Häufige Fragen zum Anlagenbetrug
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Häufige Fragen zum Anlagenbetrug
Anlagebetrug kann jeden treffen – ob durch falsche Online-Plattformen, dubiose Berater oder betrügerische Krypto-Investments. In dieser FAQ finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Anlagebetrug, rechtliche Möglichkeiten und Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen.
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FAQ zu Krypto-Betrug
Anlagebetrug liegt vor, wenn Anleger durch falsche oder irreführende Angaben zu einer Geldanlage bewegt werden, um daraus einen finanziellen Vorteil für den Täter zu erzielen.
Typische Formen sind betrügerische Online-Investments, falsche Beteiligungsangebote, Schneeballsysteme, unseriöse Broker-Plattformen und betrügerische Kryptowährungsangebote.
Warnzeichen sind unrealistisch hohe Renditen, Druck zur schnellen Investition, fehlende Transparenz, Sitz im Ausland oder fehlende Zulassung bei der BaFin.
Sichern Sie alle Unterlagen (E-Mails, Kontoauszüge, Verträge) und wenden Sie sich umgehend an einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.
Ja. Anlagebetrug ist nach § 264a StGB strafbar und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
§ 264a StGB stellt das Täuschen über wesentliche Umstände bei Kapitalanlagen unter Strafe, etwa über Erträge, Risiken oder die Verwendung der Mittel.
Je nach Schwere des Falls drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
In vielen Fällen ist eine Rückforderung möglich, insbesondere wenn Gelder nachverfolgt oder Dritte (Banken, Zahlungsdienstleister) mitverantwortlich sind.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt prüft Rückforderungsansprüche, Strafanzeigen und mögliche Schadensersatzklagen gegen Täter oder beteiligte Dritte.
Ja. Eine Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist wichtig, um Ermittlungen einzuleiten und andere Anleger zu schützen.
Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht, leitet Ermittlungen ein und sichert – wenn möglich – Vermögenswerte des Täters.
Sammeln Sie Kontoauszüge, Vertragsunterlagen, E-Mails, Chatverläufe und Zahlungsbelege. Diese sind entscheidend für die Beweisführung.
Ermittlungs- und Gerichtsverfahren können je nach Komplexität mehrere Monate bis Jahre dauern.
Ja. Die strafrechtliche Verjährung beträgt in der Regel fünf Jahre, zivilrechtliche Ansprüche oft drei Jahre ab Kenntnis des Schadens.
Ein System, bei dem alte Anleger aus den Einzahlungen neuer Anleger bezahlt werden, ohne dass reale Gewinne erzielt werden.
Ja, in der Regel liegt Anlagebetrug oder zumindest ein Betrug (§ 263 StGB) vor.
Plattformen, die scheinbar den Handel mit Aktien, Forex oder Krypto anbieten, tatsächlich aber keine echten Trades durchführen.
Fehlendes Impressum, ausländische Telefonnummern, kein Nachweis über eine Lizenz und keine Auszahlungen sind klare Warnsignale.
In Einzelfällen ja – etwa wenn verdächtige Transaktionen nicht überprüft oder Geldwäschevorgaben missachtet wurden.
Die BaFin warnt vor nicht lizenzierten Anbietern und kann Geschäfte untersagen oder einstellen lassen – sie ersetzt aber keinen Schadensersatz.
Über die Unternehmensdatenbank der BaFin auf www.bafin.de lässt sich prüfen, ob der Anbieter zugelassen ist.
Online-Trading, Kryptowährungen, Social-Media-Werbung, falsche Anlageberater und gefälschte Promi-Empfehlungen.
Anleger investieren in vermeintliche Kryptowährungen oder Börsen, deren Betreiber das Geld nie tatsächlich investieren.
Täter manipulieren Anleger emotional, z. B. durch Vertrauensaufbau über längere Zeit oder Liebesbetrug mit Anlagebezug („Love Scam“).
Viele Betrüger agieren aus dem Ausland über Briefkastenfirmen, wodurch Ermittlungen und Geldrückführungen erschwert werden.
Ja, spezialisierte Kanzleien arbeiten mit internationalen Partnern, um Täter und Zahlungswege über Grenzen hinweg aufzuspüren.
Ein Folge-Betrug, bei dem Opfer erneut kontaktiert werden, um angeblich Geld zurückzuholen – in Wahrheit erneut Betrug.
Misstrauen bei hohen Renditen, keine Zahlungen an unbekannte Konten, unabhängige Beratung und Prüfung der Anbieter.
Ja, seriöse Fonds und Anleihen unterliegen staatlicher Aufsicht, was das Risiko betrügerischer Machenschaften verringert.
Anlagebetrug (§ 264a StGB) betrifft Täuschungen über Kapitalanlagen; Betrug (§ 263 StGB) ist allgemeiner gefasst.
Nicht zwingend, aber sehr ratsam, da spezialisierte Anwälte rechtliche Wege zur Rückholung und Schadensbegrenzung kennen.
Eine Kapitalbeschaffung über digitale Token – häufig Ziel von Betrügern, die mit Fake-Coins Investoren täuschen.
Auch private Täter können angezeigt und auf Rückzahlung verklagt werden. Emotionale Bindungen ändern nichts an der Strafbarkeit.
Ja. Viele Täter nutzen Facebook, Instagram oder Telegram, um Anleger mit gefälschten Profilen anzulocken.
Ja. Etwa bei fingierten Bauprojekten, falschen Prospekten oder überbewerteten Beteiligungen.
Es kann schwierig werden, Geld zurückzuerhalten, aber über Insolvenzverfahren oder Mittäter besteht manchmal eine Chance.
Durch Strafanzeige, zivilrechtliche Klage oder Adhäsionsverfahren im Strafprozess.
Ein Verfahren, bei dem Geschädigte im Strafprozess direkt zivilrechtliche Ansprüche geltend machen können.
In der Regel drei Jahre ab Kenntnis des Schadens, in Ausnahmefällen bis zu zehn Jahre.
Unter Umständen ja – im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Verluste. Steuerberater können das prüfen.
Ein anderes Wort für Schneeballsystem – benannt nach dem Betrüger Charles Ponzi.
Ja, etwa Prokon, Infinus, Wirecard oder betrügerische Kryptoprojekte wie „OneCoin“.
Transparente Informationen, Impressum, BaFin-Lizenz, nachvollziehbare Verträge – kein Druck, kein Versprechen von „sicherem Gewinn“.
Daten werden in Betrügernetzwerken weiterverkauft – Opfer sollen erneut betrogen werden (z. B. durch angebliche Rückholfirmen).
Bank kontaktieren, Passwörter ändern, Anzeige erstatten und mögliche Identitätsdiebstähle prüfen lassen.
Ja. Fast alle Staaten kennen ähnliche Tatbestände. Europäische Ermittlungsbehörden kooperieren zunehmend.
Ja. Auch wenn Täter im Ausland sitzen, können Zahlungsdienstleister, Banken oder Mittäter haftbar gemacht werden – oft mit Erfolg.
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Unsere Kanzlei berät umfassend im Bank- und Kapitalmarktrecht und steht Mandanten sowohl beim Schutz vor Anlagebetrug als auch bei bestehenden Verdachtsfällen zur Seite. Wir prüfen Investitionen sorgfältig im Rahmen von Due-Diligence-Verfahren, begleiten risikobehaftete Transaktionen und unterstützen bei der Aufklärung sowie rechtlichen Durchsetzung in Betrugsangelegenheiten.

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