Was der Elementarbaustein wirklich abdeckt, wann eine Überschwemmung vorliegt und was die geplante Pflichtversicherung bedeutet
Nach einem Hochwasser stehen viele Eigentümer vor einer bösen Überraschung: Ihre Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, weil der Elementarschaden gar nicht mitversichert war. Denn Hochwasser, Überschwemmung und Rückstau sind nur über einen zusätzlichen Baustein gedeckt, nicht automatisch. Rogert & Ulbrich prüfen Ihren Vertrag und Ihre Ansprüche nach einem Naturereignis.
Warum Hochwasser nicht automatisch versichert ist
Die normale Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau gehören dagegen nicht zum Standard. Sie sind nur versichert, wenn Sie zusätzlich die Elementarschadenabsicherung vereinbart haben, oft auch Elementarbaustein genannt.
Dieser Baustein ist in vielen Bestandsverträgen nicht enthalten. Wer ihn nicht ausdrücklich abgeschlossen hat, steht nach einem Hochwasser ohne Schutz für den Gebäudeschaden da. Aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt Rechtsanwalt Dario Kovac, wie oft genau an dieser Stelle Streit entsteht.
Ihr Versicherer lehnt nach einem Hochwasser ab? Prüfen Sie zuerst, ob ein Elementarbaustein vereinbart war, denn davon hängt ab, ob eine Insurer's refusal to pay benefits is entitled.
Was die Elementarschadenversicherung wirklich abdeckt
Die Elementarschadenabsicherung deckt Schäden durch eine Reihe von Naturgefahren, die im Standardschutz fehlen. Dazu zählen in der Regel:
- Überschwemmung und Starkregen: Wenn sich Wasser auf dem Grundstück sammelt und ins Gebäude gelangt.
- Backflow: Wenn Wasser aus überlasteter Kanalisation zurück ins Gebäude gedrückt wird.
- Schneedruck und Lawinen: Schäden durch die Last von Schnee oder durch Lawinen.
- Erdrutsch, Erdsenkung und Erdfall: Bewegungen des Bodens, die das Gebäude beschädigen.
- Erdbeben und Vulkanausbruch: Seltener, aber ebenfalls vom Elementarbaustein erfasst.
Welche dieser Gefahren in Ihrem Vertrag eingeschlossen sind und welche Voraussetzungen und Ausschlüsse gelten, ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen. Der Umfang kann von Tarif zu Tarif abweichen.
Sie wissen nicht, welche Naturgefahren Ihr Vertrag abdeckt? Lassen Sie Police und Bedingungen prüfen.
Wann eine Überschwemmung im Sinne der Bedingungen vorliegt
Auch mit Elementarbaustein zahlt der Versicherer nicht bei jedem Wasserschaden. Die Überschwemmung ist in den Bedingungen eigenständig definiert. Gemeint ist üblicherweise eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks, etwa durch Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge.
Entscheidend ist damit, dass sich das Wasser zunächst auf dem Grundstück ansammeln und von dort ins Gebäude gelangen muss. Dringt Regenwasser dagegen unmittelbar durch die Wand oder als Sickerwasser ein, ohne dass das Grundstück überflutet war, fehlt es nach dieser Definition häufig an einer Überschwemmung. Genau hier setzen Versicherer an und lehnen ab, obwohl der Keller nachweislich unter Wasser stand.
Ob eine Überschwemmung im Sinne der Bedingungen vorlag, ist deshalb oft eine Frage der Contract interpretation and breaches of duty und des tatsächlichen Geschehensablaufs. Fotos und Zeugen zum Wasserstand auf dem Grundstück sind hier entscheidend.
The insurer denies that there was a flood? Secure evidence of how the water actually entered the building.
Rückstau, Grundwasser und typische Ausschlüsse
Zwei weitere Konstellationen führen besonders häufig zum Streit:
- Backflow: Rückstau ist nur über den Elementarbaustein versichert, nicht über die Leitungswasserdeckung. Viele Bedingungen verlangen zudem als Obliegenheit eine funktionsfähige, gewartete Rückstausicherung. Fehlt sie, kürzt oder verweigert der Versicherer die Leistung. Solche Kürzungen sind aber an die Regeln zur Obliegenheitsverletzung gebunden und nicht immer berechtigt.
- Grundwasser: Schäden durch von unten eindringendes Grundwasser sind oft ausgeschlossen, solange das Grundwasser nicht infolge einer Überschwemmung an die Oberfläche tritt. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig und ein häufiger Streitpunkt.
Hinzu kommen weitere Ausschlüsse, etwa für Schäden durch Sturmflut oder für bestimmte Gebäudeteile. Der Blick in die konkreten Bedingungen entscheidet darüber, was gedeckt ist und was nicht.
Der Versicherer beruft sich auf Grundwasser oder eine fehlende Rückstausicherung? Lassen Sie prüfen, ob der Ausschluss oder die Kürzung wirklich greift.
Risikolage, ZÜRS Geo und die Frage der Versicherbarkeit
Wie teuer der Elementarschutz ist und ob er überhaupt angeboten wird, hängt stark von der Lage Ihres Gebäudes ab. Versicherer bewerten das Hochwasserrisiko unter anderem mit einem System namens ZÜRS Geo, das Grundstücke in Gefährdungsklassen einteilt. In hoch gefährdeten Lagen kann der Schutz teuer sein oder nur mit Auflagen angeboten werden.
Wird Ihnen der Elementarschutz verweigert oder nur zu sehr ungünstigen Bedingungen angeboten, lohnt sich der Vergleich mehrerer Anbieter und die Prüfung, ob bauliche Schutzmaßnahmen die Einstufung verbessern. Ein pauschaler Ausschluss ganzer Lagen ist nicht in jedem Fall gerechtfertigt.
Sie bekommen keinen bezahlbaren Elementarschutz? Lassen Sie prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrer Risikolage bestehen.
Die geplante Pflichtversicherung – aktueller Stand und was Sie jetzt tun sollten
Weil viele Gebäude keinen Elementarschutz haben, wird seit den großen Hochwassern über eine Pflicht diskutiert. Nach dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung sollen Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Elementarschutz angeboten werden, mit einer Abwahlmöglichkeit nach Belehrung. Bestehende Verträge sollen zu einem Stichtag entsprechend erweitert werden.
Beschlossen ist diese Regelung bislang nicht, und die Einzelheiten sind offen. Das Vorhaben soll im zweiten Halbjahr 2026 vorangetrieben werden (Stand: Juli 2026). Für Sie bedeutet das: Auf eine gesetzliche Lösung zu warten, ist keine verlässliche Strategie. Wer sich absichern will, sollte selbst prüfen, ob und in welchem Umfang Elementarschutz besteht.
Wie die Wohngebäudeversicherung bei Starkregen im Einzelnen greift, vertiefen wir in einem eigenen Beitrag. Einen Überblick über unsere Arbeit finden Sie auf unserer Seite Lawyer specializing in building insurance.
Sie sind unsicher, ob Ihr Vertrag Elementarschäden abdeckt? Lassen Sie ihn prüfen, bevor das nächste Unwetter kommt.
Rogert & Ulbrich – Your lawyers in insurance law
Rogert & Ulbrich vertreten Eigentümer bundesweit im Streit mit ihrer Wohngebäudeversicherung nach Naturereignissen. Als Ansprechpartner steht Rechtsanwalt Dario Kovac, der die Prüf- und Ablehnungsstrategien der Versicherer aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt. Diese Innensicht verbinden wir mit der Verbraucherschutz-Erfahrung der Kanzlei aus Großverfahren im Banken-, Kapitalmarkt- und Automobilrecht. So begegnen wir Versicherern auf Augenhöhe.
Wir prüfen Ihre Police und die Bedingungen, ordnen den Schaden der richtigen Gefahr zu und kontrollieren, ob eine Überschwemmung im Sinne der Bedingungen vorlag oder ein Ausschluss zu Recht angewendet wird. Bei der Examination and enforcement of claims arising from insurance contracts We represent you out of court and, if necessary, in court. We involve any existing legal expenses insurance early on and obtain the coverage confirmation for you.
Hat Ihre Wohngebäudeversicherung nach einem Hochwasser abgelehnt oder gekürzt? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.



