Erfahrene Rechtsanwälte bei Impfschäden

Corona-Impfschaden?
Der BGH stärkt Ihre Erfolgsaussichten

Auskunft vor Klage

BGH Urteil 2026

Bundesweit tätig

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Rechtsschutzversicherung

Hatten Sie zum Zeitpunkt der Schadensauslösenden Impfung eine Rechtsschutzversicherung?

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Warum erfahrene rechtliche Unterstützung entscheidend ist

Das BGH-Urteil vom 9. März 2026 ist ein wichtiger Schritt für Menschen mit möglichen Impfschäden. In unserem Beitrag erfahren Sie:

Was der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG bedeutet

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Warum Auskunft und Schadensersatz zwei verschiedene Fragen sind

Profitieren Sie von wertvollen Tipps unserer Experten und prüfen Sie Ihren Auskunftsanspruch.

Jetzt Auskunftsanspruch prüfen

Wurden Sie nach einer Corona-Impfung geschädigt?

Erkennen Sie sich in einer dieser Situationen wieder? Sie sind nicht allein – Rogert & Ulbrich prüft Ihren Fall sachlich und ohne falsche Versprechen.

Thrombosen (VITT) nach AstraZeneca

Nach einer Impfung mit Vaxzevria wurden Hirnvenen-, Bauchvenen- oder Darmvenenthrombosen in Verbindung mit Thrombozytopenie festgestellt?

Hörverlust oder Tinnitus

Sie haben nach der Impfung einen plötzlichen Hörverlust oder anhaltenden Tinnitus erlitten, der zeitlich eng mit der Impfung zusammenhängt?

Myokarditis / Perikarditis

Nach einer mRNA-Impfung (BioNTech/Pfizer oder Moderna) wurde eine Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung diagnostiziert?

Neurologische Beschwerden

Sie leiden nach der Impfung unter ärztlich festgestellten neurologischen Beeinträchtigungen wie Lähmungen, Gedächtnisstörungen oder dauerhaften Kopfschmerzen?

Behördlich anerkannter Impfschaden

Eine Berufsgenossenschaft oder ein Versorgungsamt hat Ihren Impfschaden bereits anerkannt – doch vom Hersteller haben Sie noch keine Auskunft erhalten?

Andere anhaltende Gesundheitsschäden

Sie vermuten einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dauerhaften Gesundheitsschäden und möchten wissen, was der Hersteller über mögliche Risiken wusste?

Unser strukturierter Prozess hilft Ihnen, Ihre rechtliche Ausgangslage zu verstehen und gezielt vorzugehen.

01

Schildern Sie Ihren Fall und legen Sie medizinische Unterlagen vor. Rogert & Ulbrich prüft, ob die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach § 84a AMG gegeben sind.

02

Das Auskunftsbegehren wird gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer formuliert und – falls nötig – gerichtlich durchgesetzt.

03

Auf Basis der erlangten Informationen wird sachgerecht beurteilt, welche weiteren Schritte sinnvoll und begründbar sind. Das Ergebnis hängt vom Einzelfall ab.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Auskunftsanspruch bei Corona-Impfschäden