Datenschutzverletzungen bei Tesla: Rückgabemöglichkeit aufgrund unzulässiger Videoaufnahmen
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Massive Datenschutzprobleme bei Tesla

Im Abgasskandal konnten viele betroffene Kunden ihre Fahrzeuge zurückgeben, doch oft war dies finanziell nicht vorteilhaft. Bei Tesla sieht die Situation häufig anders aus. Der Schlüssel zur Rückgabe liegt in gravierenden Datenschutzverletzungen des Unternehmens. Ein Gastbeitrag.

Tesla-Fahrzeuge nehmen fortlaufend ihre Umgebung auf, sei es im sogenannten „Wächtermodus“ („Sentry Mode“), bei der Nutzung der Dashcam oder zur Unterstützung der Fahrassistenzsysteme. Dabei werden häufig ohne Zustimmung der Betroffenen Gesichter von Passanten, Kfz-Kennzeichen und ganze Bewegungsprofile gespeichert – teils lokal, teils in der Cloud. Laut einem Bericht von Reuters sollen Tesla-Mitarbeiter sogar Zugang zu privaten Kameraaufnahmen gehabt und diese intern weiterverbreitet haben.

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Tesla-Autos zeichnen alles auf: Datenschutzbedenken und rechtliche Risiken

Bereits 2020 äußerte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) schwere Bedenken. Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte stellte fest, dass der Betrieb des Wächtermodus in öffentlichen Bereichen datenschutzrechtlich problematisch ist. Im Gegensatz zu herkömmlichen Dashcams, die nur bei einem Unfall aktiv werden, filmen Tesla-Fahrzeuge über Stunden hinweg ohne Unterbrechung.

Halter als Verantwortliche: Datenschutzverletzungen durch Nutzung von Tesla-Fahrzeugen

Die juristische Herausforderung liegt darin, dass nicht Tesla selbst, sondern der Fahrzeughalter für die Datenschutzverstöße verantwortlich ist. Er gilt als „Zustandsstörer“ im datenschutzrechtlichen Sinne – derjenige, der durch die Bereitstellung des Fahrzeugs die unzulässige Verarbeitung von Daten ermöglicht (§§ 1004, 823 BGB analog). Laut der vorherrschenden Rechtsprechung begeht der Halter mit jedem Einsatz der Aufnahmesysteme eine Ordnungswidrigkeit nach § 83 BDSG.

Kein Software-Update in Sicht: Datenschutzmangel bleibt ungelöst

Bis heute hat Tesla keine datenschutzkonforme Lösung angeboten, die gleichzeitig die beworbenen Funktionen des Fahrzeugs aufrechterhält. Wer den Wächtermodus oder die Dashcam deaktiviert, verliert wesentliche Sicherheits- und Komfortmerkmale. Dieser Zustand stellt einen Rechtsmangel dar (§ 434 BGB), da das Fahrzeug nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Rücktritt vom Kaufvertrag: Rückgabe lohnt sich dank geringerer Nutzungsentschädigung

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag führt zur Rückabwicklung: Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Ein ähnliches Verfahren fand bereits im Abgasskandal Anwendung. Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach der gefahrenen Strecke. Bei einer angenommenen Lebensdauer von 300.000 km ergibt sich folgendes Rechenbeispiel:

Beispielrechnung:

Kaufpreis: 60.000 Euro
Gefahrene Strecke: 30.000 km
60.000 Euro x (30.000 km / 300.000 km) = 6.000 Euro Nutzungsentschädigung
Rückerstattung: 54.000 Euro

Gerade bei Tesla, deren Modelle zuletzt aufgrund verschiedener Faktoren einen erheblichen Wertverlust erlitten, kann sich eine Rückgabe durchaus finanziell lohnen.

Deliktsrecht ermöglicht zusätzliche Rückabwicklungsansprüche

Neben dem Kaufrecht spielt auch das Deliktsrecht eine Rolle: § 823 Abs. 2 BGB eröffnet Schadenersatzansprüche bei der Verletzung eines Schutzgesetzes – hierzu zählt auch die DSGVO. Die Kamerasoftware der Tesla-Fahrzeuge wurde bewusst entgegen den Vorgaben des Datenschutzrechts entwickelt und auf den Markt gebracht, wobei die Rechtslage bekannt war. Noch weiter geht § 826 BGB: Bei vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung entsteht ein eigenständiger deliktischer Rückabwicklungsanspruch.








Nicht nur Tesla: Datenschutzprobleme bei vielen Autoherstellern

Tesla ist zwar der bekannteste Fall, doch auch andere Hersteller integrieren zunehmend Systeme zur kontinuierlichen Überwachung der Umgebung. Die DSGVO unterscheidet jedoch nicht zwischen den Herstellern – entscheidend ist vielmehr, ob personenbezogene Daten verarbeitet und weitergegeben werden.

Wir helfen Ihnen

Datenschutz ist kein nebensächlicher Aspekt der Innovation, sondern ein Grundrecht. Teslas Kameratechnologie verletzt dieses systematisch und stellt für Halter ein rechtliches Risiko dar, das weit über mögliche Bußgelder hinausgeht. Die Fahrzeuge sind rechtlich mangelhaft, und der Rücktritt erscheint nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen auch wirtschaftlich vorteilhaft. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um datenschutzkonform zu handeln und die Nutzung Ihrer Tesla-Technologie im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu gestalten.

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