Erfahrene Rechtsanwälte bei Impfschäden
Corona-Impfschaden?
Der BGH stärkt Ihre Erfolgsaussichten
Was Betroffene jetzt wissen müssen – und wie Sie an die Daten des Herstellers kommen.
Der Bundesgerichtshof hat erstmals höchstrichterlich entschieden: Wer einen Zusammenhang zwischen Corona-Impfung und einem Gesundheitsschaden plausibel darlegen kann, hat Anspruch auf umfassende Information gegenüber dem Hersteller. Rogert & Ulbrich unterstützt Betroffene dabei, diesen Anspruch durchzusetzen – sachlich und ohne falsche Versprechen.
Auskunft vor Klage
BGH Urteil 2026
Bundesweit tätig

RA Marco Rogert
Rechtsanwalt • Impfschäden
Warum erfahrene rechtliche Unterstützung entscheidend ist
BGH-Urteil zu Corona-Impfschäden – was die Entscheidung für Betroffene bedeutet
Das BGH-Urteil vom 9. März 2026 ist ein wichtiger Schritt für Menschen mit möglichen Impfschäden. In unserem Beitrag erfahren Sie:
Was der Auskunftsanspruch nach § 84a AMG bedeutet
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Warum Auskunft und Schadensersatz zwei verschiedene Fragen sind
Profitieren Sie von wertvollen Tipps unserer Experten und prüfen Sie Ihren Auskunftsanspruch.
Jetzt Auskunftsanspruch prüfen
Wurden Sie nach einer Corona-Impfung geschädigt?
Erkennen Sie sich in einer dieser Situationen wieder? Sie sind nicht allein – Rogert & Ulbrich prüft Ihren Fall sachlich und ohne falsche Versprechen.
Thrombosen (VITT) nach AstraZeneca
Nach einer Impfung mit Vaxzevria wurden Hirnvenen-, Bauchvenen- oder Darmvenenthrombosen in Verbindung mit Thrombozytopenie festgestellt?
Hörverlust oder Tinnitus
Sie haben nach der Impfung einen plötzlichen Hörverlust oder anhaltenden Tinnitus erlitten, der zeitlich eng mit der Impfung zusammenhängt?
Myokarditis / Perikarditis
Nach einer mRNA-Impfung (BioNTech/Pfizer oder Moderna) wurde eine Herzmuskel- oder Herzbeutelentzündung diagnostiziert?
Neurologische Beschwerden
Sie leiden nach der Impfung unter ärztlich festgestellten neurologischen Beeinträchtigungen wie Lähmungen, Gedächtnisstörungen oder dauerhaften Kopfschmerzen?
Behördlich anerkannter Impfschaden
Eine Berufsgenossenschaft oder ein Versorgungsamt hat Ihren Impfschaden bereits anerkannt – doch vom Hersteller haben Sie noch keine Auskunft erhalten?
Andere anhaltende Gesundheitsschäden
Sie vermuten einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dauerhaften Gesundheitsschäden und möchten wissen, was der Hersteller über mögliche Risiken wusste?
In 3 Schritten zu rechtlicher Klarheit
Unser strukturierter Prozess hilft Ihnen, Ihre rechtliche Ausgangslage zu verstehen und gezielt vorzugehen.
01
Fall schildern & prüfen
Schildern Sie Ihren Fall und legen Sie medizinische Unterlagen vor. Rogert & Ulbrich prüft, ob die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch nach § 84a AMG gegeben sind.
02
Auskunft durchsetzen
Das Auskunftsbegehren wird gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer formuliert und – falls nötig – gerichtlich durchgesetzt.
03
Weiteres Vorgehen beurteilen
Auf Basis der erlangten Informationen wird sachgerecht beurteilt, welche weiteren Schritte sinnvoll und begründbar sind. Das Ergebnis hängt vom Einzelfall ab.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Auskunftsanspruch bei Corona-Impfschäden
