Rechtliche Leitlinien bei der Nutzung von Überwachungskameras
jetzt Rechtsanwalt beauftragen
Überwachungskameras:
Nur das eigene Grundstück filmen
Viele Hausbesitzer setzen zur Sicherheit gegen Einbrüche oder Vandalismus auf Überwachungskameras. Allerdings unterliegt der Einsatz dieser Kameras bestimmten rechtlichen Vorgaben.
In nur 3 Schritten rechtliche Ansprüche durchsetzen
Einfach, bequem & schnell – wir setzten Ihr Recht durch.
Beauftragung
Erteilen Sie uns Ihr Mandat einfach & bequem per Online-Formular von zu Hause.
1Klage & Prozess
Wir übernehmen alle weiteren Schritte für Sie. Lehnen Sie sich entspannt zurück.
2Erfolg
Wir setzen Ihren Anspruch erfolgreich durch und Sie können den Erfolg direkt genießen.
3Wichtigste Regeln im Überblick:
Überwachungskameras dürfen ausschließlich das eigene Grundstück überwachen. Aufnahmen von Nachbargrundstücken oder öffentlichen Wegen sind in der Regel nicht erlaubt. Dies gilt auch für gemeinsam genutzte Zufahrten. Selbst Kameraattrappen können unter Umständen die Rechte Dritter verletzen.
Im folgenden Text erklären wir, wie Sie Überwachungskameras im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen einsetzen können.
Wir kümmern uns um Ihren Fall – schnell & engagiert.
Persönlichkeitsrechte gehen vor
Auch wenn sie vor Diebstahl und Vandalismus schützen können: Überwachungskameras dürfen nur das eigene Grundstück überwachen. In der Regel ist es nicht gestattet, Nachbarn oder Passanten auf öffentlichen Wegen zu filmen, da dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Dieses Recht ist durch das Grundgesetz geschützt, und es umfasst auch das Recht am eigenen Bild.
Jeder hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dabei gefilmt oder überwacht zu werden. Der Einzelne entscheidet selbst, wann und ob Aufnahmen von ihm gemacht und verbreitet werden. Aufnahmen dürfen nicht heimlich oder gegen den Willen einer Person gemacht werden, und auch die Veröffentlichung von Filmmaterial, etwa im Internet, ist unzulässig. Selbst eine Kameraattrappe kann das Gefühl der Überwachung erzeugen und Personen unter Druck setzen – was rechtlich nicht zulässig ist.
Fest installierte Kameras sind am zuverlässigsten, wenn es darum geht, nur das eigene Grundstück zu überwachen. Eine drehbare Kamera könnte dagegen auch Nachbargrundstücke oder öffentliche Wege erfassen, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann, wie beispielsweise Unterlassungsansprüchen.
Ausnahmen: Wann ist Videoüberwachung erlaubt?
In Ausnahmefällen ist es möglich, auch Nachbargrundstücke oder öffentliche Wege zu überwachen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn ein konkreter und schwerwiegender Anlass vorliegt, der das eigene Interesse an der Überwachung rechtfertigt. Ein Beispiel: Wenn Sie bereits mehrfach Opfer eines Einbruchs geworden sind, kann eine Videoüberwachung gerechtfertigt sein.
Eine weitere Ausnahme könnte bestehen, wenn wiederholt Sachbeschädigungen an Ihrem Eigentum auf öffentlichem Grund erfolgen. Wenn Ihr Auto regelmäßig zerkratzt wird, könnte es unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein, einen schmalen Abschnitt des Bürgersteigs zu überwachen.
In Streitfällen entscheidet ein Richter, ob das Interesse des Überwachenden das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Person überwiegt. Eine vorherige Beratung bei der Datenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes ist ratsam.
Die Datenschutzbehörden betonen jedoch, dass die allgemeine Abschreckung durch Videoüberwachung kein ausreichender Grund für eine anlasslose und dauerhafte Überwachung ist.
Wichtige Datenschutzvorgaben
Wenn Sie fremde Grundstücke oder öffentliche Wege filmen, müssen Sie stets die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten. Hierbei ist es entscheidend, alternative, weniger eingreifende Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen oder Einbruchssicherungen zu prüfen.
Zudem sind Sie verpflichtet, alle Aufnahmen zu dokumentieren und in jedem Fall ein Hinweisschild aufzustellen, wenn Sie Kameras einsetzen. Weitere Details finden Sie in der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz.
Hinweis für Besucher
Selbst wenn Sie nur Ihr eigenes Grundstück überwachen, sollten Sie Besucher auf die Videoüberwachung hinweisen, etwa mit einem entsprechenden Schild.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Wenn Sie gegen diese Regeln verstoßen und ohne Zustimmung jemanden filmen, riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld der Datenschutzbehörde, sondern auch zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung, Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Zudem dürfen solche Aufnahmen in einem Strafverfahren nicht als Beweismittel verwendet werden.
Sonderfall Tür- und Klingelkameras
Auch Tür- und Klingelkameras können den öffentlichen Raum überwachen. Laut der Datenschutzkonferenz sollten solche Kameras:
- Bilder nur nach Betätigung der Klingel übertragen,
- Aufnahmen nicht dauerhaft speichern,
- Die Übertragung automatisch nach einigen Sekunden unterbrechen und
- Nur den Bereich anzeigen, der auch durch einen Türspion sichtbar wäre.
Schutz vor Einbrüchen
Für weiterführende Informationen und Unterstützung zum Thema Einbruchschutz können Sie sich an polizeiliche Beratungsstellen wenden. Weitere Tipps und Hilfe finden Sie auf der Website der Initiative K-Einbruch.
Ihr Anwalt im Datenschutzrecht
Datenschutz betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, die ihre persönlichen Daten schützen möchten. Wir bieten Ihnen als Privatperson umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich des Datenschutzrechts und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren.
Ob es um die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verarbeitung Ihrer Daten geht oder um die Rechte auf Auskunft, Löschung oder Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten – wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen gegenüber Dritten, wie Unternehmen oder Behörden. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte auf dem Gebiet des Datenschutzes zu verstehen und durchzusetzen.
Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Daten effektiv geschützt werden und Sie Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche geltend machen können. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Privatsphäre zu sichern und Ihre Rechte zu wahren.
Professionelle Beratung & Betreuung
Wir bieten Ihnen eine professionelle & umfassende Erstberatung im Bereich Handelsrecht an. Nutzen Sie Ihre Chance & vermeiden Sie Fehler.