Abmahnung wegen der KI-Verordnung
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Abmahnung wegen der KI-Verordnung – richtig reagieren, bevor die Frist läuft

Sie haben eine Abmahnung erhalten – oder befürchten, eine zu bekommen? Dann ist jetzt der falsche Zeitpunkt für Aktionismus. Eine ungeprüfte Reaktion – zum Beispiel das schnelle Unterzeichnen der beiliegenden Erklärung – kann langfristige und teure Konsequenzen haben. Rogert & Ulbrich bewertet Ihre Situation nüchtern, entwickelt die richtige Strategie und handelt für Sie – schnell genug, damit Sie die Frist nicht verpassen.

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Wie kommt es überhaupt zu einer Abmahnung wegen der KI-Verordnung?

Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass Verstöße gegen die KI-Verordnung zwei verschiedene Sanktionswege auslösen können. Den ersten kennen die meisten: staatliche Behörden können Bußgelder verhängen. Den zweiten übersehen viele: Wettbewerber und bestimmte Verbände können eine Abmahnung aussprechen, wenn ein Verstoß gegen die KI-Verordnung gleichzeitig auch eine Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts darstellt.

Das klingt abstrakt – ist aber konkret. Das Wettbewerbsrecht verbietet Unternehmen, sich durch den Verstoß gegen Gesetze einen Vorteil im Wettbewerb zu verschaffen. Wer also die Kennzeichnungspflicht für KI-Chatbots ignoriert, spart sich Aufwand und erscheint Nutzern gegenüber möglicherweise seriöser als Wettbewerber, die diese Pflicht einhalten. Das ist ein Wettbewerbsvorteil durch Gesetzesbruch – und genau das lässt sich abmahnen.

Die Abmahnwelle im KI-Bereich hat in Deutschland noch nicht die Dimension, die wir etwa aus dem Datenschutz- oder Impressumsbereich kennen. Aber der Trend ist klar: Mit zunehmender Verbreitung von KI-Tools und wachsendem Bewusstsein für die gesetzlichen Anforderungen werden KI-Abmahnungen zur Realität. Wer jetzt die rechtlichen Anforderungen erfüllt, ist auf der sicheren Seite.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Zuwarten ist keine Option. Reagieren Sie.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Welche Verstöße führen am häufigsten zu Abmahnungen?

Aus der Praxis und dem Wortlaut der KI-Verordnung lassen sich drei Bereiche identifizieren, in denen das Abmahnrisiko besonders hoch ist.

Erstens: Der fehlende Hinweis auf den KI-Einsatz. Die KI-Verordnung schreibt klar vor, dass Nutzer, die mit einem Chatbot oder einem anderen KI-System in Kontakt treten, darüber informiert werden müssen. Wer einen KI-Chatbot im Kundenservice betreibt, ohne Nutzer darauf hinzuweisen, dass sie nicht mit einem Menschen kommunizieren, verstößt gegen diese Pflicht. Das ist eine der häufigsten Schwachstellen, die wir in der Beratung feststellen.

Zweitens: Fehlende Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Automatisch erstellte Texte, KI-generierte Bilder in der Werbung, synthetische Sprachausgaben oder Deepfake-ähnliche Videos – all diese Inhalte müssen nach der KI-Verordnung als KI-generiert erkennbar sein. Wer im Wettbewerb KI-Inhalte nutzt, ohne sie zu kennzeichnen, verschafft sich einen unzulässigen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die die Kennzeichnungspflicht einhalten.

Drittens: Übertriebene oder falsche Konformitätsbehauptungen. Immer mehr Unternehmen kommunizieren nach außen, ihre KI-Systeme seien „EU AI Act-konform“. Wenn diese Behauptung nicht durch entsprechende Nachweise gedeckt ist, kann das als irreführende Geschäftspraktik abgemahnt werden.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Lassen Sie den Vorwurf zuerst rechtlich prüfen, bevor Sie reagieren.

Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung wissen müssen

Eine Abmahnung ist keine Klage und kein Urteil. Sie ist eine schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen – verbunden mit der Bitte, das schriftlich in Form einer sogenannten Unterlassungserklärung zu bestätigen. Das klingt formaler als es sich anfühlt. Denn hinter dieser Erklärung steckt ein ernst zu nehmender Vertrag mit erheblichen Konsequenzen.

Das Erste, was Sie nach Erhalt einer Abmahnung wissen müssen: Die Frist ist real. Üblicherweise setzen Abmahnungen eine Frist von sieben bis vierzehn Tagen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Abmahnung. Wenn sie ohne Reaktion verstreicht, kann der Abmahnende sofort eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen. Das Gericht kann diese ohne Ihre Anhörung erlassen. Das Ergebnis: Eine vollstreckbare Anordnung gegen Sie, höhere Kosten und deutlich weniger Spielraum.

Das Zweite: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Viele Abmahnungen sind fehlerhaft – weil der Vorwurf falsch beschrieben ist, weil derjenige, der abmahnt, nicht dazu berechtigt ist, oder weil der gerügte Sachverhalt tatsächlich kein Verstoß ist. Wer zu schnell reagiert und die Erklärung unterschreibt, hat keine Möglichkeit mehr, das rückgängig zu machen.

Die Frist läuft. Zuwarten ist keine Option – aber vorschnell handeln auch nicht. Rufen Sie uns an.

Warum Sie die Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben sollten

Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung typischerweise beigefügt ist, wurde vom Abmahnenden formuliert. Das bedeutet: Sie ist so weit gefasst wie möglich, um dem Abmahnenden möglichst viel Schutz zu bieten. Wer diese Erklärung unterschreibt, erkennt den Vorwurf grundlegend an und verpflichtet sich, das beanstandete Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Für den Fall, dass gegen diese Verpflichtung später verstoßen wird, ist meist eine Vertragsstrafe vereinbart – oft in einer Höhe von mehreren Tausend bis Zehntausend Euro.

Das eigentliche Problem dabei: Die vom Abmahnenden vorformulierte Erklärung geht fast immer weiter als der tatsächliche Vorwurf. Wer unterschreibt, ohne den Text genau zu prüfen, verpflichtet sich möglicherweise zu mehr als nötig – und schränkt damit künftige Handlungsmöglichkeiten des Unternehmens ein, die eigentlich problemlos wären.

Die bessere Alternative: eine modifizierte Unterlassungserklärung. Das ist eine vom Abgemahnten selbst formulierte Version, die den Verpflichtungsumfang auf das tatsächlich Beanstandete begrenzt. Sie sendet das Signal, dass Sie das Problem ernst nehmen – ohne sich mehr zu verpflichten als nötig. Ob der Abmahnende diese akzeptiert, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal ist auch die vollständige Zurückweisung der Abmahnung das Richtige. Was die beste Option ist, hängt von den Umständen ab.

Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie wissen, was Sie aufgeben.

Wie wir für Sie vorgehen

Wenn Sie eine Abmahnung an uns übergeben, beginnen wir sofort mit der Prüfung. Dabei schauen wir uns drei Fragen an: Erstens, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt. Zweitens, ob derjenige, der abmahnt, dazu überhaupt berechtigt ist. Und drittens, ob die Forderung in ihrer Reichweite dem entspricht, was tatsächlich beanstandet werden darf.

Auf Basis dieser Prüfung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die richtige Reaktion: Zurückweisung, modifizierte Erklärung oder – wenn der Vorwurf tatsächlich berechtigt ist – eine Strategie zur Schadensbegrenzung. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, vertreten wir Sie.

Und parallel: Wir helfen Ihnen, den zugrundeliegenden Mangel zu beheben, damit das Risiko künftiger Abmahnungen sinkt. Denn eine abgewehrte Abmahnung, bei der das eigentliche Problem bleibt, ist eine Abmahnung auf Zeit.

Abmahnung erhalten? Rufen Sie uns an, bevor die Frist abläuft.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur KI-Abmahnung

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei KI-Abmahnungen

Im Bereich KI-Abmahnungen brauchen Sie jemanden, der sowohl das Wettbewerbsrecht als auch die KI-Verordnung wirklich kennt. Rogert & Ulbrich verbindet beides. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich reagieren schnell, denken strategisch und vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtüch und vor Gericht.

Wir prüfen die Abmahnung, entwickeln Ihre Reaktion und kümmern uns darum, dass das Grundproblem behoben wird. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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