Tussenwervelschijf, schouder, knie – de discussie over de oorzaak na het ongeval

Warum die Unfallversicherung bei diesen Verletzungen mit Vorschäden argumentiert und wie Sie den Zusammenhang mit dem Unfall belegen

Ihre Unfallversicherung verweigert die Leistung, weil eine Bandscheiben-, Schulter- oder Knieverletzung angeblich auf Vorschäden oder Verschleiß zurückgeht? Bei genau diesen Verletzungstypen bestreiten Versicherer besonders häufig den Zusammenhang mit dem Unfall. Entscheidend sind der richtige Nachweis der Kausalität und eine lückenlose Dokumentation. Rogert & Ulbrich prüfen die Ablehnung und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch.

Warum der Versicherer bei Bandscheibe, Schulter und Knie mit Vorschäden argumentiert

Bandscheiben, Schultern und Knie sind Körperregionen, die im Laufe des Lebens natürlichen Verschleißerscheinungen unterliegen. Genau das nutzen Versicherer aus. Sie führen eine Verletzung nicht auf den Unfall, sondern auf altersbedingte oder degenerative Veränderungen zurück und lehnen die Invaliditätsleistung ab. Der Streit um die Kausalität gehört damit zu den häufigsten Gründen für eine Afwijzing van de uitkering door de verzekeraar.

Aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt Rechtsanwalt Dario Kovac diese Argumentationsmuster. Häufig genügt dem Versicherer ein Gutachten, das degenerative Veränderungen beschreibt, um den Unfall als Ursache in den Hintergrund zu rücken. Ob das trägt, hängt vom medizinischen Befund und von der Dokumentation des Unfallhergangs ab.

Wer den Zusammenhang mit dem Unfall früh und sauber belegt, nimmt dieser Strategie die Grundlage. Deshalb kommt es auf jeden Befund und jede zeitnahe Untersuchung an.

Der Versicherer beruft sich auf Vorschäden oder Verschleiß? Lassen Sie prüfen, ob der Befund das wirklich hergibt, bevor Sie die Ablehnung hinnehmen.

Der Bandscheiben-Ausschluss und die überwiegende Ursache

Für Bandscheibenschäden enthalten viele Unfallversicherungsbedingungen eine besondere Klausel. Danach sind Schäden an den Bandscheiben grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Versicherungsschutz besteht abweichend nur dann, wenn ein Unfallereignis die überwiegende Ursache des Schadens ist.

Diese Regelung ist streng. Sie wirkt anders als ein bloßer Abzug: Ist der Unfall nicht die überwiegende Ursache, entfällt die Leistung für den Bandscheibenschaden vollständig. Es genügt also nicht, dass der Unfall irgendeinen Beitrag geleistet hat. Er muss die maßgebliche Ursache sein, was gerade bei vorbestehenden Veränderungen zum zentralen Streitpunkt wird.

Ob und wie diese Klausel in Ihrem Vertrag formuliert ist, ergibt sich allein aus Ihren Versicherungsbedingungen. Der Wortlaut entscheidet darüber, welche Anforderungen der Nachweis erfüllen muss.

Der Versicherer beruft sich auf den Bandscheiben-Ausschluss? Lassen Sie prüfen, ob der Unfall nicht doch die überwiegende Ursache war.

Kausalität bei Schulter und Knie: Trauma oder Degeneration?

Bei Schulter- und Knieverletzungen gibt es meist keine eigene Ausschlussklausel wie bei der Bandscheibe. Hier dreht sich der Streit um die Frage, ob die Verletzung durch den Unfall entstanden oder ob ein vorbestehender Verschleiß ausschlaggebend ist. Typische Beispiele sind Risse der Rotatorenmanschette an der Schulter oder Meniskus- und Kreuzbandschäden am Knie.

Für den Nachweis kommt es auf zwei Punkte an. Erstens auf den Unfallmechanismus: Das Ereignis muss überhaupt geeignet gewesen sein, die konkrete Verletzung zu verursachen. Zweitens auf die Bildgebung: Frische Verletzungszeichen wie Einblutungen oder knöcherne Begleitverletzungen sprechen für ein Trauma, rein degenerative Befunde eher gegen den Unfall.

Eine sorgfältige Abgrenzung zwischen traumatischen und degenerativen Befunden ist deshalb der Kern jeder Auseinandersetzung. Sie entscheidet häufig über den gesamten Anspruch.

Der Versicherer hält Ihre Schulter- oder Knieverletzung für reinen Verschleiß? Lassen Sie den Unfallmechanismus und die Befunde fachlich einordnen.

Mitwirkungsanteil oder Ausschluss – zwei verschiedene Mechanismen

Vorschäden können sich auf zwei ganz unterschiedliche Weisen auswirken, die häufig verwechselt werden:

  • Ausschluss mit Ursachenprüfung: Bei Bandscheibenschäden gilt oft ein vollständiger Ausschluss, der nur entfällt, wenn der Unfall die überwiegende Ursache ist. Das ist eine Alles-oder-nichts-Entscheidung.
  • Mitwirkungsanteil: Bei anderen Verletzungen kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, wenn Vorerkrankungen mitgewirkt haben. Das ist keine vollständige Ablehnung, sondern eine prozentuale Kürzung, die zudem erst ab einer bestimmten Schwelle zulässig ist.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Versicherer beide Mechanismen mitunter vermengen und eine Kürzung wie einen Ausschluss behandeln oder umgekehrt. Wie der Mitwirkungsanteil im Einzelnen berechnet wird und wo typische Fehlanwendungen liegen, behandeln wir in einem eigenen Beitrag.

Der Versicherer kürzt oder lehnt wegen Vorerkrankungen ab? Lassen Sie prüfen, welcher Mechanismus überhaupt einschlägig ist und ob er korrekt angewendet wurde.

So dokumentieren Sie den Unfall kausalitätssicher

Der Zusammenhang mit dem Unfall lässt sich am besten unmittelbar nach dem Ereignis sichern. Diese Punkte sind entscheidend:

  • Sofort zum Arzt: Suchen Sie zeitnah einen Arzt auf und lassen Sie die Beschwerden dokumentieren. Eine späte Erstvorstellung schwächt den Zusammenhang.
  • Unfallhergang festhalten: Beschreiben Sie den genauen Ablauf und den Mechanismus, damit erkennbar wird, dass das Ereignis die Verletzung verursachen konnte.
  • Bildgebung veranlassen: Achten Sie darauf, dass frische Verletzungszeichen zeitnah durch geeignete Bildgebung erfasst werden.
  • Vorgeschichte klären: Halten Sie fest, ob und welche Beschwerden in der betroffenen Region zuvor bestanden. Fehlende Vorbeschwerden stützen den Unfallzusammenhang.
  • Befunde vollständig sammeln: Bewahren Sie alle Arztberichte, Aufnahmen und Diagnosen geordnet auf.

Je vollständiger diese Dokumentation ist, desto schwerer fällt es dem Versicherer, den Unfall als Ursache zu bestreiten.

Sie sind unsicher, ob Ihre Unterlagen den Unfallzusammenhang belegen? Lassen Sie sie prüfen, solange sich Befunde noch ergänzen lassen.

Was Sie tun sollten, wenn der Versicherer Vorschäden behauptet

Bei einer Ablehnung wegen angeblicher Vorschäden kommt es auf die medizinische und rechtliche Aufarbeitung an:

  • Ablehnung und Gutachten prüfen: Lassen Sie feststellen, worauf der Versicherer seine Vorschaden-These stützt und ob das Gutachten trägt.
  • Controleer de voorwaarden: Klären Sie, ob eine Ausschlussklausel oder ein Mitwirkungsanteil angewendet wird und ob die Voraussetzungen vorliegen.
  • Gegengutachten erwägen: Ein qualifiziertes, unabhängiges Gutachten kann traumatische von degenerativen Befunden abgrenzen und ein einseitiges Versicherergutachten entkräften.
  • Houd je aan de deadlines: Achten Sie auf die Fristen für die Feststellung und Geltendmachung der Invalidität sowie auf laufende Verjährungsfristen.

Dieser Beitrag gehört zu unserer Übersicht über die Streitpunkte in der privaten Unfallversicherung. Wie die Invaliditätsleistung insgesamt funktioniert und wo der Versicherer über den Mitwirkungsanteil kürzt, vertiefen wir in eigenen Beiträgen. Einen Überblick über unsere Arbeit finden Sie auf unserer Seite für Advocaat gespecialiseerd in ongevallenverzekeringen.

Je früher die Kausalität geprüft wird, desto besser lässt sich der Unfallzusammenhang sichern. Lassen Sie Ihre Ablehnung bewerten, solange die Fristen offen sind.

Rogert & Ulbrich – Uw advocaten in het verzekeringsrecht

Rogert & Ulbrich vertreten Versicherte bundesweit im Streit mit ihrer privaten Unfallversicherung. Als Ansprechpartner im Verzekeringsrecht steht Rechtsanwalt Dario Kovac, der die Prüf- und Ablehnungsstrategien der Versicherer aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt. Diese Innensicht verbinden wir mit der Verbraucherschutz-Erfahrung der Kanzlei aus Großverfahren im Banken-, Kapitalmarkt- und Automobilrecht. So begegnen wir Versicherern auf Augenhöhe.

Wir prüfen Ihr Ablehnungsschreiben und das zugrunde liegende Gutachten, ordnen die Befunde medizinisch und rechtlich ein und bewerten, ob der Versicherer den Unfallzusammenhang zu Recht bestreitet. Wo nötig, veranlassen wir ein unabhängiges Gegengutachten. Außergerichtlich setzen wir Ihre Ansprüche durch; bleibt der Versicherer bei seiner Ablehnung, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung binden wir frühzeitig ein und holen die Deckungszusage für Sie ein.

Hat Ihre Unfallversicherung wegen angeblicher Vorschäden abgelehnt oder gekürzt? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.

Veelgestelde vragen – Häufig gestellte Fragen zum Kausalitätsstreit