BGH-Urteil zu Corona-Impfschäden – Was das für Betroffene bedeutet

Das wichtigste Gericht Deutschlands hat entschieden: Wer nach einer Corona-Impfung krank wurde, hat jetzt ein stärkeres Recht auf Auskunft.

Nach einer Corona-Impfung plötzlich krank werden – und dann nicht einmal erfahren können, was der Hersteller über mögliche Risiken wusste. Genau das war für viele Betroffene lange die Realität. Der Bundesgerichtshof (BGH) – das höchste Gericht für Zivilsachen in Deutschland – hat das am 9. März 2026 geändert. Das Urteil bedeutet: Die Hürde, um Auskunft vom Impfstoffhersteller zu bekommen, ist jetzt deutlich niedriger. Rogert & Ulbrich erklärt, was das konkret bedeutet – und was es nicht bedeutet.

Was ist überhaupt passiert?

Pia Aksoy ist Zahnärztin aus Mainz. Am 5. März 2021 ließ sie sich mit dem damals neuen AstraZeneca-Impfstoff Vaxzevria gegen Corona impfen. Drei Tage später war sie auf einem Ohr dauerhaft taub.

Die Berufsgenossenschaft – eine staatliche Behörde – erkannte den Impfschaden offiziell an. Trotzdem scheiterte sie mit ihrer Klage gegen AstraZeneca: weder das Landgericht Mainz noch das Oberlandesgericht Koblenz gaben ihr recht. Die Gerichte verlangten zu viel. Sie sollte erst beweisen, dass die Impfung die Ursache war – obwohl sie genau die Informationen dafür brauchte, die AstraZeneca ihr verweigerte.

Dieses Paradox hat der BGH jetzt aufgelöst.

Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz aufgehoben und den Fall zurück an dieses Gericht geschickt (Aktenzeichen: VI ZR 335/24). Das bedeutet: Das OLG Koblenz muss jetzt neu entscheiden – mit niedrigeren Anforderungen.

Die wichtigste Aussage des BGH: Für den Anspruch auf Auskunft reicht es, wenn ein Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden plausibel ist. Plausibel bedeutet: Es könnte so gewesen sein. Nicht: Es war mit Sicherheit oder überwiegend wahrscheinlich so.

Ein Beispiel zum Verständnis: Jemand trinkt ein Glas Wasser und wird kurz danach krank. Das allein reicht nicht. Aber wenn das Wasser bekanntermaßen verunreinigt war und ähnliche Erkrankungen bei anderen auftraten, ist ein Zusammenhang plausibel. So ähnlich funktioniert der Gedanke beim Auskunftsanspruch.

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Was bedeutet „Auskunftsanspruch“

Das Arzneimittelgesetz (AMG) enthält eine Regel, die viele nicht kennen. Sie heißt Auskunftsanspruch und steckt in § 84a des Gesetzes.

Sie besagt sinngemäß: Wenn jemand durch ein Medikament oder einen Impfstoff möglicherweise Schaden genommen hat, kann er vom Hersteller Informationen verlangen. Zum Beispiel: Was wusste der Hersteller über mögliche Nebenwirkungen? Wie viele Menschen haben ähnliche Beschwerden gemeldet? Welche internen Erkenntnisse gibt es über Risiken des Produkts?

Diese Auskunft ist kein Selbstzweck. Sie ist der erste Schritt. Erst wenn man weiß, was der Hersteller intern kannte, kann man beurteilen, ob ein Schadensersatzanspruch in Frage kommt.

Bislang scheiterten viele Betroffene genau hier: Die Gerichte verlangten vor der Auskunft schon den Beweis eines Zusammenhangs. Dafür brauchte man aber die Auskunft. Ein Kreislauf, der nun durchbrochen wurde.

Welche Informationen muss der Hersteller jetzt herausgeben?

Der Auskunftsanspruch ist laut BGH umfassend. Das bedeutet konkret: Der Hersteller muss nicht nur Informationen über die Beschwerde herausgeben, die der Betroffene selbst hat. Er muss alle bekannten Nebenwirkungen und Verdächtsfälle offenlegen – also das gesamte Bild.

Warum das so wichtig ist: Um festzustellen, ob ein Impfstoff insgesamt ein schlechtes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiko hatte, braucht man alle verfügbaren Daten. Nur ein Ausschnitt reicht nicht.

Im Fall von Frau Aksoy bedeutet das zum Beispiel: AstraZeneca muss nicht nur Informationen zu plötzlichem Hörverlust herausgeben, sondern auch zu Thrombosen, Hirnvenenthrombosen und anderen gemeldeten Schäden bei Vaxzevria.

Was dieses Urteil nicht bedeutet

Das ist ein wichtiger Punkt, den man klar benennen muss: Das BGH-Urteil bedeutet nicht, dass Impfstoffhersteller jetzt Schadensersatz zahlen muss. Es bedeutet auch nicht, dass alle Betroffenen automatisch Geld bekommen.

Das Urteil entscheidet nur über die Auskunft. Ob tatsächlich Schadensersatz besteht, ist eine ganz eigene Frage. Dafür müsste unter anderem bewiesen werden, dass der Impfstoff zum Zeitpunkt der Impfung insgesamt ein schlechtes Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte. Das ist rechtlich schwierig und anspruchsvoll.

Zusammengefasst: Das Urteil öffnet eine Tür. Was dahinter liegt, muss dann fall-für-Fall herausgefunden werden.

Wer könnte davon profitieren?

Laut Fachkreisen waren bundesweit rund 5.000 Klagen wegen möglicher Corona-Impfschäden anhängig. Für einen Teil dieser Verfahren könnte das Urteil eine neue Möglichkeit eröffnen.

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: In manchen Fällen wurde nur auf Schadensersatz, nicht aber auf Auskunft geklagt. Ob ein Auskunftsanspruch dann noch durchgesetzt werden kann, hängt davon ab, ob er bereits verjährt ist. Wer bisher nichts unternommen hat, sollte daher nicht weiter warten.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Wenn Sie nach einer Corona-Schutzimpfung dauerhaft krank wurden und einen Zusammenhang für möglich halten, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich rechtlich beraten zu lassen. Besonders dann, wenn eine Behörde Ihren Impfschaden bereits anerkannt hat, ist die Plausibilität eines Zusammenhangs möglicherweise gut begründbar.

Fristen laufen. Je länger man wartet, desto größer wird das Risiko, dass Ansprüche verjähren. Sind Sie rechtsschutzversichert, sollten Sie vorab klären, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.

Weitere Informationen zum Auskunftsanspruch bei Corona-Impfschäden finden Sie hier.

Fazit: Ein wichtiger Schritt – aber kein Selbstläufer

Das BGH-Urteil vom 9. März 2026 ist eine echte Veränderung für Menschen, die nach einer Corona-Impfung krank geworden sind. Die Behörde oder das Gericht muss jetzt nicht mehr erst einen fast vollständigen Beweis verlangen, bevor Auskunft erteilt wird. Es reicht, wenn ein Zusammenhang nachvollziehbar erscheint.

Das verändert die Ausgangslage. Es ist aber kein Garant für Schadensersatz und kein Freifahrtschein. Es ist der erste Schritt zu mehr Transparenz – und damit zur Möglichkeit, die eigene Situation überhaupt erst sachgerecht einschätzen zu lassen.