Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte die Audi AG zur Rücknahme eines Audi SQ5 3.0 (mit V6-Motor) und Schadensersatzzahlung in Höhe von € 58.971,- (Urteil vom 02.02.2022, Az. 16 O 2782/21). Der durch uns vertretene Kläger hatte das Fahrzeug mit der Emissionsklasse Euro 6 als Neuwagen zu einem Kaufpreis von € 83.075,- erworben. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung hatte der Audi einen Kilometerstand von 87.044.
Das Gericht geht unstreitig von dem Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung des Emissionskontrollsystems gem. Art. 5 Abs. 2 S. 1 VO 715/2007/EG aus. Das streitgegenständliche Fahrzeug nutzt zwei unterschiedliche Betriesbmodi. Dabei erkennt es anhand verschiedener Parameter, ob es sich auf dem Prüfstand befindet. Auf dem Prüfstand arbeitet die Abgasreinigung wirksamer. Im realen Fahrbetrieb auf der Straße hingegen werden mehr Stickoxide ausgestoßen. Der Prüfstand muss laut dem Gericht zwar nicht exakt identisch mit dem realen Fahrbetrieb sein, die Motorsteuerung sollte jedoch im Wesentlichen gleich funktionieren.
Audi täuschte vorsätzlich, um höhere Gewinne zu erzielen
Das Verhalten der Audi AG ist auch laut dem Landgericht Nürnberg-Fürth als sittenwidrig anzusehen. Diese hat durch eine bewusste Täuschung Kaufinteressenten zum konkreten Kauf der betroffenen Fahrzeuge bewegt. Dadurch, dass die verbaute impermissible shutdown device nicht offengelegt wurde, liegt eine vorsätzliche Täuschung vor.
Zweck der Konstruktion war es wohl, die betroffenen Fahrzeuge für umweltbewusste Käufer interessant zu machen. Dadurch konnte Audi eine größere Anzahl von Fahrzeugen verkaufen und somit höhere Gewinne generieren. Der Audi AG musste laut Gericht auch bewusst gewesen sein, dass ein Schaden für den Erwerber resultiert. Zumindest besteht die Gefahr, dass die Betriebszulassung aufgrund der Abschalteinrichtung entzogen wird.
Audi hat somit sowohl gegen Vorschriften zum Umweltschutz verstoßen als auch planmäßig gegenüber Verbrauchern das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung verschwiegen, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Rogert &Ulbrich empfiehlt
Since 2007, we have been fighting on behalf of consumers against large corporations nationwide. Through our own law firm database ermöglicht es uns die optimalste Klagestrategie zu identifizieren mit den besten Erfolgsaussichten. Unsere initial consultation is free and non-binding. Get advice without obligation.
You might also be interested in:
Numerous positive judgments for consumers at the Ingolstadt Regional Court
Audi AG was sentenced to pay damages several times in January 2021. In a recent ruling dated January 15, 2021,…
VTDI emissions scandal involving VW, Audi and Porsche
For many German car manufacturers, the diesel emissions scandal is still omnipresent, including the VW Group…
Statute of limitations in the Audi emissions scandal at the end of 2021
Since 2018, the Federal Motor Transport Authority (KBA) had already ordered numerous recalls under the recall code 23X6 because…