KI-Verordnung: Schulungspflicht für Unternehmen
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KI-Verordnung: Müssen Unternehmen ihre Beschäftigten schulen?

Wer in seinem Unternehmen KI einsetzt, muss seit Februar 2025 sicherstellen, dass alle betroffenen Mitarbeiter wissen, was sie tun. Das klingt nach einer Kleinigkeit – ist aber eine echte gesetzliche Pflicht mit konkreten Konsequenzen. Rogert & Ulbrich hilft Ihnen, diese Anforderung rechtssicher und ohne großen Aufwand zu erfüllen.

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Was bedeutet die Schulungspflicht im Alltag?

Das Gesetz verlangt nicht, dass jeder Mitarbeiter ein KI-Experte wird. Es geht darum, dass die Menschen in Ihrem Unternehmen, die täglich mit KI-Tools arbeiten, verstehen, wie diese Werkzeuge funktionieren – und wo ihre Grenzen liegen.

Ein Mitarbeiter, der ein KI-gestütztes Bewerbermanagementsystem nutzt, sollte wissen: Das System trifft keine endgültigen Entscheidungen für mich. Er sollte Fehler erkennen können. Und er sollte wissen, an wen er sich wendet, wenn etwas nicht stimmt. Genau das ist gemeint. Nicht mehr – aber auch nicht weniger.

Fragen Sie sich, ob Ihre Mitarbeiter das heute schon wissen? Wir helfen Ihnen herauszufinden, wo Nachholbedarf besteht.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Wen betrifft die Schulungspflicht?

Betroffen sind alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder anbieten – egal wie groß. Die Pflicht gilt nicht nur für die IT-Abteilung. Sie betrifft jeden, der im Arbeitsalltag auf Basis von KI-Ausgaben handelt oder Entscheidungen trifft.

Konkret heißt das: Eine Sachbearbeiterin, die KI-Zusammenfassungen nutzt, um Kundenbeschwerden zu priorisieren. Ein Vertriebsleiter, der ein Scoring-Tool für die Lead-Bewertung einsetzt. Eine HR-Managerin, die einen automatisierten Lebenslauf-Check nutzt. All diese Personen fallen unter die Pflicht – und ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass sie ausreichend qualifiziert sind.

Sie sind unsicher, welche Ihrer Mitarbeiter betroffen sind? Wir helfen Ihnen, das genau einzugrenzen.

Was muss eine KI-Schulung abdecken?

Das Gesetz gibt keinen festen Stundenplan vor. Es zählt, was am Ende herauskommt: Die Mitarbeiter müssen in der Lage sein, verantwortungsvoll mit dem eingesetzten System umzugehen. Als Orientierung empfehlen wir, folgende Themen abzudecken:

  • Wie funktioniert das System? Grundlagen ohne technischen Overkill – so viel, dass Fehler erkennbar sind.
  • Was kann das System falsch machen? Typische Schwachstellen, blinde Flecken und Grenzen der jeweiligen KI.
  • Wann muss ein Mensch übernehmen? Klare Regeln, wann KI-Empfehlungen nicht einfach übernommen werden dürfen.
  • Was gilt für betroffene Personen? Besonders wichtig, wenn die KI Entscheidungen über Menschen trifft.
  • Wohin bei Fragen oder Problemen? Ein klarer interner Meldeprozess, den alle kennen.

Eine Schulung ohne Bezug zum konkreten Einsatzsystem schützt Sie im Zweifelsfall nicht. Lassen Sie uns das gemeinsam richtig aufsetzen.

Warum Dokumentation so wichtig ist

Es reicht nicht, die Schulungen einfach durchzuführen. Sie müssen auch nachweisen können, dass Sie es getan haben. Wenn eine Behörde bei Ihnen prüft oder ein Vorfall passiert, werden als erstes die Unterlagen verlangt: Wer wurde wann geschult? Auf welches System bezog sich die Schulung? Wie wurde der Erfolg überprüft?

Wer dann keine Antworten hat, steht schlechter da – selbst wenn die Schulung de facto stattgefunden hat. Eine strukturierte Nachweisdokumentation ist deshalb genauso wichtig wie die Schulung selbst. Wir helfen Ihnen, eine einfache und belastbare Struktur dafür aufzubauen.

Fehlende Nachweise können teuer werden. Lassen Sie uns das einmal in Ruhe durchsprechen.

Was passiert, wenn Unternehmen die Schulungspflicht ignorieren?

Die Pflicht gilt seit Februar 2025. Wer seitdem nichts unternommen hat, befindet sich bereits in einem Zustand der Nichteinhaltung. Das bedeutet: Bei einer Behördenprüfung drohen Bußgelder. Und wenn ein KI-bedingter Schaden entsteht und die fehlende Schulung als Ursache identifiziert wird, kann das Unternehmen haften – als hätte man einen Mitarbeiter wissentlich unausgebildet an eine Maschine gesetzt.

Bußgelder für solche Verstöße können bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Umsatzes betragen. Für kleine und mittelständische Unternehmen können auch geringere Beläufe existenzgefährdend sein.

Die Pflicht gilt jetzt. Wenn Sie noch keine Maßnahmen ergriffen haben – sprechen Sie mit uns.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur KI-Schulungspflicht

Ihre Anwälte für KI-Compliance

Rogert & Ulbrich begleitet Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Schulungspflicht. Das bedeutet: Wir helfen Ihnen nicht nur dabei zu verstehen, was das Gesetz verlangt – wir unterstützen Sie dabei, es tatsächlich umzusetzen. Von der Definition des betroffenen Personenkreises über die inhaltliche Konzeption der Schulungen bis hin zur Aufstellung einer Dokumentationsstruktur.

Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich erklären Compliance-Anforderungen so, dass Ihre Geschäftsführung und Ihre Mitarbeiter sie verstehen und tragen können. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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