Ganz aktuell zeigt sich, dass Mercedes weitere illegale Abschalteinrichtungen in Mercedes Fahrzeugen verbaut hat. In der mündlichen Verhandlung vor dem BGH wurde beim streitgegenständigen Mercedes-Benz C220 CDI festgestellt, dass eine temperaturgeführte Abschalteinrichtung verbaut wurde. Dabei handelt es sich diesmal um eine Software-Funktion, die die Temperatur steuert. Der Kühlmittelkreislauf wird künstlich kälter gehalten, damit eine Verzögerung der Motoröl Erwärmung erzwungen wird. Dadurch werden die Stickoxid-Werte und somit die Abgaswerte auf dem Prüfstand bewusst unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert gehalten.
Schadensersatz auch ohne KBA Rückruf
In der Praxis verhielt es sich oft so, dass Gerichte erst nach einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts Schadensersatzansprüche zusprachen. Seitdem 11.05.2021 hat sich sich die Lage verändert. Der BGH entschied zugunsten von geschädigten Verbrauchern. Der Erfolg der Klage ist zukünftig nicht mehr durch den willkürlichen KBA Rückruf auschlaggebend. Wodurch mit zahlreichen erfolgreichen Klagen gegen Daimler zu rechnen ist.
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