Pflichtteilsanspruch durchsetzen
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Pflichtteilsanspruch – Setzen Sie Ihr Recht durch

Haben Sie Ihren Pflichtteil nie erhalten? Müssen Sie sich mit den anderen Erben um jede einzelne Zahlung streiten? Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, weil Ihnen sogar der Pflichtteilsanspruch verweigert wird? Wenn Ihr Pflichtteil Ihnen vorenthalten wird, verstehen wir als Experten im Erbrecht, dass Sie sich zu Recht benachteiligt fühlen. Der Pflichtteilsanspruch beträgt 50% des gesetzlichen Erbschaftsanteils – umso wichtiger ist es, dass Sie Ihr Recht einfordern. Wir wissen, wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich geltend machen und zu Ihrem wohlverdienten Recht kommen.

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So setzen Sie Ihren Pflichtteil durch

Um Ihren Pflichtteil erfolgreich durchzusetzen, gibt es einige wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten.

Der Pflichtteil fällt Ihnen nicht automatisch zu, sondern muss von Ihnen aktiv geltend gemacht werden. Im Falle eines Streits oder wenn Ihr Anspruch nicht anerkannt wird, kann es notwendig sein, den Pflichtteil gerichtlich durchzusetzen. Dabei steht Ihnen ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % der gesetzlichen Erbschaft zu. Dies betrifft vor allem Pflichtteilsberechtigte, zu denen eigene, uneheliche oder adoptierte Kinder, Ehegatten sowie Eltern gehören. Wichtig zu wissen ist, dass Sie durch Testament oder Erbvertrag nicht vollständig oder teilweise enterbt werden können, wenn Sie als Pflichtteilsberechtigter eingetragen sind. Ebenso dürfen Sie das Erbe nicht ausschlagen, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren.

In besonderen Fällen ist eine Enterbung aus schwerwiegenden Gründen, wie etwa dem Versuch, das Leben des Erblassers zu gefährden, einer schweren Pflichtverletzung oder einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr, möglich. Doch auch dann bleibt Ihr Pflichtteil bestehen, es sei denn, der Erblasser konnte Sie in einem Testament oder Erbvertrag wirksam enterben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verjährung Ihres Pflichtteilsanspruchs. In der Regel verjährt der Anspruch innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Erbfall erhalten. Sollte Ihnen der Erbfall jedoch unbekannt geblieben sein, beträgt die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre. In bestimmten Fällen, wie etwa einer Schenkung des Erblassers an nahe Verwandte innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall, können Sie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, der den Pflichtteil erhöht. Des Weiteren haben Sie das Recht, vom Erben Auskunft über den Umfang der Erbschaft zu verlangen, um zu erfahren, wie sich Ihr Pflichtteil berechnet.

Sollte das Testament oder der Erbvertrag anfechtbar sein, können Sie Ihre Enterbung anfechten. In diesem Fall wird das Testament für unwirksam erklärt, und Sie erhalten die volle gesetzliche Erbschaft.

Für die Durchsetzung Ihres Anspruchs ist das zuständige Gericht in der Regel das Landgericht. Sollte der Streitwert jedoch unter 5.000 EUR liegen, können auch Amtsgerichte zuständig sein. Das Gericht kann entweder im Gerichtsbezirk des Erben oder des Erblassers zuständig sein. Ab der Instanz vor dem Landgericht müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Wie wir Ihnen helfen

Gemeinsam setzen wir Ihren Pflichtteilsanspruch durch. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie von der ersten Geltendmachung bis hin zum Gerichtsprozess. Wir fordern von den Erben die Auskunft über den Umfang der Erbschaft und setzen Ihren Anspruch durch. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen prüfen wir, ob eine Anfechtung des Testaments oder des Erbvertrages sinnvoll ist, und streben nach einer Einigung mit der Gegenseite. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Ihre Rechte und Ansprüche wahrt.

Sobald Sie uns mit Ihrem Fall beauftragen, übernehmen wir für Sie die gesamte Korrespondenz mit den Erben und den zuständigen Gerichten, insbesondere dem Nachlassgericht. Wir informieren Sie im Vorfeld transparent über die zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre möglichen Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche, sodass Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

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