Zu späte Ablehnung: DEVK muss Klage gegen Moderna wegen Impfschaden decken
Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 4. Februar 2026 entschieden, dass die DEVK Rechtsschutz für die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Impfschadens gewähren muss. Der Versicherer hatte die Deckungsanfrage zu spät abgelehnt.
De zaak
Die Klägerin ist in der Rechtsschutzversicherung ihres Ehemanns mitversichert. Sie macht einen Impfschaden nach einer Impfung mit Spikevax geltend und will von der Herstellerin Moderna 50.000 Euro Schadensersatz verlangen. Ihre Deckungsanfrage ging am 2. November 2022 beim Versicherer ein. Die begründete Ablehnung kam erst knapp zwölf Wochen später.
De beslissing
Das Gericht hat die Berufung des Versicherers zurückgewiesen (5 U 37/25). Die Kernpunkte:
- Unverzügliche Prüfung: Der Versicherer muss eine Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussicht unverzüglich mitteilen. Angemessen sind in der Regel zwei bis drei Wochen.
- Fristversäumnis hat Folgen: Wer deutlich länger braucht, verliert den Einwand der fehlenden Erfolgsaussicht.
- Auch für die Klage: Der Verlust gilt auch für die gerichtliche Geltendmachung in erster Instanz, weil sich die Deckungsanfrage erkennbar bereits darauf bezog.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
De volledige tekst van het vonnis
Die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts (Az. 5 U 37/25) können Sie hier im Volltext herunterladen: Urteil 5 U 37/25 als PDF. Persoonsgegevens zijn verwijderd.
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