Kündigung von Volkswagen in Wolfsburg – Ihre Rechte als Betroffener
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Was VW-Beschäftigte in Wolfsburg und der Region jetzt über Aufhebungsvertrag, Altersteilzeit und Abfindung wissen müssen

Volkswagen baut bis 2030 mehr als 35.000 Stellen bei der Kernmarke ab – und das Stammwerk Wolfsburg trägt den größten Teil dieser Last. Wer am Standort Wolfsburg ein Aufhebungsvertragsangebot, ein Altersteilzeitmodell oder ein Vorruhestandsangebot erhalten hat, muss wissen: Sie sind nicht verpflichtet zu unterschreiben, und was VW zuerst anbietet, ist selten das Maximum. Rogert & Ulbrich beraten VW-Beschäftigte in Wolfsburg und der Region: bei der Prüfung von Angeboten, bei der Einschätzung des Verhandlungsspielraums und bei allen Fragen rund um Abfindung und Beschäftigungssicherung.

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Was bei Volkswagen in Wolfsburg und der Region gerade passiert

Wolfsburg ist Volkswagen – und Volkswagen ist Wolfsburg. Das Stammwerk in Wolfsburg ist mit rund 70.000 Beschäftigten das größte Automobilwerk der Welt und zugleich der mit Abstand größte Arbeitgeber der Stadt und der Region. Wenn VW einen Stellenabbau dieser Größenordnung ankündigt, trifft das Wolfsburg existenziell: als Arbeitsort, als Wohnort und als Wirtschaftsstandort.

Der Volkswagen-Konzern steckt in der tiefsten Krise seit dem Dieselskandal. Der Betriebsgewinn brach 2025 um rund die Hälfte ein, die operative Marge sank auf 2,8 Prozent. Als Reaktion hat Konzernchef Oliver Blume einen verschärften Sparkurs angekündigt. Bis 2030 sollen im gesamten VW-Konzern in Deutschland rund 50.000 Stellen abgebaut werden – mehr als 35.000 davon bei der Volkswagen AG, also dem Kernunternehmen mit Stammsitz und Hauptwerk in Wolfsburg.

Ende 2024 haben Unternehmen, Betriebsrat und IG Metall nach monatelangem Arbeitskampf einen Kompromiss erzielt: sozialverträglicher Abbau ohne Werksschließungen und ohne betriebsbedingte Kündigungen, dafür mit erheblichen Zugeständnissen bei Entgelt und Ergebnisbeteiligung. Der Abbau läuft bereits: Bis Ende 2025 waren laut Unternehmensangaben mehr als 25.000 Austritte vertraglich vereinbart – über Altersteilzeit, Vorruhestand, freiwillige Aufhebungsverträge und natürliche Fluktuation.

Weitere betroffene Standorte in der Region: das Motorenwerk Salzgitter und das Komponentenwerk Gifhorn. Auch dort laufen die gleichen Programme – mit denselben rechtlichen Fragen für die Beschäftigten.

Ein Aufhebungsvertragsangebot von VW erhalten oder Gespräche über einen vorzeitigen Abgang? Lassen Sie das prüfen, bevor Sie sich entscheiden.

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Beschäftigungssicherung bis 2030: Was sie bedeutet – und was sie nicht schützt

Der Ende 2024 ausgehandelte Tarifkompromiss enthält eine Jobgarantie bis Ende 2030: Betriebsbedingte Kündigungen sind in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Für VW-Beschäftigte in Wolfsburg ist das ein wichtiges Schutzrecht – aber es bedeutet nicht, dass gar kein Druck entstehen kann. VW muss Sie nicht entlassen, kann aber darauf hinwirken, dass Sie freiwillig gehen.

Zur Vorgeschichte: Im September 2024 hatte Volkswagen die seit 1994 geltende Beschäftigungssicherung formal aufgekündigt und damit erstmals betriebsbedingte Kündigungen in den Bereich des Möglichen gerückt. Der Arbeitskampf, der folgte, war einer der intensivsten in der Geschichte des Konzerns. Am Ende stand die neue Vereinbarung mit Jobgarantie bis 2030 – aber verbunden mit erheblichen Zugeständnissen: Keine Ergebnisbeteiligung in den Jahren 2025 und 2026, keine Entgelterhöhung bis 2027.

Für Beschäftigte am Standort Wolfsburg, die ein Aufhebungsvertragsangebot erhalten, ist die Jobgarantie eine starke Verhandlungsgrundlage. Wer weiß, dass er nicht gekündigt werden kann, muss sich nicht unter Druck setzen lassen – und kann die Konditionen eines freiwilligen Ausscheidens deutlich aktiver mitgestalten.

Sie wollen wissen, wie stark Ihre Verhandlungsposition wirklich ist? Lassen Sie das einschätzen, bevor Sie mit VW über einen Aufhebungsvertrag sprechen.

Der Aufhebungsvertrag
Was Sie aufgeben – und was verhandelbar ist

Volkswagen setzt beim Stellenabbau auf freiwillige Instrumente – das heißt: Ohne Ihre Unterschrift passiert nichts. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Sie verlieren damit das Recht auf eine Kündigungsschutzklage und den Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Außerdem droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen, wenn die Agentur für Arbeit Braunschweig – zuständig für den Raum Wolfsburg – das Ausscheiden nicht als durch betriebliche Gründe veranlasst anerkennt.

Was viele Beschäftigte am Wolfsburger Stammwerk nicht wissen: Ein Aufhebungsvertragsangebot ist kein Formular. Es ist ein Vertragsangebot, das verhandelt werden kann. Abfindungshöhe, Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnisformulierung, Outplacement-Leistungen und der Umgang mit Boni oder betrieblicher Altersversorgung sind allesamt verhandelbar. Was VW zuerst anbietet, ist in der Regel nicht das Maximum.

Besonders relevant bei VW: die Ergebnisbeteiligung. Da sie in den Jahren 2025 und 2026 tariflich entfällt, ist der monetäre Verlust durch ein vorzeitiges Ausscheiden in diesem Zeitraum möglicherweise geringer als in anderen Jahren – oder das Angebot berücksichtigt diesen Umstand nicht angemessen zugunsten der Beschäftigten. Auch das gehört zur Prüfung.

Aufhebungsvertrag von VW erhalten? Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie wissen, was verhandelbar ist und was Sie dauerhaft aufgeben.

Altersteilzeit und Vorruhestand: Chancen und Fallstricke

Neben dem Aufhebungsvertrag setzt VW in Wolfsburg auf Altersteilzeit und Vorruhestandsregelungen als zentrale Instrumente des Stellenabbaus. Für viele ältere Beschäftigte im Stammwerk klingen diese Modelle attraktiv – und sie können es sein. Aber auch hier lohnt eine genaue Prüfung, bevor man zustimmt.

  • Altersteilzeit: In der Regel im Blockmodell: Erst volle Arbeitszeit (Aktivphase), dann Freistellung (Passivphase). In beiden Phasen wird das Gehalt aufgestockt. Entscheidend ist, wie Aufstockungsbetrag, Renteneinzahlung und die genaue Berechnung des Bezugszeitraums im Vertrag geregelt sind.
  • Vorruhestand: Das Arbeitsverhältnis endet vor dem gesetzlichen Renteneintritt, VW zahlt eine Überbrückungsleistung. Relevant: Wie werden Rentenansprüche beeinflusst? Gibt es Abzüge durch vorzeitigen Rentenbeginn? Und: Ist das Angebot vollständig, oder fehlen Regelungen zu Sonderzahlungen?
  • Betriebliche Altersversorgung: In beiden Modellen kann die betriebliche Altersversorgung betroffen sein. Je nach Zeitpunkt des Ausscheidens und Vertragsgestaltung können erhebliche Ansprüche verloren gehen, wenn das nicht ausdrücklich geregelt ist.

Die Angebote, die VW unterbreitet, sind nicht zwingend fehlerhaft – aber sie sind auf die Interessen des Unternehmens zugeschnitten. Eine unabhängige Prüfung der Zahlen und Vertragsdetails schützt Sie vor dauerhaften Nachteilen.

Altersteilzeit- oder Vorruhestandsangebot von VW in Wolfsburg erhalten? Lassen Sie die Zahlen prüfen, bevor Sie zustimmen.

Besonderer Kündigungsschutz: Wer nicht einfach gehen muss

Nicht alle VW-Beschäftigten in Wolfsburg können gleich behandelt werden. Für bestimmte Gruppen gelten erhöhte Anforderungen oder sogar Kündigungsverbote – unabhängig davon, wie groß der Stellenabbau ist:

  • Schwerbehinderte: Vor einer Kündigung muss das Integrationsamt zustimmen (§ 168 SGB IX). Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam. Schwerbehinderte Beschäftigte haben zudem besondere Schutzrechte gegenüber Druck zum freiwilligen Ausscheiden.
  • Schwangere: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung gilt ein gesetzliches Kündigungsverbot (§ 17 MuSchG). Auch Druck zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist in dieser Phase rechtlich heikel.
  • Elternzeit: Während der Elternzeit ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig (§ 18 BEEG). Ausnahmen sind eng gefasst und bedürfen behördlicher Genehmigung.
  • Betriebsratsmitglieder: Ordentliche Kündigungen sind gegenüber Betriebsratsmitgliedern grundsätzlich ausgeschlossen (§ 15 KSchG). Auch ein Aufhebungsvertrag kann für Betriebsratsmitglieder besondere rechtliche Konsequenzen haben, die vorab geprüft werden sollten.

Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören und trotzdem eine Kündigung erhalten oder erheblichen Druck zum Ausscheiden spüren, sollten Sie die Situation sofort rechtlich einordnen lassen.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Die entscheidende Regel: Sie müssen nichts übereilt unterschreiben. Anders als bei einer Kündigung läuft keine gesetzliche Dreiwochenfrist. VW setzt interne Fristen – aber diese dienen dem Unternehmen, nicht Ihnen. Nutzen Sie die Zeit für eine fundierte Prüfung.

  • Angebot vollständig sichern: Lassen Sie sich das vollständige schriftliche Angebot aushändigen – inklusive aller Anhänge und Berechnungsgrundlagen. Mündliche Zusagen zählen nicht.
  • Gesamtbild prüfen lassen: Abfindungssumme, betriebliche Altersversorgung, Boni, Altersteilzeitberechnung, Rentenauswirkungen und Zeugnisformulierung – all das gehört in eine vollständige Prüfung, gerade bei langjährigen Beschäftigten im Wolfsburger Stammwerk.
  • Sperrzeit-Risiko klären: Ob die Agentur für Arbeit Braunschweig eine Sperrzeit verhängt, hängt von den konkreten Umständen ab. Das lässt sich einschätzen, aber nicht pauschal beantworten.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen: Viele Rechtsschutzversicherungen decken arbeitsrechtliche Beratung ab. Klären Sie das vor dem ersten Anwaltsgespräch – die Versicherung übernimmt dann in der Regel die Kosten.
  • Arbeitssuchend melden: Unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden: Melden Sie sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend, um keine Einbußen beim Arbeitslosengeld zu riskieren.

Sie wollen wissen, ob das VW-Angebot fair ist und was Sie herausholen können? Nehmen Sie Kontakt auf, bevor Sie sich festlegen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Kündigung bei Volkswagen

Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte im Arbeitsrecht

Rogert & Ulbrich beraten betroffene Arbeitnehmer bundesweit im Arbeitsrecht – bei Aufhebungsverträgen, Altersteilzeitangeboten, Vorruhestandsregelungen und allen Fragen rund um den Stellenabbau bei Volkswagen. Das gilt auch für VW-Beschäftigte am Stammwerk Wolfsburg sowie an den Standorten Salzgitter und Gifhorn. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich prüfen, ob ein Angebot angemessen ist, was verhandelbar ist und wie Beschäftigte ihre Position stärken können.

Die Kanzlei ist sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht tätig. Ob Aufhebungsvertrag, Altersteilzeitmodell oder Vorruhestandsregelung: Rogert & Ulbrich übernehmen die vollständige Prüfung und Verhandlung für Sie.

Aufhebungsvertrag oder Altersteilzeitangebot von Volkswagen in Wolfsburg erhalten? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

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