OLG Stuttgart: Widerrufsrecht bei Onlinebestellung eines Tesla bestätigt

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 08.04.2025 (Aktenzeichen 6 U 126/24) festgelegt, dass ein Verbraucher das Recht hat, einen im Online-Shop gekauften Tesla nach einem Widerruf des Kaufvertrags zurückzugeben und die Rückabwicklung des Kaufgeschäfts zu verlangen. Besonders bemerkenswert an diesem Urteil ist, dass der Kläger keinen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs im Zeitraum zwischen der Auslieferung und der Rückgabe leisten muss.

Der Kläger hatte am 03.06.2022 im Onlineshop des Unternehmens einen Tesla im Wert von 64.970,00 EUR bestellt. Er empfand das Fahrzeug als mangelhaft und erhielt die Lieferung am 23.12.2022. Nachdem er das Fahrzeug erhalten hatte, erklärte der Kläger am 29.12.2023 den Widerruf seiner Vertragserklärung. Die Beklagte wies diesen Widerruf jedoch am 12.01.2024 zurück. Als der Kläger dann am 17.04.2024 versuchte, das Fahrzeug zurückzugeben, lehnte die Beklagte die Rücknahme ab. In seiner Entscheidung kritisierte das Oberlandesgericht insbesondere die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung.

Ein zentraler Punkt, den das Gericht beanstandete, war die Formulierung in der Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher nicht klar darüber informierte, ob und unter welchen Umständen ein Widerrufsrecht besteht. Zudem war die Information, dass der Käufer die „unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren“ zu tragen habe, rechtlich unzulässig, da diese Regelung nicht mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmt.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts unterstreicht die Wichtigkeit einer rechtlich korrekten Widerrufsbelehrung. Verbraucher sollten sich daher über ihre Rechte und die geltenden Fristen informieren, insbesondere da der Widerruf von Fernabsatzverträgen nur innerhalb einer Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen wirksam erklärt werden kann.