Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen
jetzt Rechtsanwalt beauftragen

Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen – So gehen Sie richtig vor

Planen Sie gerade Ihren Nachlass und haben viele Pflichtteilsberechtigte im Blick? Oder befinden Sie sich bereits in einem Familienstreit, weil Ihnen Ihr Erbteil verweigert wird? Wenn ein Angehöriger durch ein Testament oder Erbvertrag enterbt wird, bleibt ihm trotzdem ein Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung am Erbe. Auch wenn die Rechtslage oft eindeutig erscheint, verweigern andere Erben in der Praxis häufig die Auszahlung des Pflichtteils. In solchen Fällen ist es ratsam, einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Selbst wenn sich alle Pflichtteilsberechtigten einig sind, kann ein Anwalt bei der Berechnung des Pflichtteils anhand des Nachlasswerts und der Erbquote helfen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung bei der Planung Ihres Nachlasses ist besonders zu empfehlen, wenn Sie mehrere Kinder oder Enkel haben oder Immobilien vererben möchten. Auf diese Weise können Sie Erbstreitigkeiten vermeiden und sicherstellen, dass Ihr Erbe reibungslos an die vorgesehenen Erben übergeht.

Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Bestandteile des Pflichtteilsanspruchs, wer pflichtteilsberechtigt ist und wann ein Verzicht sinnvoll sein kann.

1
2
3

Pflichtteilsberechtigte

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eindeutig geregelt. Zu den Berechtigten gehören:

  • Die Kinder des Erblassers, einschließlich nichtehelicher und adoptierter Kinder (Stief- oder Ziehkinder sind jedoch ausgeschlossen).
  • Enkelkinder des Erblassers, wenn das Elternteil (also das Kind des Erblassers) bereits verstorben ist.
  • Die Eltern des Erblassers, falls dieser keine Kinder hinterlassen hat.
  • Der Ehepartner sowie der eingetragene Lebenspartner des Erblassers.

Nicht zu den Pflichtteilsberechtigten zählen:

Geschwister und weiter entfernte Verwandte wie Onkel, Tanten, Nichten und Neffen. Auch wenn diese eventuell ein gesetzliches Erbrecht haben, sind sie nicht pflichtteilsberechtigt.

Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.

Höhe des Pflichtteils

Die Höhe des Pflichtteils wird durch die sogenannte Pflichtteilsquote bestimmt. Diese entspricht der Hälfte der gesetzlichen Erbquote, also des Anteils, den der Pflichtteilsberechtigte ohne Pflichtteil erhalten hätte.

Es wird zwischen zwei Arten von Pflichtteilsansprüchen unterschieden:

Ordentlicher Pflichtteilsanspruch
Dieser berechnet sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Pflichtteilsergänzungsanspruch
Dieser Anspruch dient dazu, eine Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs auszugleichen, die durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten entstanden ist. Relevant sind Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall gemacht wurden. Die Höhe des Anspruchs hängt davon ab, wie lange die Schenkung zurückliegt.

Pflichtteil auszahlen lassen

Die Auszahlung des Pflichtteils erfolgt in der Regel erst nach dem Tod des Erblassers. Als Pflichtteilsberechtigter müssen Sie Ihren Anspruch bei den Erben einfordern.

Wichtiger Hinweis: Verjährungsfrist von 3 Jahren!
Die Frist zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie vom Erbfall erfahren haben.

Berechnung des Pflichtteils
Die Berechnung des Pflichtteils liegt in der Verantwortung des Pflichtteilsberechtigten. Sie müssen den gesamten Nachlasswert ermitteln, wobei alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Nachlassverzeichnis aufgeführt sein sollten.

Wann ein Verzicht auf den Pflichtteil sinnvoll ist

Wenn absehbar ist, dass es bei der Pflichtteilsauszahlung zu Problemen oder Konflikten kommen könnte, kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten des Erblassers einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Ein solcher Verzicht könnte etwa dann in Frage kommen, wenn der Ehepartner das gemeinsame Haus verkaufen müsste, um den Pflichtteil auszuzahlen.

Je nach familiärer Situation kann der Verzicht mit einer Gegenleistung verbunden werden, die als Ausgleich dient.

Wichtiger Hinweis:
Damit der Verzicht rechtswirksam ist, muss er notariell beurkundet werden. Ein Verzicht kann nur zu Lebzeiten des Erblassers erklärt werden, nicht jedoch nach dessen Tod.

Ein Erbe verweigert die Auszahlung – Diese Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung!

Kann ein Erbe den Pflichtteil aus finanziellen Gründen nicht sofort auszahlen, wird der Anspruch häufig gestundet.

Weigert sich der Erbe jedoch grundsätzlich, den Pflichtteil zu zahlen, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Anwalt für Erbrecht kann den Erben mit einer Mahnung zur Zahlung auffordern. Wenn dies nicht erfolgreich ist, können Sie Ihren Anspruch auch direkt vor Gericht geltend machen.

Wir helfen Ihnen bei der Pflichtteilsforderung

In vielen Familien kommt es nicht immer zu einem harmonischen Ablauf, und nicht jeder Pflichtteilsberechtigte erhält den Anteil, der ihm gesetzlich zusteht. Als erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht stehen wir Ihnen schon im Vorfeld zur Seite, bevor ein Konflikt entsteht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung des Nachlassverzeichnisses sowie bei der Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruchs. Sollte sich ein Erbe weigern, den Pflichtteil auszuzahlen, vertreten wir Sie vor Gericht und sorgen für rechtssichere Beweise. Zudem beraten wir Sie, wenn Sie Ihren Nachlass planen. Besonders bei vielen Pflichtteilsberechtigten oder unteilbaren Vermögenswerten ist eine durchdachte Nachlassregelung von großer Bedeutung.

Ihnen wird der Pflichtteil verweigert? Sie planen Ihren Nachlass?
Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht beraten und unterstützen!

EXO - Neuanfrage

Ihr Anliegen

Sind Sie Rechtsschutzversichert?

Sind Sie Rechtsschutzversichert?

Angaben zu Ihrer Person

Anrede
Titel
Datenschutzerklärung
AGB
Online Mandat
Die Online-Vergabe des Mandats ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und eine schnellere Bearbeitung, da die Rechtsanwälte sofort außergerichtlich tätig werden können.

Dokumente für Mandatserteilung

Eine ausgefüllte Abschrift aller Dokumente erhalten Sie per E-Mail.
Vollmacht
Wertgebührenhinweis
Widerrufsbelehrung
Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie die Maus, um Ihre Unterschrift in das Feld zu zeichnen. Alternativ können Sie Ihren Finger oder einen kompatiblen Eingabestift verwenden, um Ihre Unterschrift auf dem Bildschirm zu zeichnen.

Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung erteilt, zahlen Sie selbstverständlich lediglich eine etwaige vereinbarte Selbstbeteiligung.

Aktenanlage

Bearbeitungsstatus

Uhrzeit Erstberatung
EHV
Erfolgshonorarvereinvarung

Maximale Dateigröße: 20MB

Actaport

Kontakt

Professionelle Beratung & Betreuung

Wir bieten Ihnen eine professionelle & umfassende Erstberatung im Bereich Erbrecht an. Nutzen Sie Ihre Chance & vermeiden Sie Fehler.

de_DEGerman