Verwaltungsgericht bestätigt hohe Geldstrafe gegen Amazon wegen Verstößen gegen die DSGVO

Mit Urteil vom 18. März 2025 hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) bestätigt, die eine Geldbuße von 746 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core SARL verhängt hat. Die Strafe wurde wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen. Das Gericht stellte fest, dass Amazon bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke gegen mehrere Artikel der Verordnung verstoßen hat, was eine finanzielle und regulatorische Konsequenz zur Folge hatte.

Urteil

Mit Urteil vom 18. März 2025 wies das Verwaltungsgericht die Berufung von Amazon Europe Core SARL gegen die Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) vom 15. Juli 2021 ab. Mit dieser Entscheidung wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 746.000.000 Euro verhängt, Abhilfemaßnahmen bei Androhung eines Zwangsgeldes von 746.000 Euro pro Tag angeordnet und die Veröffentlichung dieser Entscheidung angeordnet.

Das Gericht bestätigte die Analyse der CNPD, dass Amazon Europe Core SARL bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für interessenbasierte Werbezwecke gegen die Artikel 6, 12 bis 17 und 21 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) verstoßen habe.

Die Amazon Europe Core SARL vorgeworfenen Verstöße betreffen die Nichteinhaltung der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Nichteinhaltung der Transparenz- und Informationspflichten gegenüber den von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen, die Verletzung des Auskunftsrechts über die verarbeiteten Daten, die Verletzung des Rechts auf Berichtigung und Löschung der verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die Verletzung des Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass Amazon Europe Core SARL es versäumt hatte, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um den Artikeln 6, 12 bis 17 und 21 der DSGVO nachzukommen.

Das Gericht ordnete schließlich die aufschiebende Wirkung der Beschwerde während der Frist und des Beschwerdeverfahrens an.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 18. März 2025 kann Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Übersetzt aus dem Französischen: https://justice.public.lu/fr/actualites/2025/03/tribunal-administratif-jugement-amazon-amende-cnpd.html

Fazit

Das Urteil des Verwaltungsgerichts unterstreicht die Bedeutung der strikten Einhaltung der DSGVO-Vorgaben, insbesondere in Bezug auf Transparenz, Informationspflichten und Rechte der betroffenen Personen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Unternehmen wie Amazon mit erheblichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die verhängte Geldbuße und die angeordneten Abhilfemaßnahmen setzen ein deutliches Signal für die Bedeutung des Datenschutzes auf europäischer Ebene.

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