mRNA-Vakzin-Herstellern werden verklagt
Post-Vac-Syndrom: Statistisch könnten rund 37.000 betroffen sein
In den letzten Monaten findet das Thema Impfschäden immer mehr Beachtung in den Medien und die Debatte über den Umgang mit Post-Vac-Betroffenen läuft. Das Paul-Ehrlich Institut (PEI) geht von rund 0,02 Prozent an schwerwiegenden Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung aus – was bei etwa 183 Millionen Impfungen rund 37.000 Menschen in Deutschland betreffen könnte. Bei der EMA sind hingegen sehr viele schwere Impfschäden gemeldet. Normalerweise geht man von einer Dunkelziffer 100:1 aus, so dass auf einen gemeldeten Fall 100 Ungemeldete kommen. Auf dieser Grundlage muss man von Millionen schweren Fällen in Europa ausgehen. Dieses Szenario hält die Kanzlei für deutlich wahrscheinlicher.
1.200 Betroffene haben bislang einen Antrag auf staatliche Versorgungsleistungen aufgrund eines Impfschadens gestellt. Doch wird nur ein kleiner Teil der Anträge auch bewilligt. Parallel dazu wählen deswegen Impfgeschädigte die Unterstützung der Kanzlei Rogert & Ulbrich, um direkt gegen die Hersteller der mRNA-Impfstoffe von BioNTech-Pfizer und Moderna zu klagen. Post-Vac-Patienten klagen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Uniklinik Marburg bietet Post-Vac-Ambulanz
Prof. Dr. med. Bernhard Schieffer ist Kardiologe und bietet an der Uniklinik Marburg (UKGM Marburg) eine Sprechstunde für Post-Vac-Patienten an. Dort werden Menschen behandelt, bei denen langanhaltende, teils schwerwiegende Impfnebenwirkungen auftreten. Betroffen sind laut Professor Bernhard Schieffer vor allem sportliche Menschen und junge Frauen.
Rogert & Ulbrich vertritt mehr als 600 Impfgeschädigte
Die Kanzlei R&U vertritt bereits über 600 Frauen, Männer und Jugendliche, mit dem Verdacht auf einen Impfschaden durch die mRNA-Vakzine. Dr. Marco Rogert: „Heutzutage wird offener über dieses Thema gesprochen. Aber das ändert an dem enormen Leidensdruck meiner Mandanten nichts. Unseren Mandanten kommt es neben dem Schmerzensgeld darauf an, dass die mittlerweile horrenden Arztkosten übernommen werden. Denn viele Behandlungen, die die Symptome des Post-Vac-Syndroms lindern, zahlen die Krankenkassen nicht.“
Was muss man beachten, wenn man gegen einen mRNA-Impfstoffhersteller klagen will?
Rechtsanwalt Rogert macht deutlich, dass nur bei Betroffenen, bei denen eine objektive Bestätigung eines Impfschadens vorliegt, auch eine Klage erfolgreich sein kann. Diese Bestätigung kann eine behördliche Feststellung, ein positiver Befund eines unabhängigen Gutachters oder ein positives Ergebnis einer von einem Arzt durchgeführten Untersuchung sein. Zu letzterem gehört auch ein speziell angefertigtes Blutbild, in dem Hinweise auf Schäden durch das Spike-Protein des mRNA-Impfstoffes zu erkennen sind.
Lesen Sie das vollständige Interview mit Dr. Marcor Rogert auf FOCUS online.
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