e-auto lädt langsam

Reduced charging power in electric cars – when slow charging is a deficiency

Warum die beworbene Spitzenleistung nicht immer erreicht wird und wann eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt

Ihr Elektroauto lädt langsamer als beworben? Nicht jede Abweichung ist ein Mangel, denn die beworbene Spitzenleistung wird nur unter idealen Bedingungen erreicht. Ein Mangel kann aber vorliegen, wenn das Fahrzeug die Leistung dauerhaft deutlich verfehlt oder nachträglich gedrosselt wurde. Dieser Beitrag zeigt, wann sich ein näherer Blick lohnt.

Warum die reale Ladeleistung von der beworbenen abweicht

Die von Herstellern angegebene Ladeleistung ist eine Spitzenleistung, etwa in der Form bis zu 150 Kilowatt. Diesen Wert erreicht das Fahrzeug jedoch nur kurz und unter idealen Bedingungen. Denn jedes Elektroauto folgt beim Laden einer sogenannten Ladekurve.

Zu Beginn, bei niedrigem Ladestand, nimmt die Batterie die höchste Leistung auf. Mit steigendem Ladestand sinkt die Ladeleistung, und oberhalb von etwa 80 Prozent fällt sie deutlich ab, um die Zellen zu schonen. Aus diesem Grund wird für den Alltag empfohlen, an Schnellladern meist nur bis rund 80 Prozent zu laden.

Weitere Faktoren beeinflussen das Tempo. Eine kalte oder sehr warme Batterie lädt langsamer, weil das Batteriemanagement die Leistung schützt. Eine schwächere Ladesäule liefert weniger, als das Auto aufnehmen könnte. Und ein Fahrzeug mit 400-Volt-Technik kann die höchsten Säulenleistungen technisch gar nicht abrufen. Eine gewisse Abweichung von der beworbenen Spitzenleistung ist deshalb normal.

Ihr Fahrzeug lädt spürbar langsamer, als Sie erwartet hatten? Lassen Sie prüfen, ob das noch normal ist oder bereits einen Mangel begründet.

Beschaffenheitsvereinbarung oder Marketing?

Rechtlich entscheidend ist, welche Bedeutung der beworbenen Ladeleistung zukommt. Nach § 434 BGB muss ein Fahrzeug die Beschaffenheit aufweisen, die vereinbart wurde, und darüber hinaus die Eigenschaften, die ein Käufer aufgrund öffentlicher Aussagen des Herstellers erwarten darf.

Zu unterscheiden sind daher zwei Fälle. Wurde eine bestimmte Ladeleistung ausdrücklich vereinbart, etwa als konkreter Wert im Kaufvertrag oder in der Bestellung, liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung vor. Wird dieser Wert nicht erreicht, ist ein Mangel naheliegend.

Anders ist es bei einer allgemeinen Werbeangabe. Die Formulierung bis zu einer bestimmten Leistung ist eine öffentliche Äußerung, die die Erwartung des Käufers prägt, aber als erreichbarer Höchstwert unter geeigneten Bedingungen zu verstehen ist. Sie ist keine Zusage, dass diese Leistung in jeder Ladesituation anliegt. Deshalb kommt es darauf an, ob das Fahrzeug den Wert unter geeigneten Bedingungen überhaupt erreicht.

Ob in Ihrem Fall eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, hängt von den Unterlagen ab. Wir prüfen Kaufvertrag und Bestellung für Sie.

Wann eine gedrosselte Ladeleistung ein Mangel ist

Von einem Mangel lässt sich vor allem in bestimmten Konstellationen sprechen, die über die normale Ladekurve hinausgehen.

  • Spitzenwert nie erreicht: Erreicht das Fahrzeug die beworbene Leistung auch unter idealen Bedingungen nicht, also bei geeigneter Säule, warmer Batterie und niedrigem Ladestand, ist der beworbene Wert praktisch unerreichbar.
  • Vereinbarter Wert verfehlt: Wurde eine bestimmte Ladeleistung vereinbart und liegt die tatsächliche deutlich darunter, ist ein Mangel naheliegend.
  • Dauerhafte Ladebeschränkung: Begrenzt das Fahrzeug die Ladeleistung dauerhaft, etwa nach einem Fehler oder wegen eines defekten Batteriemanagements, kann ein technischer Defekt vorliegen.

Die rechtliche Bewertung ähnelt der bei der Reichweite. Auch dort kommt es auf den Vergleich unter geeigneten Bedingungen an, wie wir auf unserer Seite zur Reversal of an electric car purchase due to insufficient range erläutern.

Sie vermuten, dass Ihr Fahrzeug die Ladeleistung dauerhaft verfehlt? Wir ordnen Ihren Fall rechtlich ein.

Nachträgliche Drosselung per Software-Update

Besonders relevant ist der Fall, dass die Ladeleistung nachträglich per Software-Update reduziert wird. Ein bekanntes Beispiel stammt aus Norwegen, wo Tesla nach einem Update die Ladegeschwindigkeit früher Modelle senkte und dafür Entschädigungen leisten musste. Der Hersteller begründete den Eingriff mit dem Schutz der Batterie.

Nach deutschem Recht ist ein modernes Elektroauto eine Ware mit digitalen Elementen. Seit dem 1. Januar 2022 gilt dafür die Aktualisierungspflicht des § 475b BGB. Updates müssen die Vertragsmäßigkeit des Fahrzeugs erhalten. Ein Update, das die Ladeleistung dauerhaft verringert, kehrt diesen Zweck um und kann einen Sachmangel begründen.

Entscheidend ist auch hier die Beweissicherung. Wer die Ladeleistung vor dem Update dokumentiert hat, kann eine nachträgliche Drosselung deutlich leichter belegen.

Weitere Fälle rund um Software und Ladeleistung bei Tesla behandeln wir gesondert auf unserer Seite zu Tesla defects.

Ihr Fahrzeug lädt nach einem Update langsamer als zuvor? Lassen Sie prüfen, ob Ihnen Ansprüche zustehen.

So weisen Sie eine zu geringe Ladeleistung nach

Der Nachweis entscheidet über den Erfolg. Weil viele Faktoren die Ladeleistung beeinflussen, kommt es auf eine Messung unter geeigneten Bedingungen an.

  • Geeignete Ladesäule: Messen Sie an einer Säule, die mindestens die beworbene Leistung des Fahrzeugs liefern kann.
  • Warme Batterie und niedriger Ladestand: Der Höchstwert ist nur bei vorkonditionierter Batterie und niedrigem Ladestand erreichbar. Nur dann ist der Vergleich aussagekräftig.
  • Werte protokollieren: Halten Sie die maximale Ladeleistung und den Verlauf über mehrere Ladevorgänge fest.
  • Expert opinion: Den belastbaren Nachweis liefert in der Regel eine fachkundige Messung, die normale Einflüsse von einem Defekt trennt.

Wichtig ist die saubere Abgrenzung. Erst wenn das Fahrzeug den beworbenen Wert auch unter idealen Bedingungen deutlich verfehlt, lässt sich ein Mangel begründen.

Bevor Sie den Händler kontaktieren, sollte die Ladeleistung belastbar erfasst sein. Wir sagen Ihnen, welche Nachweise zählen.

Ihre Rechte und was Sie tun sollten

Bestätigt sich ein Mangel, stehen Ihnen die gestuften Mängelrechte aus § 437 BGB zu. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom Ausmaß der Abweichung ab.

  • Subsequent fulfillment: Sie können Nachbesserung verlangen, etwa die Wiederherstellung der ursprünglichen Ladeleistung nach einem Update.
  • Reduction: Bei einer dauerhaften, aber begrenzten Einbuße können Sie einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
  • Resignation: In the event of a significant loss, return of the item in exchange for a refund of the purchase price less a usage fee may be considered.
  • Damages: Costs such as those for an expert opinion can be claimed as reimbursement.

Als Orientierung für die Erheblichkeit dient die Zehn-Prozent-Linie aus der Rechtsprechung. Ein Vorteil beim Kauf vom Händler: Im ersten Jahr nach Übergabe wird vermutet, dass ein gezeigter Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Die juristische Mechanik solcher Fälle ist Rogert & Ulbrich aus zahlreichen Fahrzeugverfahren des emissions scandal trusted.

Nehmen Sie kein Vergleichsangebot an, bevor Ihr Fall geprüft ist. Je früher Ihre Ladeleistung geprüft wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt.

Rogert & Ulbrich – Your lawyers specializing in electric vehicle defect law

Rogert & Ulbrich represents consumers nationwide in vehicle defect law and has its own Automotive sector. The law firm of Dr. Marco Rogert and Tobias Ulbrich has represented a large number of consumers and conducted vehicle-related litigation against manufacturers for many years in the emissions scandal. This experience in enforcement is now benefiting buyers of electric cars.

Wir prüfen, ob Ihr Fahrzeug die beworbene Ladeleistung verfehlt, sorgen für die richtige Messung und beziffern Ihre Ansprüche. Außergerichtlich verhandeln wir mit Händler und Hersteller. Kommt keine angemessene Lösung zustande, setzen wir Ihre Rechte gerichtlich durch, von der Nacherfüllung über die Minderung bis zum Schadensersatz.

Ihr Elektroauto lädt dauerhaft langsamer als beworben? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur gedrosselten Ladeleistung