Schadensersatz bei KI-Einsatz – Ansprüche gegen Anbieter und Betreiber durchsetzen
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Wenn Künstliche Intelligenz Schäden verursacht: Wer haftet – und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen

Ein KI-System trifft eine falsche Entscheidung, ein KI-Agent handelt autonom und richtet dabei einen Schaden an, oder ein Unternehmen setzt KI ein, ohne die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Solche Situationen sind keine Zukunftsszenarien mehr – sie passieren täglich. Die Frage, wer dafür die Verantwortung trägt und wie Geschädigte zu ihrem Recht kommen, ist eine der drängendsten Rechtsfragen unserer Zeit. Rogert & Ulbrich vertritt Mandanten auf beiden Seiten: bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen KI-Anbieter und Unternehmen, die KI einsetzen.

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Wenn KI-Systeme Schäden anrichten – ein Problem mit zwei Seiten

Stellen Sie sich folgende Situationen vor: Ein KI-System einer Bank stuft Ihre Kreditwürdigkeit fehlerhaft als negativ ein und verweigert Ihnen einen Kredit, obwohl Ihre finanzielle Lage solide ist. Ein KI-Agent, der im Auftrag eines Unternehmens Verträge abschließt, vereinbart Konditionen, die Ihrer Gegenseite massiv schaden. Ein automatisiertes KI-Diagnosesystem in einem Krankenhaus liefert eine falsche Einschätzung, die zu einer verspäteten oder falschen Behandlung führt. Oder ein KI-Chatbot gibt einem Kunden falsche rechtliche oder finanzielle Auskunft, auf die dieser vertraut und dadurch Geld verliert.

In allen diesen Fällen stellt sich sofort die Frage: Wer haftet? Der Hersteller des KI-Systems, der die Technologie entwickelt und verkauft hat? Das Unternehmen, das die KI eingesetzt und konfiguriert hat? Oder liegt es an einem Fehler im System, für den sich am Ende niemand zuständig fühlt? Genau diese Frage ist heute eine der schwierigsten im deutschen und europäischen Haftungsrecht – und sie ist noch nicht abschließend durch Gerichte geklärt.

Das bedeutet aber nicht, dass Geschädigte schutzlos sind. Es bedeutet, dass man die richtigen rechtlichen Ansätze kennen muss – und den richtigen Anwalt an seiner Seite braucht. Wenn Sie durch den Einsatz von KI geschädigt wurden, sollten Sie jetzt handeln.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Schadensersatz gegen den KI-Anbieter – wann der Hersteller haftet

Der KI-Anbieter – also das Unternehmen, das das KI-System entwickelt und in Verkehr gebracht hat – haftet dann, wenn das System selbst fehlerhaft ist. Das klingt einfach, ist es aber nicht. KI-Systeme sind komplexe, lernende Technologien, deren Verhalten sich im Laufe der Zeit verändern kann. Ein Fehler ist nicht immer offensichtlich, und die Kausalität zwischen dem Systemverhalten und dem eingetretenen Schaden muss nachgewiesen werden.

Die wichtigste Rechtsgrundlage gegenüber dem Hersteller ist die Produkthaftung. Das Produkthaftungsgesetz sieht vor, dass Hersteller für Schäden haften, die durch fehlerhafte Produkte entstehen – und KI-Systeme können als Produkte im Sinne dieses Gesetzes eingestuft werden. Ein Produktfehler liegt vor, wenn das System nicht die Sicherheit bietet, die man berechtigterweise erwarten darf. Das kann ein Konstruktionsfehler sein, ein Trainingsdatenproblem oder ein Fehler in der Dokumentation und Gebrauchsanweisung.

Die EU-KI-Haftungsrichtlinie, die parallel zur KI-Verordnung entwickelt wird, zielt darauf ab, die Durchsetzung dieser Ansprüche zu erleichtern. Sie soll Geschädigten unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zugang zu Beweismitteln geben – also zu den Informationen, die normalerweise beim Anbieter liegen und die nötig sind, um den Fehler nachzuweisen. Das ist ein entscheidender Fortschritt, denn bisher scheitern viele Ansprüche an der Beweislast: Wer soll beweisen, dass ein undurchsichtiges KI-System fehlerhaft gearbeitet hat?

Sie wurden durch ein KI-System geschädigt und vermuten, dass das System selbst fehlerhaft war? Sprechen Sie mit uns – wir prüfen, ob Ansprüche gegen den Anbieter durchsetzbar sind.

Schadensersatz gegen das Unternehmen, das KI einsetzt – wann der Betreiber haftet

Häufig ist der KI-Anbieter nicht der richtige Ansprechpartner – oder zumindest nicht der einzige. Denn zwischen dem Hersteller eines KI-Systems und dem Geschädigten steht in den meisten Fällen ein Unternehmen, das die KI in seinem eigenen Betrieb einsetzt: eine Bank, eine Versicherung, ein Onlinehändler, ein Arzt oder eine Behörde. Dieses Unternehmen ist der sogenannte Betreiber – und auch er kann haften.

Die Haftung des Betreibers kann sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben. Erstens aus der allgemeinen Deliktshaftung, wenn das Unternehmen fahrlässig gehandelt hat – zum Beispiel, weil es ein KI-System eingesetzt hat, das für den konkreten Zweck nicht geeignet war, weil keine ausreichenden Kontrollen bestanden, oder weil Mitarbeiter keine ordentliche Einweisung erhalten haben. Zweitens kann vertragliche Haftung bestehen, wenn zwischen dem Geschädigten und dem Betreiber ein Vertrag bestand und die KI-gestützte Leistung mangelhaft war. Drittens schärft die KI-Verordnung die Pflichten des Betreibers erheblich: Wer ohne die erforderlichen Dokumentationen, Schulungen und Aufsichtsmechanismen ein Hochrisiko-KI-System betreibt, hat seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Besonders bei KI-Agenten – also Systemen, die eigenständig handeln, Entscheidungen treffen und sogar Verträge abschließen können – ist die Haftungsfrage besonders komplex. Wenn ein KI-Agent im Auftrag eines Unternehmens tätig wird und dabei einen Schaden verursacht, stellt sich die Frage: Ist das Unternehmen wie bei einem Mitarbeiter verantwortlich? Hier gibt es noch keine gefestigte Rechtsprechung – aber die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft geht davon aus, dass Unternehmen für das Verhalten ihrer KI-Agenten grundsätzlich einstehen müssen.

Sie wurden durch eine automatisierte Entscheidung eines Unternehmens geschädigt? Oder Ihr Unternehmen ist mit Schadensersatzforderungen konfrontiert? Wir klären, wer in welchem Umfang haftet.

KI-Agenten – wenn autonome Systeme eigenständig handeln und dabei Fehler machen

KI-Agenten sind eine neue Kategorie von KI-Systemen, die über das Beantworten von Fragen weit hinausgehen. Sie planen, entscheiden und handeln autonom – sie buchen Termine, schließen Verträge ab, führen Transaktionen durch, kommunizieren mit Kunden und steuern Geschäftsprozesse. Das macht sie zu einem mächtigen Werkzeug – und zu einer neuen Quelle rechtlicher Risiken.

Das Grundproblem: Je autonomer ein KI-Agent handelt, desto schwieriger wird es, klare Verantwortlichkeiten zuzuweisen. Wenn ein menschlicher Mitarbeiter einen Fehler macht, ist die Haftungskette klar. Wenn ein KI-Agent einen Fehler macht, stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein Mensch an der Entscheidung beteiligt war, wer den Agenten konfiguriert hat, welche Anweisungen er erhalten hat und ob das System innerhalb seiner bestimmungsgemäßen Verwendung gehandelt hat. Die Antworten auf diese Fragen entscheiden darüber, wer haftet.

Konkrete Risikoszenarien entstehen zum Beispiel, wenn ein KI-Agent im Vertrieb falsche Versprechungen macht oder Preise zusagt, die nicht autorisiert waren. Oder wenn ein Buchungsagent eine Reise zu falschen Konditionen bucht. Oder wenn ein KI-Agent in der Lieferkette Bestellungen auslöst, die gegen vertragliche Mengenbeschränkungen verstoßen. In jedem dieser Fälle wird das Unternehmen, das den Agenten betreibt, als erstes in die Verantwortung genommen – mit der Möglichkeit, Regress beim KI-Anbieter zu nehmen, wenn das System selbst fehlerhaft war.

Ihr Unternehmen setzt KI-Agenten ein – oder plant das? Klären Sie jetzt, welche Haftungsrisiken damit verbunden sind und wie Sie sich absichern können.

Das größte Hindernis: Wie Sie Schadensersatzansprüche trotz Beweisproblemen durchsetzen

Das zentrale Problem bei Schadensersatzansprüchen im KI-Bereich ist die Beweislast. Nach deutschem Recht muss derjenige, der Schadensersatz fordert, den Fehler, den Schaden und den Zusammenhang zwischen beidem beweisen. Das ist bei klassischen Schäden schon schwer genug – bei KI-Systemen ist es noch schwieriger, weil die Entscheidungsprozesse oft nicht transparent sind. Wer soll erklären, warum ein Algorithmus zu einem bestimmten Ergebnis gekommen ist, wenn selbst der Anbieter keine vollständige Antwort darauf geben kann?

Hier helfen mehrere rechtliche Ansätze. Erstens: Die KI-Verordnung verlangt von Betreibern Hochrisiko-Systeme umfangreich zu dokumentieren und Logs zu führen. Diese Unterlagen können im Streitfall angefordert werden. Zweitens: Die künftige EU-KI-Haftungsrichtlinie sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweislastumkehr vor – wenn ein Unternehmen seine Compliance-Pflichten verletzt hat, wird vermutet, dass das kausal für den Schaden war. Drittens: Wer eine Datenschutzverletzung durch KI erlitten hat, kann über die DSGVO Zugang zu den über ihn gespeicherten Daten und den getroffenen Entscheidungen verlangen – was oft wertvolle Beweismittel liefert.

In der Praxis kommt es also darauf an, schnell zu handeln, die richtigen Informationen anzufordern und die verfügbaren Rechtsgrundlagen intelligent zu kombinieren. Das ist kein Fall für juristische Laien. Wir kennen diese Ansätze und wenden sie für unsere Mandanten an.

Warten Sie nicht, bis Beweise verschwinden oder Fristen ablaufen. Sprechen Sie jetzt mit uns.

Wenn Ihr Unternehmen mit Schadensersatzforderungen konfrontiert ist – wie wir Sie verteidigen

Nicht jede Schadensersatzforderung im KI-Bereich ist berechtigt. Unternehmen, die KI einsetzen, werden zunehmend mit Ansprüchen konfrontiert, die auf Halbwissen oder falschen Annahmen über die Funktionsweise von KI-Systemen basieren. Gleichzeitig gibt es echte Risiken, die man als Betreiber ernst nehmen muss. Der Unterschied zwischen beiden Situationen liegt in der sorgfältigen rechtlichen Analyse.

Wenn Ihr Unternehmen eine Schadensersatzforderung wegen des Einsatzes eines KI-Systems erhält, sind mehrere Fragen sofort zu klären: Hat das System tatssächlich einen Fehler gemacht, oder wurde es bestimmungsgemäß eingesetzt und das Ergebnis ist für den Anspruchssteller nur ungünstig? Haben Sie alle Pflichten aus der KI-Verordnung erfüllt – also Schulungen, Dokumentation, menschliche Aufsicht? Hat der KI-Anbieter seinerseits Pflichten verletzt, sodass Sie Regress nehmen können? Und: Sind Ihre Verträge mit dem Anbieter so gestaltet, dass die Haftungsverteilung klar geregelt ist?

Besonders kritisch ist die Situation, wenn das Unternehmen die KI-Verordnungspflichten nicht erfüllt hat. Fehlende Dokumentation, nicht durchgeführte Schulungen oder das Fehlen menschlicher Aufsichtsmechanismen sind in einem Haftungsstreit schwere Nachteile. Sie signalisieren dem Gericht: Hier hat das Unternehmen seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt. Deshalb ist Compliance nicht nur eine Bürokratiepflicht, sondern echte Risikoprophylaxe.

Ihr Unternehmen ist mit einer Schadensersatzforderung wegen KI konfrontiert? Wir prüfen die Forderung, entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie und vertreten Sie.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Schadensersatz bei KI-Einsatz

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte für KI-Haftung und Schadensersatz

Rogert & Ulbrich vertritt Mandanten in allen Fragen der KI-Haftung – auf beiden Seiten: bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen KI-Anbieter und Betreiber sowie bei der Verteidigung von Unternehmen, die mit solchen Ansprüchen konfrontiert sind. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich verbinden Expertise im Haftungsrecht, Technologierecht und Datenschutzrecht mit einem tiefen Verständnis der KI-Verordnung und der sich entwickelnden europäischen KI-Haftungsregeln.

Wir begleiten außergerichtüch bei der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, bei der Anforderung von Dokumentationen und Logs nach der KI-Verordnung und DSGVO sowie bei der Gestaltung und Prüfung von Haftungsklauseln in KI-Verträgen. Wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, stehen wir an Ihrer Seite. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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