konsequenzen:

Mit Urteil vom 10. Januar 2025 gab das Landgericht Traunstein der Klage teilweise statt. Das Gericht bestätigte, dass der Autopilot des betroffenen Fahrzeugs mangelhaft sei. Tesla wurde dazu verurteilt, die Phantom-Bremsungen des Tesla Model 3 zu beheben. Trotz der Argumente von Tesla entschied das Gericht eindeutig: „Das Fahrzeug ist hinsichtlich der anlasslosen Bremsungen mangelhaft.“ Der Autopilot sei weder „für die gewöhnliche Verwendung geeignet“ noch entspreche er den Standards „bei Produkten derselben Art“.

Nach Ansicht des Gerichts sei ein Autopilot dann „nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet, wenn er ohne verkehrsbedingten Grund eine erhebliche Abbremsung des Fahrzeugs verursacht, die mehr als eine bloße Unannehmlichkeit darstellt.“ Eine Bremsverzögerung, die zu kritischen Verkehrssituationen führen könnte, sei ausreichend, um von einem Mangel auszugehen. Eine starke Bremsung sei dabei nicht erforderlich.

Konkret bedeutet dies, dass bereits eine spürbare Verzögerung der Geschwindigkeit, die über das bloße „Gaswegnehmen“ hinausgeht, als Mangel angesehen wird. Laut Landgericht Traunstein kann dies zu Gefahrensituationen führen. Auch spielt es keine Rolle, ob der Fahrer eingreifen kann. Die Nutzbarkeit des Autopiloten wird erheblich beeinträchtigt, was in dieser Fahrzeugpreisklasse nicht üblich ist, wenn Eingriffe des Fahrers ohne erkennbare äußere Einflüsse erforderlich sind.

Das Gericht bestätigt somit die Auffassung der Kanzlei: Tesla’s Autopilot mit der verbauten Hardware 3.0 kann zu erheblichen Gefahrensituationen führen und erfüllt nicht die Standards von Fahrzeugen dieser Preisklasse.

Tesla wurde verpflichtet, das Fahrzeug nachzubessern, also den Mangel zu beheben. Allerdings wurde Berufung eingelegt, sodass der Fall in die zweite Instanz geht. Auch die Kanzlei wird in Berufung gehen, da sie der Ansicht ist, dass ein derart sicherheitsrelevanter Mangel nicht nur ein Recht auf Nachbesserung, sondern auch ein Recht auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs oder ein Rücktrittsrecht begründet. Das Handelsblatt berichtete über das Urteil sowie die Untersuchung des Kraftfahrtbundesamts zu diesem Thema.