21.000+ EUR Schadensersatz für den Fahrzeug-Halter.
Unsere Kanzlei konnte am OLG München einen großen Erfolg erringen und Audi für den Einbau eines von der Volkswagen AG entwickelten Motors haftbar machen.
Der Kläger kaufte den Audi A4 im Jahr 2012 für knapp 25.500 Euro. Das damals in Fällen des emissions scandal ohnehin nicht besonders verbraucherfreundlich eingestellte Landgericht Memmingen wies die Klage in erster Instanz ab.
Das OLG München sah das anders und verurteilte die Audi AG zur Zahlung von 21.600 Euro Schadensersatz und Rücknahme des Wagens (OLG München vom 27.11.2020, Az. 24 U 6567/19).
Hat Audi den manipulierten Volkswagen-Motor „blind“ verbaut?
Auf der Grundlage der Argumentation bestand für den Senat kein Zweifel, dass auch Organe und/oder Repräsentanten bei Audi Kenntnis von den abgasmanipulierten Motoren hatten. Sie haben die grundlegende strategische Entscheidung getroffen, die von der Konzernmutter hergestellten Motoren zu verbauen. Die so bemakelten Fahrzeuge wurden unter Täuschung des Kraftfahrtbundesamtes in den Verkehr gebracht.
Denn bei dem Motor handelt es sich um das Kernstück des Fahrzeugs. Zudem geht es bei der Verwendung der unzulässigen shutdown device um eine grundlegende, eine Vielzahl von Fahrzeugen betreffende Strategieentscheidung. Diese ist mit erheblichen persönlichen Haftungsrisiken für die entscheidenden Personen verbunden. Auch die Bedeutung der gesetzlichen Grenzwerte ist für die Geschäftstätigkeit eines Autoherstellers entscheidend. Schließlich müssen diese technisch und wirtschaftlich kostengünstig eingehalten werden können.
Die Audi AG hat im Verfahren eingeräumt, auch selbst Dieselmotoren zu entwickeln. Es war von Interesse für sie, wie der Mutterkonzern – die Volkswagen AG – es geschafft hat, die strengen Grenzwerte einzuhalten. Für den Senat erschien es ausgeschlossen, dass Audi den von Volkswagen entwickelten Motor ohne eigene Prüfung „blind“ in seine eigenen Fahrzeuge eingebaut und dann gegenüber der EG-Typgenehmigungsbehörde die Einhaltung der Grenzwerte zugesichert hat.
Manipulations-Software flächendeckend in unzähligen Audi Fahrzeugen eingesetzt.
Es ist offensichtlich, dass jeweils mindestens ein handelnder Audi-Repräsentant an der Entscheidung über die Verwendung der Abschalteinrichtung beteiligt war. Denn die Manipulations-Software ist flächendeckend in unzähligen Fahrzeugen eingesetzt worden.
Bei dem Motor handelt es sich um das Kernstück eines Kraftfahrzeugs. Der Hersteller hat gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt als EG-Typgenehmigungsbehörde eine eigene Erklärung in Bezug auf den Motor abzugeben. Somit hätte der Motor auf die Gesetzeskonformität von der Audi AG überprüft werden müssen.
Allein auf die fachliche Betriebserfahrung ihrer Konzernmutter, der Volkswagen AG, und deren durchgeführte Prüfungen verlassen, durfte sich Audi nicht verlassen (so auch OLG München vom 08.06.2020, Az. 21 U 4760/19).
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