Kündigungsschutzklage:
Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen

Kündigungsschutzklage – Ihr Weg zur Verteidigung gegen ungerechtfertigte Kündigungen

Stehen Sie vor einer Kündigung oder wurden Sie bereits entlassen? Wurden Sie unter irreführenden Umständen gekündigt, oder sind die vom Arbeitgeber angeführten Gründe ungerechtfertigt? Eine Kündigung kann sich ungerecht anfühlen, und oft sind sie rechtlich nicht haltbar. Daher sind Ihre Chancen, als Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen, erheblich.

Wir verstehen, wie belastend eine solche Situation sein kann, schließlich ist Ihr Einkommen auf das Arbeitsverhältnis angewiesen. Das Eintreffen eines Kündigungsschreibens kann schnell zu finanziellen und sozialen Herausforderungen führen. Daher ist es entscheidend, sich professionellen Rat einzuholen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die Strategien, die Arbeitnehmer nutzen können, um sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Handeln Sie jedoch schnell, denn im Arbeitsrecht gilt eine kurze Frist von nur zwei Wochen für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.

Abfindungsrechner

Ihren gesetzlichen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG können Sie hier berechnen. Dieser kann auch als Orientierung für eine mögliche Abfindung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses dienen.

Abfindungsrechner
2300,-
100,-12000,-
5Jahre
1Jahre45Jahre

1
2
3

So setzen Sie sich erfolgreich zur Wehr

Um Sie effektiv mit einer Kündigungsschutzklage zu vertreten, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Klagefrist
    Reichen Sie Ihre Klage innerhalb von drei Wochen ein. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam.
  • Arbeitsamt
    Melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt als arbeitssuchend, unabhängig davon, ob Sie klagen oder nicht. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld I.
  • Nachweis über Behinderung oder Schwangerschaft
    Reichen Sie, sofern vorhanden, Ihren Nachweis über eine Behinderung oder Schwangerschaft ein, falls dies noch nicht während des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Dennoch müssen Sie gegen eine bereits ausgesprochene Kündigung klagen.
  • Betriebsrat (sofern vorhanden)
    Suchen Sie das Gespräch mit dem Betriebsrat. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe dort vorlegen und anhören. Widerspricht der Betriebsrat Ihrer Kündigung, verbessert dies Ihre Erfolgschancen.
  • Dokumentation Ihrer Arbeitsumstände
    Notieren Sie möglichst genau Ihre Arbeitsbedingungen. Seien Sie vorsichtig bei Absprachen mit dem Arbeitgeber: Achten Sie insbesondere auf Aufhebungsverträge, Zusagen zur Rücknahme der Kündigung und Prozessbeschäftigungsverträge.
    • Aufhebungsverträge können eine Abfindung beinhalten, führen jedoch oft zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes I für eine gewisse Zeit.
    • Versprechen zur Kündigungsrücknahme sind nur schriftlich gültig; mündliche Zusagen werden häufig genutzt, um Arbeitnehmer zu einer Einhaltung der Kündigungsfrist zu bewegen.
    • Wenn Sie eine angebotene Prozessbeschäftigung ungerechtfertigt ablehnen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Gehaltsnachzahlung bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage.

Arbeitsgericht
Ihr Ziel ist die Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses; häufig enden die Verfahren jedoch mit einer Abfindung. Der Prozess wird von einem hauptamtlichen Richter geleitet. Bei fehlender Einigung findet ein Kammertermin mit einem Richter und zwei Laienrichtern (Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) statt.

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne:
+49 (0)211 / 819770

Wie wir Sie unterstützen

Im Falle einer Kündigung stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie das Beste aus der Situation herausholen können. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie während des gesamten Kündigungsschutzprozesses – vom Erhalt des Kündigungsschreibens bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Es ist entscheidend, die Hintergründe der Kündigung genau zu klären. Je nach Erfolgsaussichten kann es sinnvoll sein, auf der Fortführung Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung zu verhandeln. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Ihren Rechten und Ansprüchen gerecht wird.

Als Ihr Anwalt übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den relevanten Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit so viel Stress wie möglich abzunehmen. Gerne klären wir im Vorfeld die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre möglichen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Rufen Sie uns an

Unsere R&U Anwälte beraten Sie kompetent & zuverlässig.

Schreiben Sie uns

Wir beantworten Ihre Fragen professionell & rechtssicher.

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage & melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Von unseren Mandanten ausgezeichnet

Wir freuen uns über Top-Bewertungen und eine hohe Kundenzufriedenheit.

  • Unverbindliche Erstberatung
  • professionelle & kompetente Anwälte
  • erstklassige & reibungslose Betreuung
  • jederzeit volle Transparenz & Zugriff auf alle Dokumente
  • sehr gute Erreichbarkeit, telefonisch & per E-Mail

Das Rundum-Sorglos-Paket

Nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung und stellen Sie unserem professionellen Team an R&U Anwälten Ihre Fragen.
Sie können sich entspannt zurücklehnen, während wir alle erforderlichen Schritte in die Wege leiten.

ARK - Neuanfrage

Angaben zu Ihrer Kündigung

Wird Ihnen fristlos oder mit Kündigungsfrist gekündigt?
Haben Sie den Verdacht, dass eine Behinderung oder Krankheit zu der Kündigung geführt haben könnte?
Haben Sie den Verdacht, dass Ihr „Corona-Impfstatus“ zu der Kündigung geführt haben könnte?
Wie ist Ihr Impfstatus in Bezug auf Covid19?

Angaben zu Ihrer Person

Anrede
Titel
Datenschutzerklärung
AGB
Online Mandat
Die Online-Vergabe des Mandats ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und eine schnellere Bearbeitung, da die Rechtsanwälte sofort außergerichtlich tätig werden können.

Dokumente für Mandatserteilung

Eine ausgefüllte Abschrift aller Dokumente erhalten Sie per E-Mail.
Vollmacht
Wertgebührenhinweis
Widerrufsbelehrung
Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie die Maus, um Ihre Unterschrift in das Feld zu zeichnen. Alternativ können Sie Ihren Finger oder einen kompatiblen Eingabestift verwenden, um Ihre Unterschrift auf dem Bildschirm zu zeichnen.

Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung erteilt, zahlen Sie selbstverständlich lediglich eine etwaige vereinbarte Selbstbeteiligung.

Aktenanlage

Bearbeitungsstatus

Uhrzeit Erstberatung
EHV
Erfolgshonorarvereinvarung

Maximale Dateigröße: 20MB

Actaport

Kontakt

Automation

Fragen & Ratgeber zur Kündigungsschutzklage

Die passende Antwort war nicht dabei?

Schreiben Sie Ihre Frage an 
office@ru.law 
oder rufen Sie uns an: 
+49 (0)211 / 819770

Wir sind für Sie da:
Montag bis Freitag 9:00 – 18:00