Überwachungskameras am Haus: Was ist erlaubt?

Der Einsatz von Überwachungskameras auf dem eigenen Grundstück ist grundsätzlich erlaubt, solange keine öffentlichen Bereiche oder Nachbargrundstücke gefilmt werden. Die Kameras dürfen nur das eigene Grundstück zeigen, und Personen, die das Grundstück betreten, müssen über die Überwachung informiert werden. In Mehrfamilienhäusern ist die Überwachung gemeinschaftlicher Bereiche oder fremder Wohnungen verboten.

Kamera-Attrappen sind nur zulässig, wenn sie nicht täuschend echt wirken und keine fremden Bereiche überwachen. Türklingeln mit Kamerafunktion sind erlaubt, wenn sie die Bildübertragung nur nach Betätigung der Klingel ermöglichen und keine dauerhafte Speicherung erfolgt.

Die Aufnahmen dürfen nicht länger als 72 Stunden gespeichert werden, und die verwendete Speichertechnik muss den Datenschutzanforderungen entsprechen. Wer diese Regeln beachtet, kann rechtliche Probleme und Bußgelder vermeiden.

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