Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ganz aktuell am 13.01.2022 entschieden, dass Städte schmutzige Fahrzeuge eigenständig aus ihren Innenstädten verbannen können (Urt. 13.01.2022, Az. C-177/19, C-178/19, C-179/19). Fahrverbote für Dieselfahrzeuge könnten also wieder neu thematisiert werden.
Hintergrund des neuen Urteils ist, dass die EU-Kommission im Rahmen des Dieselskandals ein strengeres Prüfverfahren zur Messung der Abgaswerte (RDE =Real Driving Emissions) eingeführt hat. Die Verordnung (EU) 2016/427 der Kommission vom 10.03.2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) (ABl. 2016, L 82, S. 1).
Ziel dieses Prüfverfahrens ist es, ein realistischeres Bild von den Emissionen zu bekommen, die die Fahrzeuge im Straßenverkehr tatsächlich ausstoßen. Da die Autohersteller die Grenzwerte deswegen not mehr einhalten konnten, weichte die EU-Kommission die Grenzwerte auf und führte einen sogenannten Konformitätsfaktor ein. Mittels dieses Faktors wurde der zulässige Grenzwert von 80 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer zunächst auf 168 Milligramm und dann auf 120 Milligramm angehoben.
Die Städte Paris, Brüssel und Madrid hatten auf Nichtigkeit der Verordnung geklagt. Die Luftreinhaltung werde so erschwert und die Städte daran gehindert, Fahrverbote für Fahrzeuge zu verhängen, die nur dank des Konformitätsfaktors die Grenzwerte einhalten.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte der Klage teilweise stattgegeben. Die EU-Kommission habe mit der faktischen Erhöhung der Grenzwerte ihre Kompetenzen überschritten und die klagenden Städte seien von dieser Verordnung unmittelbar betroffen.
Gegen diese Entscheidung legten Deutschland, Ungarn und die EU-Kommission Rechtsmittel ein und zogen vor den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hob das Urteil des EuG nun zwar auf. Allerdings nur, weil die klagenden Städte nach Ansicht des Gerichtshofs nicht unmittelbar von der Verordnung betroffen und ihre Klagen auf Nichtigkeit der Verordnung daher unzulässig seien. Es sei den Städten aber erlaubt, aus Umweltschutzgründen Fahrverbote zu verhängen.
Stickoxid-Belastung in vielen Städten weiter zu hoch
In vielen verschiedenen Städten ist die Stickoxid-Belastung weiter zu hoch. Die Hauptursache dafür ist wohl der Straßenverkehr. Das neue EuGH-Urteil könnte daher wieder das Thema Fahrverbote aufrollen. Dieselfahrer müssen damit rechnen, dass unter Umständen weitere Fahrverbote folgen. Die Fahrverbote führen dann dazu, dass Dieselfahrer ihre Fahrzeuge nur noch eingeschränkt nutzen können. Zudem steigern diese auch den Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge.
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