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	<title>Urteile im Abgasskandal - R&amp;U</title>
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	<description>Verbraucheranwälte</description>
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	<title>Urteile im Abgasskandal - R&amp;U</title>
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	<item>
		<title>OLG Jena verurteilt Mercedes-Benz im Dieselverfahren – Kläger erhält Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Stefan Selge]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Nov 2025 08:44:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Automotive]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abschalteinrichtung]]></category>
		<category><![CDATA[Mercedes Diesel Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Jena]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (Az. 10 U 49/24) hat am 4. November 2025 ein für Verbraucher erfreuliches Urteil im Diesel-Abgasskandal gefällt: Die Mercedes-Benz Group [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena (Az. 10 U 49/24) hat am <strong>4. November 2025</strong> ein für Verbraucher erfreuliches Urteil im Diesel-Abgasskandal gefällt: Die <strong>Mercedes-Benz Group AG</strong> wurde verurteilt, an den Kläger <strong>5.133,02 € Schadensersatz</strong> zu zahlen.</p>



<p>Der Fall betrifft einen <strong>Mercedes GLC 220 d 4Matic</strong> mit dem <strong>Dieselmotor OM 651</strong>. Das Fahrzeug war mit einem <strong>SCR-System</strong> zur Abgasreinigung mittels AdBlue ausgestattet. Nach Auffassung des Gerichts stellte jedoch die konkrete Ausgestaltung der SCR-Steuerung – insbesondere die Umschaltlogik zwischen verschiedenen Dosiermodi – eine <strong>unzulässige Abschalteinrichtung</strong> dar. Diese führte dazu, dass die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt wurde, wodurch die Stickoxidwerte im realen Fahrbetrieb höher ausfallen konnten als auf dem Prüfstand.</p>



<p>Der Kläger, vertreten durch die <strong>Kanzlei Rogert &amp; Ulbrich</strong>, hatte daraufhin Schadensersatz verlangt. Während das Landgericht Erfurt bereits in erster Instanz zugunsten des Käufers entschieden hatte, legte Mercedes-Benz Berufung ein – jedoch ohne Erfolg. Das OLG Jena bestätigte im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil und stellte klar, dass Mercedes dem Kläger aufgrund eines <strong>fahrlässigen Verstoßes gegen § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV</strong> haftet.</p>



<p>Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Mercedes dem Käufer eine <strong>unrichtige Übereinstimmungsbescheinigung</strong> erteilt hatte, weil das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abgassteuerung in Verkehr gebracht wurde. Weder die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch das nachträgliche Software-Update änderten etwas an der Haftung. Der Versuch des Konzerns, sich auf einen sogenannten Verbotsirrtum zu berufen, blieb ebenfalls ohne Erfolg.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg für geschädigte Dieselbesitzer. Es zeigt, dass auch nach Software-Updates eine Haftung der Hersteller bestehen bleibt, wenn die Abgasreinigung technisch weiterhin manipuliert wird. Betroffene Käufer können somit weiterhin erfolgreich <strong>Schadensersatzansprüche gegen Mercedes-Benz</strong> geltend machen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zur Bedeutung von Incoterms-Klauseln im Rahmen des Frachtvertrages</title>
		<link>https://ru.law/incoterms-klauseln-im-rahmen-des-frachtvertrages/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Apr 2025 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Frachtvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Incoterms-Klausel]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass ein Verkäufer, der Waren unter der EXW-Klausel verkauft und im Frachtbrief eingetragen ist, keine Schadensersatzansprüche gegen den Frachtführer geltend machen kann. Der Verkäufer gilt nicht als Vertragspartner des Frachtführers, da gemäß der CMR nur der Absender, der den Frachtvertrag abgeschlossen hat, berechtigt ist, solche Ansprüche zu stellen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/incoterms-klauseln-im-rahmen-des-frachtvertrages/">Zur Bedeutung von Incoterms-Klauseln im Rahmen des Frachtvertrages</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Landgericht Saarbrücken hat sich mit der Bedeutung von Incoterms-Klauseln im Rahmen eines Frachtvertrages auseinandergesetzt, insbesondere im Hinblick auf die Rolle des Absenders und die Frage, ob der Verkäufer, der die Waren EXW (Ex Works) verkauft, Schadensersatzansprüche gegen den Frachtführer geltend machen kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil-landgericht-saarbrucken">Urteil Landgericht Saarbrücken</h2>



<p>Absender im Sinne der CMR ist die Person, welche mit dem Frachtführer einen Frachtvertrag abgeschlossen hat. Der Verkäufer der im Frachtbrief eingetragen ist und die Waren EXW verkauft, ist kein Vertragspartner des Frachtführers. Der Verkäufer kann daher in einem solchen Fall keine Schadensersatzansprüche gegen den CMR-Frachtführer geltend machen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das LG Saarbrücken entschied, dass der Verkäufer, der die Waren unter der Klausel EXW verkauft und im Frachtbrief als solcher eingetragen ist, nicht als Vertragspartner des Frachtführers gilt. Daher kann der Verkäufer in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen den CMR-Frachtführer geltend machen, da gemäß der CMR nur der Absender, der mit dem Frachtführer einen Frachtvertrag abgeschlossen hat, berechtigt ist, solche Ansprüche zu stellen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/incoterms-klauseln-im-rahmen-des-frachtvertrages/">Zur Bedeutung von Incoterms-Klauseln im Rahmen des Frachtvertrages</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zur Wirksamkeit von Palettentauschklauseln in AGB</title>
		<link>https://ru.law/palettentauschklauseln-in-agb/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Apr 2025 07:03:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Palettentausch]]></category>
		<category><![CDATA[Palettentauschklausel]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ru.law/?p=88666</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Palettentauschklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter bestimmten Voraussetzungen wirksam sind. Eine Vergütung für den Tausch muss vorgesehen sein, muss jedoch nicht gesondert ausgewiesen werden. Für die Geltung der AGB im kaufmännischen Verkehr genügt der Hinweis auf ihre Anwendung. Entscheidend bleibt die konkrete Ausgestaltung der Klausel im Einzelfall.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/palettentauschklauseln-in-agb/">Zur Wirksamkeit von Palettentauschklauseln in AGB</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Landgericht Düsseldorf hat in einer Entscheidung klargestellt, unter welchen Bedingungen Palettentauschklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam sein können. Insbesondere ging es um die Anforderungen an die Vergütung für den Palettentausch und die Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Verkehr.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil-landgericht-dusseldorf">Urteil Landgericht Düsseldorf</h2>



<p>Auch über AGB kann eine Pflicht zum Palettentausch wirksam begründet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für den Palettentausch eine Vergütung vorgesehen ist; diese muss nicht gesondert ausgewiesen sein. Für die Einbeziehung von AGB im kaufmännischen Verkehr reicht der bloße Hinweis auf ihre Geltung aus; eine unaufgeforderte Übermittlung ist nicht erforderlich. Entscheidend für die Wirksamkeit ist die konkrete Ausgestaltung im Einzelfall.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das LG Düsseldorf entschied, dass eine Pflicht zum Palettentausch auch über AGB wirksam begründet werden kann, sofern eine Vergütung für den Tausch vorgesehen ist, die nicht gesondert ausgewiesen werden muss. Für die Geltung der AGB im kaufmännischen Verkehr reicht der bloße Hinweis auf ihre Anwendung aus, eine unaufgeforderte Übermittlung ist nicht notwendig. Entscheidend bleibt die konkrete Ausgestaltung der Klausel im Einzelfall.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/palettentauschklauseln-in-agb/">Zur Wirksamkeit von Palettentauschklauseln in AGB</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zu Schadensersatzansprüchen nach Kündigung eines Logistikvertrages</title>
		<link>https://ru.law/kuendigung-eines-logistikvertrages/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Apr 2025 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Logistikvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatzanspruch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ru.law/?p=88661</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das LG Düsseldorf betont, dass für Schadensersatzansprüche nach einer unwirksamen Kündigung konkrete Fakten zum entgangenen Gewinn nötig sind. Pauschale Angaben genügen nicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/kuendigung-eines-logistikvertrages/">Zu Schadensersatzansprüchen nach Kündigung eines Logistikvertrages</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Landgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche nach der unwirksamen Kündigung eines Logistikvertrages geltend gemacht werden können. Dabei wurde insbesondere die Notwendigkeit betont, die erforderlichen Tatsachen zur Berechnung eines entgangenen Gewinns detailliert darzulegen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil-landgericht-dusseldorf">Urteil Landgericht Düsseldorf</h2>



<p>Nach der unwirksamen Kündigung eines Logistikvertrages obliegt es dem Anspruchsteller, alle erforderlichen Anknüpfungstatsachen für einen von ihm geltend gemachten entgangenen Gewinn darzulegen. Insoweit ist es nicht ausreichend, einen durchschnittlichen Reingewinn nach Abzug aller Kosten zu behaupten, ohne die für eine Überprüfung relevanten Anknüpfungstatsachen darzulegen. Auf Basis solch pauschaler Angaben kommt auch eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht in Betracht.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das LG Düsseldorf stellte klar, dass es für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einer unwirksamen Kündigung erforderlich ist, konkrete Anknüpfungstatsachen für den entgangenen Gewinn vorzutragen. Pauschale Angaben, wie der durchschnittliche Reingewinn ohne eine detaillierte Aufschlüsselung, reichen nicht aus. Auch eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO ist in solchen Fällen nicht möglich.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/kuendigung-eines-logistikvertrages/">Zu Schadensersatzansprüchen nach Kündigung eines Logistikvertrages</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel zum Abstellen von Fahrzeugen nur auf videoüberwachten Parkplätzen</title>
		<link>https://ru.law/agb-klausel-zum-abstellen-von-fahrzeugen-nur-auf-videoueberwachten-parkplaetzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Apr 2025 05:50:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Abstellen Fahrzeug]]></category>
		<category><![CDATA[AGB]]></category>
		<category><![CDATA[Parkplatz]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ru.law/?p=88658</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Bremen entschied, dass eine AGB-Klausel, die den Frachtführer verpflichtet, Fahrzeuge nur auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, weder überraschend noch unangemessen benachteiligt. Fehlen solche Parkplätze auf der Transportroute, muss der Frachtführer den Auftrag ablehnen oder alternative Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Andernfalls sind Weisungen des Absenders einzuholen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/agb-klausel-zum-abstellen-von-fahrzeugen-nur-auf-videoueberwachten-parkplaetzen/">Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel zum Abstellen von Fahrzeugen nur auf videoüberwachten Parkplätzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Bezug auf die Verpflichtung des Frachtführers, Fahrzeuge während des Transports ausschließlich auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, wurde kürzlich vom Landgericht Bremen geprüft. Die Entscheidung beleuchtet, ob eine solche Klausel den Frachtführer unangemessen benachteiligt oder überraschend im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil-landgericht-bremen">Urteil Landgericht Bremen</h2>



<p>Eine in AGB des Absenders enthaltene Verpflichtung des Frachtführers, das Fahrzeug während des Transports nur auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, ist weder überraschend nach § 305c BGB, noch benachteiligt diese den Frachtführer unangemessen nach § 307 BGB.</p>



<p>Sind auf der Transportroute keine videoüberwachten Parkplätze vorhanden, muss der Frachtführer den Auftrag ablehnen oder andere alternative Sicherungsmaßnahmen ergreifen, z.B. einen zweiten Fahrer einsetzen.</p>



<p>Nimmt der Frachtführer den Auftrag dennoch an, muss er jedenfalls vor der Durchführung entsprechend Art. 14 Abs. 1, 12 Abs. 1 CMR Weisungen des Absenders einholen, wie mit dem Transportauftrag weiter zu verfahren sei. Art. 14 Abs. 1 CMR gilt entsprechend, wenn sich die unmöglich einzuhaltenden Beförderungsbedingungen nicht aus dem Frachtbrief ergeben, aber sonst keine vertragsgemäße Beförderung möglich ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das Landgericht Bremen kam zu dem Schluss, dass eine Klausel, die den Frachtführer verpflichtet, das Fahrzeug nur auf videoüberwachten Parkplätzen abzustellen, weder überraschend noch unangemessen benachteiligend ist. Sollte auf der Transportroute kein geeigneter Parkplatz verfügbar sein, ist der Frachtführer verpflichtet, den Auftrag abzulehnen oder alternative Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Andernfalls muss er vor der Durchführung Weisungen des Absenders einholen, um den Transport ordnungsgemäß fortzusetzen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/agb-klausel-zum-abstellen-von-fahrzeugen-nur-auf-videoueberwachten-parkplaetzen/">Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel zum Abstellen von Fahrzeugen nur auf videoüberwachten Parkplätzen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zum qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus einem über Nacht abgestellten LKW an einer italienischen Raststätte; Wirksamkeit einer AGB-Klausel, wonach der Fahrer nur bewachte Parkplätze anfahren darf</title>
		<link>https://ru.law/diebstahl-aus-lik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2025 06:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Diebstahl]]></category>
		<category><![CDATA[LKW]]></category>
		<category><![CDATA[Parplattz]]></category>
		<category><![CDATA[Rastätte]]></category>
		<category><![CDATA[Verschulden Frachtführer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ru.law/?p=88655</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das OLG München entschied, dass eine AGB-Klausel, die den Fahrer verpflichtet, nur bewachte Parkplätze anzufahren, unwirksam ist, wenn sie ihm nicht vor Vertragsschluss mitgeteilt wurde. Der Frachtführer haftet nur bei Kenntnis einer erhöhten Diebstahlsgefahr oder bei unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen. Ein qualifiziertes Verschulden liegt nicht vor, wenn er geeignete Raststätten wählt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/diebstahl-aus-lik/">Zum qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus einem über Nacht abgestellten LKW an einer italienischen Raststätte; Wirksamkeit einer AGB-Klausel, wonach der Fahrer nur bewachte Parkplätze anfahren darf</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Im Rahmen von Transportverträgen trägt der Frachtführer die Verantwortung für die Sicherheit des transportierten Gutes. Dies umfasst nicht nur die ordnungsgemäße Beförderung, sondern auch den Schutz vor möglichen Schäden wie Diebstahl. Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München verdeutlicht, dass die Sicherheitsvorkehrungen des Frachtführers im Einklang mit den spezifischen Risiken des Transports stehen müssen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam sind und welche Anforderungen an den Frachtführer im Hinblick auf Diebstahlsicherung zu stellen sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil-oberlandesgericht-munchen">Urteil Oberlandesgericht München</h2>



<p>Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Fahrer nur bewachte Parkplätze anfahren darf, stellt eine überraschende Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB dar und wird daher nicht Vertragsbestandteil, wenn der Frachtführer weder im Transportauftrag, noch mündlich vor Vertragsschluss auf diese Regelung hingewiesen wurde.</p>



<p>Welche Sicherheitsvorkehrungen der Frachtführer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung, das ihm anvertraute Transportgut während der Beförderung von Diebstahl zu bewahren, ergreifen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es kommt entscheidend darauf an, ob die getroffenen Maßnahmen den für den durchzuführenden Transport erforderlichen Sorgfaltsanforderungen genügen. Je größer die mit der Güterbeförderung verbundenen Risiken sind, desto höhere Anforderungen sind an die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen zu stellen. Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Ruhezeiten einzuhalten.</p>



<p>Weiß der Frachtführer nicht, dass er diebstahlsgefährdetes Gut transportiert und ist im Transportauftrag nur von „Sammelgut“ die Rede, so können von ihm keine erhöhten Sicherheitsmaßnahmen erwartet werden. Nimmt er seine Ruhezeit an einer auch nachts durchgehend betriebenen Raststätte und wählt dabei einen Stellplatz in einem Berich, wo mehrere LKW nebeneinander parken, so kann ihm deshalb nicht der Vorwurf des qualifizierten Verschuldens gemacht werden.</p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li></li>
</ol>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zeigt, dass Klauseln in AGB, die den Fahrer verpflichten, nur bewachte Parkplätze anzufahren, dann nicht wirksam sind, wenn sie dem Frachtführer nicht vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden. In Bezug auf Diebstähle während des Transports ist der Frachtführer nur dann haftbar, wenn ihm eine erhöhte Diebstahlsgefahr bekannt war oder er in einer gefährdeten Situation keine geeigneten Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Ist der Frachtführer jedoch nicht über das Risiko eines Diebstahls informiert und wählt er eine geeignete Raststätte zur Einhaltung der Ruhezeiten, so kann ihm kein qualifiziertes Verschulden vorgeworfen werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/diebstahl-aus-lik/">Zum qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Diebstahl aus einem über Nacht abgestellten LKW an einer italienischen Raststätte; Wirksamkeit einer AGB-Klausel, wonach der Fahrer nur bewachte Parkplätze anfahren darf</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verwaltungsgericht bestätigt hohe Geldstrafe gegen Amazon wegen Verstößen gegen die DSGVO</title>
		<link>https://ru.law/geldstrafe-amazon-wegen-dsgvo/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Rogert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2025 06:23:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Amazon]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutzverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[DSGVO]]></category>
		<category><![CDATA[Geldstrafe]]></category>
		<category><![CDATA[Verstoß]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ru.law/?p=88916</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht hat die Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission bestätigt, die eine Geldbuße von 746 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core SARL verhängte. Der Online-Riese verstieß bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen die DSGVO. Das Gericht unterstrich die Notwendigkeit, datenschutzrechtliche Vorschriften strikt einzuhalten und ordnete zudem tägliche Zwangsgelder für fehlende Abhilfemaßnahmen an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/geldstrafe-amazon-wegen-dsgvo/">Verwaltungsgericht bestätigt hohe Geldstrafe gegen Amazon wegen Verstößen gegen die DSGVO</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Mit Urteil vom 18. März 2025 hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) bestätigt, die eine Geldbuße von 746 Millionen Euro gegen Amazon Europe Core SARL verhängt hat. Die Strafe wurde wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen. Das Gericht stellte fest, dass Amazon bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbezwecke gegen mehrere Artikel der Verordnung verstoßen hat, was eine finanzielle und regulatorische Konsequenz zur Folge hatte.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil">Urteil</h2>



<p>Mit Urteil vom 18. März 2025 wies das Verwaltungsgericht die Berufung von Amazon Europe Core SARL gegen die Entscheidung der Nationalen Datenschutzkommission (CNPD) vom 15. Juli 2021 ab. Mit dieser Entscheidung wurde eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 746.000.000 Euro verhängt, Abhilfemaßnahmen bei Androhung eines Zwangsgeldes von 746.000 Euro pro Tag angeordnet und die Veröffentlichung dieser Entscheidung angeordnet.</p>



<p>Das Gericht bestätigte die Analyse der CNPD, dass Amazon Europe Core SARL bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für interessenbasierte Werbezwecke gegen die Artikel 6, 12 bis 17 und 21 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO) verstoßen habe.</p>



<p>Die Amazon Europe Core SARL vorgeworfenen Verstöße betreffen die Nichteinhaltung der Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Nichteinhaltung der Transparenz- und Informationspflichten gegenüber den von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen, die Verletzung des Auskunftsrechts über die verarbeiteten Daten, die Verletzung des Rechts auf Berichtigung und Löschung der verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die Verletzung des Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten.</p>



<p>Das Gericht stellte außerdem fest, dass Amazon Europe Core SARL es versäumt hatte, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um den Artikeln 6, 12 bis 17 und 21 der DSGVO nachzukommen.</p>



<p>Das Gericht ordnete schließlich die aufschiebende Wirkung der Beschwerde während der Frist und des Beschwerdeverfahrens an.</p>



<p>Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 18. März 2025 kann Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.</p>



<p><em>Übersetzt aus dem Französischen:</em> <a href="https://justice.public.lu/fr/actualites/2025/03/tribunal-administratif-jugement-amazon-amende-cnpd.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://justice.public.lu/fr/actualites/2025/03/tribunal-administratif-jugement-amazon-amende-cnpd.html</a></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit">Fazit</h2>



<p>Das Urteil des Verwaltungsgerichts unterstreicht die Bedeutung der strikten Einhaltung der DSGVO-Vorgaben, insbesondere in Bezug auf Transparenz, Informationspflichten und Rechte der betroffenen Personen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Unternehmen wie Amazon mit erheblichen Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die verhängte Geldbuße und die angeordneten Abhilfemaßnahmen setzen ein deutliches Signal für die Bedeutung des Datenschutzes auf europäischer Ebene.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/geldstrafe-amazon-wegen-dsgvo/">Verwaltungsgericht bestätigt hohe Geldstrafe gegen Amazon wegen Verstößen gegen die DSGVO</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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