Die Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist wieder einmal um neue Rückrufmaßnahmen des Fahrzeugherstellers Opel reicher. Dies hat zur Folge, dass sich der Opel-Abgasskandal zunehmend ausweitet. Immer mehr Fahrzeuge sind von den Rückrufen betroffen. Allein in Deutschland sind 74554 Fahrzeuge von der am 17.02.2022 veröffentlichten Rückrufaktion (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A) betroffen. Weltweit sind sogar über 400.000 Fahrzeuge allein von dieser Aktion betroffen.
Der amtliche Rückruf (Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A) umfasst die Modelle Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l Dieselmotor der Zulassungsnorm Euro 6 und somit einige besonders beliebte Modelle des Herstellers.
Bereits 2021 wurden die unzulässigen Abschalteinrichtungen an den beliebten Fahrzeugen festgestellt. Davon umfasst sind nach Angaben des KBA nachfolgende Opel-Modelle:
- Corsa (Baujahr 2014-2016)
- Corsa (Van) (Baujahr 2014-2016)
- Corsa (Van) (Baujahr 2015-2016)
- Astra (Stufenheck) (Baujahr 2014-2015)
- Astra Sports Tourer (Baujahr 2014-2018)
- Astra GTC (Baujahr 2014-2018)
- Astra Notchback (Baujahr 2014-2018)
- Astra (Van) (Baujahr 2015)
- Astra, Astra+ (Baujahr 2015-2018)
- Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ (Baujahr 2015-2018)
- Insignia (Baujahr 2015-2016)
Bei allen vom Rückruf betroffenen Modellen handelt es sich um Dieselfahrzeuge der Euroklasse 6.
Software-Update: Ja oder Nein?
Ein Software Update zur vermeintlichen Verbesserung der NOx- bzw. Emissionswerte sollten Sie nicht aufspielen lassen. Wie bei sämtlichen anderen Herstellern auch, können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Unter anderem kann es zu einer nachlassenden Leistung oder einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors kommen. Sie sollten sich Fragen: Wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre – warum wurde dieses Update dann nicht direkt aufgespielt?
Das Aufspielen der Software-Updates dient unserer Ansicht nach lediglich der „Vertuschung“ ursprünglicher, auf dem Motorsteuergerät installierter Abschalteinrichtungen. Eine Motorsteuerung bei gleichbleibender Hardware stellt grundsätzlich eine Art „Kompromiss“ vieler Komponenten dar, u.a. von Abgaswerten, Leistung, Fahrverhalten, Verbrauch und Haltbarkeit einzelner Fahrzeugteile. Eine Verbesserung der Abgaswerte ist dementsprechend nicht möglich, ohne an anderer Stelle eine Verschlechterung in Kauf zu nehmen.
Sollten Sie das Software-Update aufspielen lassen, besteht dann auch bei der Durchführung eines Beweisverfahrens innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens keine Möglichkeit mehr, die Täuschung an der ursprünglichen Software zu belegen.
Opel Fahrer sollten daher jetzt handeln
Sie fahren einen Opel? Dann sollten Sie jetzt Ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen. Wir sind eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz und Vorreiter im Abgasskandal. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich, ob ein Anspruch auf Schadensersatz für Sie in Betracht kommt.
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