Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (Az. 10 U 49/24) hat am 4. November 2025 ein für Verbraucher erfreuliches Urteil im Diesel-Abgasskandal gefällt: Die Mercedes-Benz Group AG wurde verurteilt, an den Kläger 5.133,02 € Schadensersatz zu zahlen.
Der Fall betrifft einen Mercedes GLC 220 d 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651. Das Fahrzeug war mit einem SCR-System zur Abgasreinigung mittels AdBlue ausgestattet. Nach Auffassung des Gerichts stellte jedoch die konkrete Ausgestaltung der SCR-Steuerung – insbesondere die Umschaltlogik zwischen verschiedenen Dosiermodi – eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Diese führte dazu, dass die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt wurde, wodurch die Stickoxidwerte im realen Fahrbetrieb höher ausfallen konnten als auf dem Prüfstand.
Der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Rogert & Ulbrich, hatte daraufhin Schadensersatz verlangt. Während das Landgericht Erfurt bereits in erster Instanz zugunsten des Käufers entschieden hatte, legte Mercedes-Benz Berufung ein – jedoch ohne Erfolg. Das OLG Jena bestätigte im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil und stellte klar, dass Mercedes dem Kläger aufgrund eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV haftet.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Mercedes dem Käufer eine unrichtige Übereinstimmungsbescheinigung erteilt hatte, weil das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abgassteuerung in Verkehr gebracht wurde. Weder die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch das nachträgliche Software-Update änderten etwas an der Haftung. Der Versuch des Konzerns, sich auf einen sogenannten Verbotsirrtum zu berufen, blieb ebenfalls ohne Erfolg.
Fazit
Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg für geschädigte Dieselbesitzer. Es zeigt, dass auch nach Software-Updates eine Haftung der Hersteller bestehen bleibt, wenn die Abgasreinigung technisch weiterhin manipuliert wird. Betroffene Käufer können somit weiterhin erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Mercedes-Benz geltend machen.



