Gründung einer GmbH in Deutschland
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GmbH Gründung für Niederländer in Deutschland

Die Gründung einer GmbH in Deutschland bietet niederländischen Unternehmern die Möglichkeit, effektiv auf dem deutschen Markt zu expandieren. Entdecken Sie, warum die GmbH eine der beliebtesten Rechtsformen für die Unternehmensgründung ist und wie wir Sie dabei unterstützen können.

Die GmbH: Rechtliche Struktur, Anforderungen und Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung in Deutschland

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die deutsche Variante einer haftungsbeschränkten Gesellschaft und vergleichbar mit der niederländischen BV. Sie zählt zu den beliebtesten Rechtsformen sowohl für lokale als auch ausländische Unternehmer. Ihre Flexibilität und der rechtliche Schutz machen sie besonders attraktiv. Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Aspekte zur Struktur, den Anforderungen und dem Gründungsprozess einer GmbH.

Rechtsform und rechtliche Struktur einer GmbH

Die GmbH unterliegt den deutschen Gesetzen und Vorschriften. Ihre Gründung erfolgt durch eine notarielle Urkunde, die Eintragung ins deutsche Handelsregister und die Festlegung eines Geschäftssitzes in Deutschland. Darüber hinaus ist die GmbH verpflichtet, in Deutschland Körperschaftsteuer zu zahlen.

Kapitalanforderungen

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 € erforderlich, von dem mindestens 12.500 € bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Im Vergleich dazu gibt es für die niederländische BV seit der Gesetzesänderung im Jahr 2012 keine festen Kapitalanforderungen mehr.

Schritte zur Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH umfasst mehrere Schritte, die im Detail erklärt werden:

  1. Namenswahl
    Der Name der GmbH muss einzigartig sein und mit „GmbH“ enden.
  2. Stammkapital
    Es ist ein Mindestkapital von 25.000 € erforderlich, wovon mindestens 12.500 € bei der Gründung eingezahlt werden müssen.
  3. Gründungsurkunde
    Die Satzung der GmbH wird in einer notariellen Urkunde festgelegt.
  4. Eintragung ins Handelsregister
    Erst mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt die GmbH ihre Rechtspersönlichkeit.
  5. Steuerliche Registrierung
    Nach der Eintragung ist eine Registrierung beim örtlichen Finanzamt erforderlich.
  6. Geschäftssitz
    Die GmbH muss einen Geschäftssitz in Deutschland haben.
  7. Eröffnung eines Bankkontos
    Es ist notwendig, ein deutsches Bankkonto für die GmbH zu eröffnen.

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Unterstützung bei der Gründung Ihrer GmbH

Sind Sie bereit, eine GmbH in Deutschland zu gründen? Als erfahrene Anwälte stehen wir Ihnen bei jedem Schritt des Prozesses zur Seite und sorgen dafür, dass Ihre Gründung reibungslos verläuft. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und profitieren Sie von unserer Expertise!

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