Kündigungsschutzklage:
Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen
Kündigungsschutzklage – Ihr Weg zur Verteidigung gegen ungerechtfertigte Kündigungen
Stehen Sie vor einer Kündigung oder wurden Sie bereits entlassen? Wurden Sie unter irreführenden Umständen gekündigt, oder sind die vom Arbeitgeber angeführten Gründe ungerechtfertigt? Eine Kündigung kann sich ungerecht anfühlen, und oft sind sie rechtlich nicht haltbar. Daher sind Ihre Chancen, als Arbeitnehmer erfolgreich gegen eine Kündigung vorzugehen, erheblich.
Wir verstehen, wie belastend eine solche Situation sein kann, schließlich ist Ihr Einkommen auf das Arbeitsverhältnis angewiesen. Das Eintreffen eines Kündigungsschreibens kann schnell zu finanziellen und sozialen Herausforderungen führen. Daher ist es entscheidend, sich professionellen Rat einzuholen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht kennen wir die Strategien, die Arbeitnehmer nutzen können, um sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Handeln Sie jedoch schnell, denn im Arbeitsrecht gilt eine kurze Frist von nur zwei Wochen für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage.
Abfindungsrechner
Ihren gesetzlichen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG können Sie hier berechnen. Dieser kann auch als Orientierung für eine mögliche Abfindung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses dienen.
In nur 3 Schritten einfach, bequem & schnell Kündigung anfechten
Prüfung
Wir prüfen, ob die Kündigung anfechtbar ist.
1Beratung
Wir bewerten objektiv Ihre Chancen, die Kündigung erfolgreich zurückzuweisen.
2Beauftragung
Sie entscheiden, ob wir in Ihrem Fall tätig werden und wir Ihre Interessen vertreten dürfen.
3So setzen Sie sich erfolgreich zur Wehr
Um Sie effektiv mit einer Kündigungsschutzklage zu vertreten, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Klagefrist
Reichen Sie Ihre Klage innerhalb von drei Wochen ein. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. - Arbeitsamt
Melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt als arbeitssuchend, unabhängig davon, ob Sie klagen oder nicht. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld I. - Nachweis über Behinderung oder Schwangerschaft
Reichen Sie, sofern vorhanden, Ihren Nachweis über eine Behinderung oder Schwangerschaft ein, falls dies noch nicht während des Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Dennoch müssen Sie gegen eine bereits ausgesprochene Kündigung klagen. - Betriebsrat (sofern vorhanden)
Suchen Sie das Gespräch mit dem Betriebsrat. Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe dort vorlegen und anhören. Widerspricht der Betriebsrat Ihrer Kündigung, verbessert dies Ihre Erfolgschancen.
- Dokumentation Ihrer Arbeitsumstände
Notieren Sie möglichst genau Ihre Arbeitsbedingungen. Seien Sie vorsichtig bei Absprachen mit dem Arbeitgeber: Achten Sie insbesondere auf Aufhebungsverträge, Zusagen zur Rücknahme der Kündigung und Prozessbeschäftigungsverträge.- Aufhebungsverträge können eine Abfindung beinhalten, führen jedoch oft zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes I für eine gewisse Zeit.
- Versprechen zur Kündigungsrücknahme sind nur schriftlich gültig; mündliche Zusagen werden häufig genutzt, um Arbeitnehmer zu einer Einhaltung der Kündigungsfrist zu bewegen.
- Wenn Sie eine angebotene Prozessbeschäftigung ungerechtfertigt ablehnen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Gehaltsnachzahlung bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage.
Arbeitsgericht
Ihr Ziel ist die Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses; häufig enden die Verfahren jedoch mit einer Abfindung. Der Prozess wird von einem hauptamtlichen Richter geleitet. Bei fehlender Einigung findet ein Kammertermin mit einem Richter und zwei Laienrichtern (Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) statt.
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne:
+49 (0)211 / 819770
Wie wir Sie unterstützen
Im Falle einer Kündigung stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie das Beste aus der Situation herausholen können. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie während des gesamten Kündigungsschutzprozesses – vom Erhalt des Kündigungsschreibens bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Es ist entscheidend, die Hintergründe der Kündigung genau zu klären. Je nach Erfolgsaussichten kann es sinnvoll sein, auf der Fortführung Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung zu verhandeln. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Ihren Rechten und Ansprüchen gerecht wird.
Als Ihr Anwalt übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den relevanten Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit so viel Stress wie möglich abzunehmen. Gerne klären wir im Vorfeld die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre möglichen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, damit Sie wissen, was Sie erwartet.
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