Sie haben einen Impfschaden und sind berufsunfähig?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung – ein oft vernachlässigter Baustein eines umfassenden Versicherungsschutzes. Ca. 25% aller berufstätiger Bundesbürger verfügt über diese wichtige Versicherung. Hinzu kommen die Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes. Das sind zumeist Angehörige der sog. „freien Berufe“ wie Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, selbständige Ingenieure und Psychotherapeuten.

Leider ist die Antragstellung oft umfangreich und komplex. Antragsformulare weisen auch nicht selten regelrechte „Fallen“ auf, die es zu vermeiden gilt. Zudem ist sicherzustellen, dass keine Risikoausschlüsse greifen.

Insofern ist es nicht verwunderlich, dass Anträge oft abgewiesen werden, obwohl an sich ein materiell-rechtlicher Anspruch auf die Leistung besteht.

Wir helfen kompetent bei der Antragstellung und der Forderungsdurchsetzung, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Sie haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen oder sind Mitglied in einem Versorgungswerk und sind berufsunfähig geworden?

Wir prüfen Ihre Dokumente und beraten Sie kompetent bei der leider recht umfangreichen Antragstellung. Sofern Sie über die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung verfügen, erledigen wir das komplett kostenfrei für Sie. Ansonsten kostet dieser Service EUR 190,00 zzgl. MwSt.

Sie haben einen Antrag auf Leistungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt und dieser wurde abgelehnt?

Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen/gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung und rechnen im Falle einer Versicherungsdeckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung mit dieser ab. Sie zahlen in diesem Fall lediglich die mit der Versicherung vereinbarte und meist geringfügige Selbstbeteiligung.

Melden Sie sich jetzt und machen Sie Ihre Ansprüche geltend.

Über das nachfolgende Formular können Sie uns den Auftrag direkt online erteilen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV)
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Haben Sie den Schaden dort bereits gemeldet?

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Die Online-Vergabe des Mandats ermöglicht eine reibungslose Zusammenarbeit und eine schnellere Bearbeitung, da die Rechtsanwälte sofort außergerichtlich tätig werden können.

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Halten Sie die linke Maustaste gedrückt und ziehen Sie die Maus, um Ihre Unterschrift in das Feld zu zeichnen. Alternativ können Sie Ihren Finger oder einen kompatiblen Eingabestift verwenden, um Ihre Unterschrift auf dem Bildschirm zu zeichnen.

Für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind und Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckung erteilt, zahlen Sie selbstverständlich lediglich eine etwaige vereinbarte Selbstbeteiligung.

In nur 3 Schritten zur Entschädigung
Einfach, bequem & schnell

Prüfung

Wir prüfen, ob Sie Ansprüche geltend machen können.

1

Beratung

Unsere Anwälte beraten Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten.

2

Beauftragung

Sie entscheiden, ob Sie uns Ihr Mandat übertragen wollen und wir Ihre Interessen vertreten.

3

Professionelle Beratung & Betreuung

Wir bieten Ihnen eine professionelle Rechtsberatung. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie sich kompetent beraten. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.