Unbeschränkte Haftung bei Value Added Services (VAS): Was Unternehmen wissen müssen
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Gefährliche Grauzone: Warum Logistiker bei Mehrwertdienstleistungen schnell in die Haftungsfalle tappen

Für viele Logistikunternehmen stellt die Erbringung von Mehrwertdienstleistungen (VAS) neben den klassischen Transport-, Umschlag- und Lagerungsleistungen (TUL) eine attraktive Möglichkeit dar, sich von Mitbewerbern abzuheben und den eigenen Kundenstamm zu erweitern. Zu diesen Zusatzleistungen gehören beispielsweise Services wie Labelling, Assembling, Repackaging oder Order Picking. Doch trotz der vielen Vorteile, die solche Zusatzleistungen bieten, liegen hier auch erhebliche rechtliche Risiken – insbesondere im Hinblick auf die Haftung.

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Die gefährliche Fehleinschätzung bei der Haftung

Viele Logistiker setzen fälschlicherweise darauf, dass ihre vertraglichen Standardklauseln oder die allgemeinen AGBs für ihre Mehrwertdienstleistungen ausreichen, um die Haftung im Schadensfall zu beschränken. Dies ist jedoch ein trügerischer Irrglaube, der in einer gefährlichen Haftungsfalle enden kann. Bei der Erbringung von speditionsunüblichen Leistungen, wie sie bei VAS üblich sind, greifen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) nicht mehr. Dies bedeutet, dass der Logistikdienstleister im Falle eines Schadens, der im Zusammenhang mit diesen Zusatzleistungen entsteht, keine Haftungsbegrenzung nach den ADSp erwarten kann.

Im Gegenteil: Logistikunternehmen geraten mit der Erbringung von VAS in ein ganz anderes rechtliches Spielfeld, in dem die Haftungsregelungen erheblich strenger und oft unbeschränkter sind. Was viele nicht wissen: Dies kann zu einer Haftung in Millionenhöhe führen – ohne dass eine adäquate Versicherung greift. Die gängige Verkehrshaftungsversicherung, die normalerweise die Haftung für klassische Transportdienstleistungen abdeckt, übernimmt in der Regel keine Schäden, die durch speditionsunübliche Mehrwertdienstleistungen verursacht werden.

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Die unerkannten Risiken und ihre Folgen

Die entscheidende Frage ist: Warum bleibt dieses Risiko oft unentdeckt? Das Problem liegt darin, dass viele Logistiker glauben, dass sie mit der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an ihre Vertragsgestaltung und AGBs ausreichend abgesichert sind. Doch in Wirklichkeit erfordert die rechtssichere Gestaltung von Verträgen und AGBs bei Mehrwertdienstleistungen eine tiefgehende Auseinandersetzung mit den spezifischen Haftungsfragen, die in diesem Bereich auftreten können.

Es ist nicht nur der Verlust von Einnahmen, der zum Problem werden kann, sondern auch das potenzielle Aus für das gesamte Unternehmen. Denn ein Schadensfall, der die unbeschränkte Haftung zur Folge hat, kann im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein. Wer dann keine ausreichend abgesicherte Versicherung hat, steht ohne finanziellen Rückhalt da – und das Risiko einer Insolvenz ist nicht weit entfernt.

Besonders gefährlich wird es, wenn Logistikunternehmen beginnen, ihre Dienstleistungen in Bereichen zu erweitern, die weit über den klassischen Transport hinausgehen – beispielsweise durch das Anbieten von Fertigungstätigkeiten wie Konfektionierung oder Montage auf Kundenwunsch. Hier wird das Unternehmen rechtlich in einen Bereich hineingezogen, der nicht nur rechtlich anspruchsvoller ist, sondern in dem auch völlig andere Haftungsregeln gelten.

Die Herausforderung dabei: Während bei klassischen Transportleistungen eine standardisierte Haftungsbegrenzung bestehen kann, müssen für solche speziellen Zusatzleistungen individuelle vertragliche Regelungen getroffen werden. Diese werden oft nicht ausreichend berücksichtigt, was zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Problemen führen kann.

Vermeiden Sie unnötige Haftungsrisiken – Sichern Sie sich rechtzeitig ab

Logistikunternehmen, die sich auf VAS spezialisieren oder ihre Dienstleistungen erweitern wollen, sollten unbedingt sicherstellen, dass ihre vertraglichen Vereinbarungen rechtlich wasserdicht sind. Der rechtzeitige Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts kann helfen, gefährliche Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden, bevor ein Schaden eintritt.

Als Rechtsanwälte für Transportrecht sind wir auf die rechtssichere Gestaltung von Logistikverträgen und AGBs spezialisiert. Wir kennen die Stolperfallen, die beim Anbieten von Mehrwertdienstleistungen lauern, und wissen, wie man Haftungsrisiken minimiert. Begriffe wie “Konfektionierung” oder “Montage auf Kundenwunsch” sind für uns keine Fremdwörter, sondern Bestandteil unseres juristischen Alltags.

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