Was für die laufende Fahrt gilt, wie die Rückgabe abläuft und wer für Kaution und Mehrkosten einsteht
Die Insolvenz Ihres Campervermieters trifft Sie mitten im Urlaub oder kurz nach der Rückgabe. Dürfen Sie weiterfahren? Wohin mit dem Fahrzeug? Und wer zahlt Kaution und Mehrkosten zurück? Rogert & Ulbrich klärt die Rechtslage für jeden Zeitpunkt und sichert Ihre Ansprüche gegenüber Verwalter, Zahlungsdienstleister und Portal.
Drei Zeitpunkte, drei verschiedene Rechtslagen
Für die rechtliche Beurteilung ist entscheidend, wo Sie sich im Mietverhältnis befinden, wenn die Insolvenz bekannt wird. Die drei Situationen führen zu deutlich unterschiedlichen Ansprüchen und zu unterschiedlichem Handlungsbedarf.
- Vor der Abholung: Die Leistung fällt aus, Sie haben aber bereits gezahlt. Im Vordergrund stehen Rückbuchung, Portalansprüche und ein etwaiger Sicherungsschein. Diese Konstellation ist die häufigste und zugleich die wirtschaftlich schwierigste.
- Während der laufenden Reise: Sie haben das Fahrzeug in Besitz, die Leistung wird gerade erbracht. Hier geht es um die Fortsetzung der Fahrt, den Versicherungsschutz, die Rückgabe und die Frage, wer Ihr Ansprechpartner ist.
- Nach der Rückgabe: Die Reise ist beendet, offen sind Kaution, Abrechnung und etwaige Schadensvorwürfe. Nun stehen Rückzahlungsansprüche und die Abwehr unberechtigter Forderungen im Mittelpunkt.
In allen drei Fällen gilt: Die Insolvenz beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Das Verfahren ändert zunächst nur, wer auf Seiten des Vermieters handelt und wie dessen Pflichten erfüllt werden.
Ordnen Sie Ihre Situation deshalb zuerst einem dieser drei Zeitpunkte zu. Erst danach lohnt die Frage nach dem konkreten Anspruch.
Die Reise läuft: Weiterfahren, Versicherung und neuer Ansprechpartner
Wenn Sie bei Bekanntwerden der Insolvenz schon unterwegs sind, können Sie die Reise in der Praxis regelmäßig zu Ende führen. In mehreren Verfahren der Branche wurde Kunden mit laufender Miete ausdrücklich mitgeteilt, dass sie fortsetzen und das Fahrzeug anschließend regulär zurückgeben können. Rechtlich besteht Ihr Mietvertrag fort, und Sie haben als Mieter ein Recht zum Besitz.
Entscheidend ist aber eine Frage, die sich nicht aufschieben lässt: Besteht noch Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung? Mietfahrzeuge sind über den Vermieter versichert. Wird dieser Vertrag im Verfahren beendet oder nicht mehr bedient, kann der Schutz nach Ablauf der Nachhaftungsfrist entfallen. Wer das Fahrzeug danach im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, macht sich nach § 6 PflVG strafbar und haftet im Schadensfall persönlich.
Diese Punkte sollten Sie umgehend klären:
- Verzekeringsstatus: Fragen Sie beim Versicherer unter Angabe des Kennzeichens schriftlich nach, bis wann Haftpflichtschutz besteht. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen.
- Ansprechpartner: Nach Bestellung eines vorläufigen Verwalters ist dieser oder die von ihm benannte Stelle maßgeblich, nicht mehr die gewohnte Servicenummer. Notieren Sie Namen und Erreichbarkeit.
- Pannen- und Schutzbrief: Klären Sie, ob eine Mobilitätsgarantie noch trägt. Fällt sie weg, kommen Sie im Pannenfall selbst in die Vorleistung.
- Rückgabeort: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wo und wann zurückgegeben wird. Stationen werden im Verfahren teilweise kurzfristig geschlossen.
Nutzen Sie das Fahrzeug nicht weiter, solange der Haftpflichtschutz ungeklärt ist. Das Risiko trifft im Ernstfall Sie persönlich und nicht die Insolvenzmasse.
Die Rückgabe: Protokoll, Zustand und Beweissicherung
Die Rückgabe ist der Moment, in dem Sie sich gegen spätere Vorwürfe absichern. Im laufenden Verfahren ist das Personal oft reduziert, Stationen sind unterbesetzt oder geschlossen, und Protokolle werden nachlässig geführt. Genau daraus entstehen später Streitigkeiten über Schäden, Reinigung und Tankfüllung.
Gehen Sie deshalb strukturiert vor:
- Protokoll verlangen: Lassen Sie ein Rückgabeprotokoll erstellen und gegenzeichnen. Wird keines erstellt, fertigen Sie selbst eines an und lassen Sie es von der annehmenden Person unterschreiben.
- Zustand dokumentieren: Fotografieren Sie das Fahrzeug außen und innen umlaufend, dazu Kilometerstand, Tankanzeige und Zubehör. Achten Sie auf ein erkennbares Datum in den Aufnahmen.
- Keine Verzichtsklauseln: Unterschreiben Sie kein Protokoll, das Forderungen anerkennt oder auf eigene Ansprüche verzichtet. Streichen Sie solche Passagen und vermerken Sie das.
- Übergabe an wen: Halten Sie fest, an welche Person und in welcher Funktion Sie übergeben haben. Bei geschlossener Station nehmen Sie vor der Rückgabe Kontakt zum Verwalter auf.
- Schlüssel und Papiere: Dokumentieren Sie, dass Schlüssel, Fahrzeugschein und Zubehör vollständig übergeben wurden.
Geben Sie das Fahrzeug nicht ohne Dokumentation ab und hinterlassen Sie es nicht unbeaufsichtigt an einer geschlossenen Station, bevor das Vorgehen mit dem Verwalter abgestimmt ist.
Kaution, Selbstbeteiligung und Schadensvorwürfe
Die Kaution ist der Punkt, an dem Betroffene den Unterschied zwischen Vertrag und Insolvenzverfahren unmittelbar spüren. Ihr Rückzahlungsanspruch besteht, er richtet sich aber gegen eine insolvente Gesellschaft. Je nachdem, wann und wie die Kaution geleistet wurde, ergeben sich unterschiedliche Wege.
- Kaution als Zahlung geleistet: Der Rückzahlungsanspruch ist regelmäßig eine Insolvenzforderung nach § 38 InsO und damit quotenabhängig. Er ist zur Tabelle anzumelden, zugleich ist der Zahlungsweg auf eine Rückbuchung zu prüfen.
- Kaution nur per Karte vorautorisiert: Wurde der Betrag lediglich reserviert und nie abgebucht, verfällt die Reservierung nach einiger Zeit von selbst. Prüfen Sie Ihre Abrechnung und fordern Sie bei Bedarf die Freigabe.
- Schadensvorwurf nach Rückgabe: Macht der Verwalter Schäden geltend, gelten die normalen Beweisregeln. Er muss darlegen, dass der Schaden in Ihrer Mietzeit entstanden ist. Ihre Rückgabedokumentation ist hier der entscheidende Gegenbeweis.
- Aufrechnung: Steht Ihnen eine Rückzahlung zu und wird gleichzeitig eine Forderung gegen Sie erhoben, ist die Aufrechnung zu prüfen. Im Insolvenzverfahren gelten dafür die besonderen Regeln der §§ 94 ff. InsO, die vor einer Erklärung geprüft werden sollten.
Zahlen Sie keine nachträglich geforderten Beträge, ohne die Berechtigung prüfen zu lassen. Erfahrungen aus Rückgabe- und Abrechnungskonflikten haben wir auf unserer Seite Lease- en huurauto-inlevering samengesteld.
Geplatzte oder abgebrochene Reise: Mehrkosten einer Ersatzlösung
Wird Ihnen das Fahrzeug nicht übergeben oder müssen Sie die Reise abbrechen, entstehen Kosten, die über den gezahlten Mietpreis hinausgehen. Eine kurzfristige Ersatzbuchung in der Hochsaison ist regelmäßig teurer, dazu kommen Stornokosten für Stellplätze, Fähren oder Anschlussleistungen.
Rechtlich ist zwischen zwei Positionen zu unterscheiden. Der Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises ist der Erstattungsanspruch. Die Mehrkosten einer Ersatzlösung sind demgegenüber ein Schadensersatzanspruch, der eine Pflichtverletzung voraussetzt. Beide richten sich gegen den insolventen Vermieter und sind damit zunächst quotenabhängig.
Damit der Anspruch überhaupt bezifferbar bleibt, kommt es auf die Dokumentation an:
- Erforderlichkeit belegen: Halten Sie fest, dass eine Ersatzbuchung notwendig war, etwa weil Fähren, Stellplätze oder Urlaubszeiten gebunden waren.
- Angemessenheit zeigen: Dokumentieren Sie, dass Sie eine vergleichbare und nicht die teuerste Lösung gewählt haben. Zwei bis drei Angebote als Nachweis genügen regelmäßig.
- Verzamel bewijsmateriaal: Rechnungen der Ersatzbuchung, Stornobelege, Nachweise zu zusätzlichen Fahrt- oder Übernachtungskosten.
- Pauschalreise prüfen: Lag eine Pauschalreise vor, greift die Insolvenzsicherung nach § 651r BGB. Dann erstattet der Absicherer den Reisepreis, soweit Leistungen ausfallen, und trägt die notwendige Rückbeförderung. Das ist der wirtschaftlich deutlich bessere Weg.
Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Buchung eine Pauschalreise war, denn das verändert die Lage grundlegend. Die Grundlagen der Rückholung nach einer Anbieterinsolvenz haben wir in unserem Beitrag Campingaanbieder failliet samengesteld.
Fristen sichern und solvente Dritte in Anspruch nehmen
Alle vertraglichen Ansprüche gegen den Vermieter sind quotenabhängig. Die Anmeldung zur Insolvenztabelle nach § 174 InsO bleibt notwendig, führt aber selten zu einer nennenswerten Rückzahlung. Wirtschaftlich entscheidend sind deshalb Anspruchsgegner außerhalb der Masse, und bei diesen laufen eigene Fristen.
- Automatische incasso: Bei der SEPA-Basislastschrift können Sie die Erstattung innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen verlangen. Das ist die kürzeste aller relevanten Fristen.
- creditcard: Für Reklamationen gelten die Regelwerke der Kartensysteme, die bei künftigen Leistungen regelmäßig an das vereinbarte Leistungsdatum anknüpfen. Die konkrete Frist erfragen Sie bei der kartenausgebenden Bank.
- Zahlungsdienst: Käuferschutzprogramme haben eigene Fristen und inhaltliche Ausschlüsse, die sich aus den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen ergeben.
- Boekingsportaal: Hält ein Portal noch nicht ausgezahlte Buchungsgelder, ist es erster Ansprechpartner für Rückforderungen aus diesen Buchungen. Fordern Sie dort schriftlich und mit Fristsetzung.
- Verzekeraar: Lag eine Pauschalreise vor, wenden Sie sich an den im Sicherungsschein genannten Absicherer. Auch dort gelten Melde- und Formanforderungen.
Verfolgen Sie diese Wege parallel und nicht nacheinander. Fragen zur Bank und zu Zahlungswegen behandeln wir im Bereich bankrecht, algemene vragen over het voertuig in de verkeersrecht.
Rogert & Ulbrich – Ihre Anwälte bei Insolvenz des Campervermieters
Rogert & Ulbrich vertritt Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit an der Schnittstelle von Miet- und Reiserecht, Bankrecht und Insolvenzrecht. Die Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich und ihr Team kennen die Vertragswerke der Campervermieter, die Abläufe im Insolvenzverfahren und die Argumentationsmuster bei Schadens- und Kautionsstreitigkeiten.
Wir ordnen Ihre Situation dem richtigen Zeitpunkt im Mietverhältnis zu, klären den Versicherungsschutz und begleiten die Rückgabe mit belastbarer Dokumentation. Wir wehren unberechtigte Schadensforderungen ab, melden Ihre Ansprüche zur Tabelle an und nehmen parallel Zahlungsdienstleister, Buchungsportal und einen etwaigen Absicherer in Anspruch. Bleibt eine außergerichtliche Lösung aus, vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Verfahren.
Ihr Campervermieter ist insolvent und Sie sind unterwegs oder warten auf Ihre Kaution? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und lassen Sie die offenen Fristen prüfen.



