Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21) hat die rechtliche Landschaft im Streit um Schadenersatz für Diesel-Fahrzeuge mit sogenanntem Thermofenster maßgeblich verändert, nachdem bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) im März 2023 (C-100/21) wegweisende Maßstäbe gesetzt hatte. Diese Neuigkeit eröffnet Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit auf Schadenersatz, wenn das sog. „Thermofenster“ verbaut wurde, da dies schon mehrfach als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wurde. Millionen Dieselfahrer haben nun einen einfacheren Zugang, Schadensersatz im Dieselskandal zu fordern.
Weitreichende Auswirkungen für laufende Verfahren
Diese Entscheidung hat nicht nur Einzelfälle im Blick, sondern hat weitreichende Auswirkungen, die sämtliche Hersteller erfassen, die illegale Abschalteinrichtungen wie das gängige „Thermofenster“ einsetzen, das nahezu von allen Dieselfahrzeugproduzenten verwendet wird. Insgesamt sind rund 2.100 Fälle direkt am BGH betroffen, während schätzungsweise fast 100.000 Klagen an unteren Instanzen anhängig sind.
Was ist ein „Thermofenster“?
In modernen Dieselmotoren wird die Abgasrückführung (AGR) verwendet, um Stickoxide während der Verbrennung zu reduzieren. Unter extremen Außentemperaturen kann diese Strategie dem Motor Schaden zufügen, weshalb Hersteller unter diesen Bedingungen vorübergehend auf die AGR verzichten dürfen. Das Temperaturfenster, in dem die Abgasrückführung aktiv ist, wird als „Thermofenster“ bezeichnet. Doch die Untergrenze dieses Fensters – oft bei etwa 10°C – führt dazu, dass die Stickoxidreduzierung in weiten Teilen des Jahres in Mitteleuropa nicht aktiv ist, was für überhöhte Stickoxidwerte sorgt, welche gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.
Wende im Abgasskandal pro geschädigter Verbraucher
Das jüngste BGH-Urteil markiert einen bedeutenden Wendepunkt: Es etablierte den Differenzschaden als neues Modell für Schadensersatz bei Diesel-Fahrzeugen, die von Manipulationen wie dem Thermofenster betroffen sind. Diese Entscheidung folgte der Feststellung des EuGH, dass Verbraucher auch ohne den Nachweis von Vorsatz oder Sittenwidrigkeit Ansprüche auf Schadensersatz haben. D.h. Hersteller haften nun auch bei Fahrlässigkeit. Der BGH legt die Schadensersatzspanne zwischen 5% und 15% des Kaufpreises fest. Wenn jedoch der Restwert des Wagens und eine anzurechnende Nutzungsentschädigung niedriger als der um bis zu 15% geminderte Kaufpreis ausfallen, kommt es zu einer Entschädigung.
R&U Juristen raten Ihnen
Die Bedeutung des Urteils reicht weit über die Gerichtsverfahren hinaus: Es ist entscheidend für viele Dieselbesitzer, die Schadenersatzansprüche geltend machen möchten. Es könnte zu einer Zunahme der Fallzahlen führen. Um möglicher Verjährung vorzubeugen und die eigenen Rechte zu wahren, empfiehlt sich eine kostenlose tel. Erstberatung zu nutzen. Diese ermöglicht betroffenen Verbrauchern eine klare Einschätzung ihrer Situation und den Schutz ihrer Ansprüche. Nutzen Sie die Entscheidung des BGH & EuGH zu Ihrem Vorteil und leiten Sie sofort Ihr Verfahren ein, um schneller eine Entschädigung zu erhalten.