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Falschberatung – ärgerlich und teuer

Wurden Sie schlecht beraten? Hat Ihr Berater nur an die Provision gedacht? Eine Falschberatung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch mit hohen Kosten verbunden sein. Im Bereich des Anlegerrechts steht jedoch nicht nur das Vertrauen im Vordergrund. Als Anleger profitieren Sie von einem starken Anlegerschutz. Zahlreiche gesetzliche Regelungen schützen Sie vor Finanzberatern, die ungeeignete Finanzprodukte empfehlen. Wir als Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht beraten Sie, wie Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz erfolgreich geltend machen können.

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Falschberatung – Wichtige Aspekte, die Sie beachten sollten

Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz bei einer Falschberatung durchzusetzen, sollten Sie Folgendes wissen:

Wer erteilt eine Anlageberatung?
Anlageberatungen können von Kreditinstituten wie Banken und Sparkassen oder von zugelassenen Beratern im Rahmen eines Beratungsvertrags durchgeführt werden. Ein Beratungsvertrag kann dabei formlos abgeschlossen werden.

Wann liegt eine Falschberatung vor?
Eine Falschberatung tritt ein, wenn der Berater gegen seine Pflichten zur Aufklärung, Aufzeichnung und Information verstößt. Laut dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) liegt eine Anlageberatung vor, wenn eine persönliche Empfehlung zu Finanzinstrumenten abgegeben wird, die auf die individuellen Umstände des Anlegers abgestimmt ist. Der Berater muss die Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und klar vermitteln.

Pflichten des Beraters
Der Berater muss die persönlichen finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden erfragen und ihm ein geeignetes Produkt empfehlen. Auch über etwaige Provisionen muss er informieren. Eine Falschberatung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde bereits umfassendes Wissen über die Anlageprodukte hat.

Prospekte und deren Bedeutung
Ein Prospekt kann Fehler in der Beratung ausgleichen, muss aber vor der Investition in Aktien oder Fonds übergeben werden. Ungenauigkeiten im Prospekt können ebenfalls eine Falschberatung im Rahmen der Prospekthaftung darstellen.

Beratungspflichten des Beraters

  • Aufklärungspflicht: Der Berater muss dem Kunden alle notwendigen Informationen rechtzeitig mitteilen, damit dieser eine fundierte Entscheidung treffen kann.
  • Informationspflicht: Der Berater ist verpflichtet, sich umfassend über die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Risikobereitschaft des Kunden zu informieren.
  • Aufzeichnungspflicht: Nach jeder Beratung ist ein Beratungsprotokoll zu erstellen.

Schaden und Schadensersatzanspruch
Der Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Schadensersatz kann nur gefordert werden, wenn ein wirksamer Beratungsvertrag oder Bankvertrag besteht. Zum Schadensersatz gehören:

  • die ursprüngliche Anlagesumme
  • entgangene Zinsen, die hypothetisch mit einer anderen Investition erzielt worden wären

Beweispflicht
Der Kunde muss den Nachweis für die Falschberatung erbringen. Bei vorsätzlicher Falschberatung greift zugunsten des Anlegers eine Beweiserleichterung, wenn der Berater bewusst fehlerhafte Informationen gegeben hat, obwohl er die Möglichkeit von Fehlern gekannt hat.

deadlines
Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Der Fristbeginn ist der Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist und der Anleger dies erkannt hat. Handelt der Berater vorsätzlich, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 10 Jahre.

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Wie wir bei einer Falschberatung helfen

Wenn eine Falschberatung nicht nur Ihre Nerven, sondern auch Ihr Geld kostet, sind wir an Ihrer Seite. Mit unserer umfangreichen Erfahrung bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung, die Sie über Ihre rechtlichen Optionen sowie die wirtschaftlich sinnvollsten Handlungsschritte informiert. Dabei greifen wir auf unser tiefgehendes Wissen im Anlagerecht zurück.

Schnelles Handeln ist entscheidend, da in vielen Fällen Fristen eine Rolle spielen. Kontaktieren Sie uns daher schnellstmöglich, um Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. In einigen Fällen haben Sie jedoch auch noch bis zu 10 Jahre Zeit, um Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche so früh wie möglich überprüfen lassen.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen vollständig zur Verfügung haben. Hierzu zählen Prospekte, Schriftwechsel, Protokolle und Einzahlungsbelege. Sollte während des Beratungsgesprächs eine weitere Person anwesend gewesen sein – etwa ein Ehepartner, ein Verwandter oder eine andere Begleitperson – kann deren Aussage ebenfalls von Bedeutung sein.

Als Ihre erfahrenen Rechtsanwälte im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen, gegen falsche Anlageberatung vorzugehen und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen!

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