BMW Rückruf: Bremsenprobleme
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Gefährliches Bremsversagen: Rückruf und Systemausfall bei BMW-Fahrzeugen

BMW kämpft aktuell nicht nur mit einem Rückruf von 1,5 Millionen Fahrzeugen aufgrund von Störungen des Bremssystems, sondern nun kommt auch der erste schwere Unfall mit einem betroffenen Fahrzeug hinzu. Ein BMW X7, der vor wenigen Monaten gekauft wurde, war mit einer Familie und Hunden auf dem Weg in den Urlaub, als eine plötzliche und unerwartete Störung des Bremssystems auftrat. Trotz des Glücks, dass der Unfall bei einer Geschwindigkeit von nur 120 km/h auf einem begrenzten Autobahnabschnitt geschah, führte der Ausfall von ABS und DSC zu einem gefährlichen Zusammenstoß.

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BMW’s fragwürdige Reaktion: Keine Systemstörung, aber Austausch des Bremssystems?

Kurz nach dem Unfall erklärte BMW gegenüber der Presse, dass nach Überprüfung des Fahrzeugs keine Fehler am Bremssystem festgestellt wurden. Diese Aussage wirft ernsthafte Fragen auf, insbesondere nachdem der Fahrzeughalter drei Tage nach dem Unfall einen Rückruf seines Fahrzeugs erhielt, der explizit auf einen möglichen Ausfall des ABS und DSC hinwies. Zudem wurde ihm mitgeteilt, dass ein hoher Bremsdruck erforderlich sei, um das Fahrzeug sicher abzubremsen.

Im weiteren Verlauf stellte BMW jedoch fest, dass bei dem Unfallfahrzeug eine Systemstörung diagnostiziert wurde und das integrierte Bremssystem (IBS) ausgewechselt werden müsse. Diese widersprüchlichen Aussagen lassen vermuten, dass BMW versucht, den Vorfall herunterzuspielen, um keine Verantwortung für den ersten Unfall im Zusammenhang mit der Systemstörung zu übernehmen

Als erfahrene Kanzlei Rogert und Ulbricht setzen wir uns mit Nachdruck für die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen ein, besonders in großen Wirtschafts- und Verbraucherskandalen. Wir haben uns das Vertrauen von Tausenden Mandanten erarbeitet, die auf unsere Expertise in komplexen Rechtsfragen setzen.

Wir kümmern uns um Ihre Fall – schnell & engagiert.

Betroffene Modelle ab Baujahr 2022

Wenn Sie ein Fahrzeug fahren, das von der jüngsten BMW-Rückrufaktion betroffen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz. Der Rückruf betrifft über 1,5 Millionen Fahrzeuge.

  • BMW 2er Active Tourer
  • BMW X1 und iX1
  • BMW XM
  • BMW X5, X6, X7 (LCI Modelle)
  • BMW 5er Limousine inkl. i5
  • BMW 7er Limousine
  • BMW Alpina XB7
  • Mini Cooper, Mini Countryman
  • Rolls-Royce Spectre

Rechtliche Schritte und Ihre Optionen

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, das von der Rückrufaktion betroffen ist, haben Sie Rechte! Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die Sie jetzt prüfen sollten:

  • Schadensersatz: Wenn Ihnen durch den Mangel Kosten oder Schäden entstanden sind, könnten Sie auch Anspruch auf Schadensersatz haben.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag: Bei Vorliegen eines Mangels können Sie den Rücktritt erklären und Ihr Fahrzeug zurückgeben.
  • Minderung des Kaufpreises: Sie können eine Preisminderung verlangen, wenn das Fahrzeug einen erheblichen Mangel aufweist.

Vorteile eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht

  • Fachliche Expertise und Erfahrung
  • Individuelle Rechtsberatung
  • Schneller und effizienter Rechtsweg
  • Verhandlungskompetenz gegenüber BMW
  • Risikofreies Vorgehen durch Rechtsschutz oder Prozesskostenfinanzierung
  • Vertretung vor Gericht
  • Maximierung Ihrer Erfolgsaussichten

BMW-Kunden haben Rechte: Nutzen Sie sie!

Bei einem Neuwagen gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung für zwei Jahre ab Kaufdatum. Somit verjähren die Gewährleistungsansprüche für Fahrzeuge, die 2022 gekauft wurden, bereits Ende 2024. Handeln Sie schnell, um Ihre Ansprüche zu sichern!

BMW-Kunden haben das Recht auf Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises. In vielen Fällen kann auch Schadensersatz geltend gemacht werden. Allerdings besteht kein genereller Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder einen Mietwagen während der Reparatur. Es kann nicht sein, dass Ihr Fahrzeug monatelang in der Werkstatt steht, ohne dass Ihnen Ersatz geboten wird!

Nutzen Sie die telefonische Erstberatung bequem von Zuhause aus und stellen Sie unseren versierten Anwälten Ihre Fragen.

Warum ist der Rücktritt vom Kaufvertrag eine sinnvolle Option?

Die Fahrzeuge, die von dem Rückruf betroffen sind, weisen schwerwiegende Mängel auf, die nicht nur den Verkehrswert, sondern vor allem die Sicherheit beeinträchtigen. In solchen Fällen ist der Rücktritt vom Kaufvertrag eine legitime und sinnvolle Option. Wenn ein Hersteller wie BMW die Sicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleisten kann, haben Sie als Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurückzuerhalten.

Zusätzlich zum Rücktritt besteht häufig auch die Möglichkeit, Schadensersatz für den Vermögensverlust und mögliche Nutzungsausfälle geltend zu machen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen BMW Kunden mehrere Monate auf Reparaturen warten lässt, ohne Ersatzfahrzeuge oder adäquate Entschädigungen anzubieten.

Was bedeutet die Rückruf-Problematik für BMW-Kunden rechtlich?

Mängel und widersprüchliche Aussagen

Juristisch gesehen haben BMW-Kunden in dieser Situation starke Argumente. Laut der gesetzlichen Sachmängelhaftung haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Lieferung. Da die betroffenen Fahrzeuge nicht den vertraglich vereinbarten Zustand aufweisen, können Sie Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz geltend machen.

Besonders problematisch ist die widersprüchliche Kommunikation seitens BMW. Zuerst wurde behauptet, dass das Bremssystem ordnungsgemäß funktioniere, nur um dann einige Tage später die Diagnose einer Systemstörung zu bestätigen. Diese widersprüchlichen Aussagen können als Täuschung gewertet werden, was die Erfolgsaussichten in rechtlichen Verfahren deutlich erhöht.

Ihre Chancen vor Gericht

Die Gerichte entscheiden in der Regel zugunsten der Verbraucher, insbesondere wenn es um Sicherheitsmängel bei Neufahrzeugen geht. In vielen Fällen werden die betroffenen Fahrzeuge gegen Rückerstattung des Kaufpreises und einen Abzug der sogenannten Nutzungspauschale zurückgenommen. Alternativ können Kunden Schadensersatzansprüche durchsetzen, wenn nachweislich ein Mangel vorliegt, der zu Vermögensverlusten oder Nutzungsausfällen geführt hat.

Unsere Kanzlei Rogert und Ulbricht verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Verbrauchern gegenüber Automobilherstellern. Wir haben bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt und wissen genau, wie wir Ihre Ansprüche bestmöglich durchsetzen können.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenfinanzierung

Derzeit übernehmen alle deutschen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für rechtliche Schritte gegen BMW, sofern der Rechtsschutzvertrag bereits zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bestanden hat. Sollte keine Rechtsschutzversicherung vorliegen, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung. Das bedeutet, dass Sie risikofrei gegen BMW vorgehen können – ohne selbst auf den Kosten sitzenzubleiben.

Jetzt kompetent & professionell beraten lassen!

Lassen Sie Ihren Fall jetzt individuell prüfen und Ihre Erfolgschancen objektiv bewerten.

Die Zeit drängt! Wenn Sie ein betroffenes BMW-Modell besitzen, zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag oder durch Schadensersatz können Sie Ihre finanziellen Verluste minimieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Sie kein unsicheres Fahrzeug mehr fahren müssen. Unsere Kanzlei Rogert und Ulbricht unterstützt Sie dabei mit umfassender rechtlicher Expertise und einer kostenfreien Ersteinschätzung.

Damit unsere Experten Ihren Fall analysieren und Sie kompetent telefonisch beraten können, bitten wir Sie, die folgenden Fragen zu beantworten. Erfahren Sie, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen und welches Vorgehen optimal ist. Keine Sorge – wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Profitieren Sie von unserer umfassenden telefonischen Erstberatung, bequem von Zuhause aus, für nur € 99,- zzgl. MwSt. und vermeiden Sie Fehler.

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Fragen & Ratgeber Rückruf und Systemstörung bei BMW

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