Tesla-Widerruf im Fokus: OLG Stuttgart trifft bahnbrechendes Urteil gegen Teslas Widerrufsbelehrung

Erst im Februar hatte der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin abgewiesen: Die fehlende Telefonnummer machte die Widerrufsbelehrung nicht unwirksam, sodass keine verlängerte Widerrufsfrist von einem Jahr gilt. Dieser Fall wurde von einer anderen Kanzlei vertreten.

Das Urteil des OLG Stuttgart: Tesla muss Widerrufsbelehrung anpassen

In einem Fall, den wir vertreten haben, hat das OLG Stuttgart nun entschieden, dass die von Tesla verwendete Widerrufsbelehrung aufgrund von Intransparenz unwirksam ist – und zwar nicht aufgrund der fehlenden Telefonnummer, sondern aufgrund unklarer Informationen für den Verbraucher.

Rechtsanwältin Jennifer Hofmann, LL.M., die unser Tesla-Litigation Team leitet und die Widerrufsfälle betreut, erklärt, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach einem wirksamen Widerruf gemäß §§ 355 Abs. 3 Satz 1 und 312g Abs. 1 BGB besteht, wenn ein Verbrauchervertrag im Fernabsatz abgeschlossen wurde, was hier der Fall war. Das OLG Stuttgart stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung von Tesla den Verbraucher nicht ausreichend darüber aufklärt, ob ein Widerrufsrecht besteht.

Kritik an der Widerrufsbelehrung: Transparenzmängel und fehlende Rücksendekosteninformationen

Das Gericht kritisierte vor allem, dass die Belehrung dem Verbraucher nicht eindeutig zeigt, ob er im konkreten Fall ein Widerrufsrecht hat. Auch die mangelnde Information über die Rücksendekosten des Fahrzeugs führte zur Unwirksamkeit der Belehrung. Tesla muss nun dafür sorgen, dass Verbraucher unmissverständlich über ihr Widerrufsrecht informiert werden.

Ein weiteres wichtiges Element des Urteils war die Entscheidung des OLG Stuttgart zur Frage des Rechtsmissbrauchs. Das Gericht verwarf die Argumentation von Tesla, dass ein Rückgabeversuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen könne. Der Verbraucher könne das Fahrzeug während der allgemeinen Geschäftszeiten am Sitz des Unternehmens anbieten, um einen Annahmeverzug zu bewirken. Tesla musste den erfolgten Rückgabeversuch anerkennen, da es keine stichhaltigen Beweise für ein pauschales Bestreiten vorlegte.

Frist für Widerruf: Ein Jahr und 14 Tage für den Verbraucher

Das OLG Stuttgart urteilte, dass der Verbraucher aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung den Widerruf innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen wirksam erklären kann. Das Gericht hat die Revision zum BGH zugelassen, da noch offene Fragen bezüglich der Klarheit der rechtlichen Richtlinien bestehen und eine abschließende Klärung durch den BGH erwartet wird.

Das OLG Stuttgart hat die Revision zugelassen, und wir gehen davon aus, dass der BGH sich erneut mit der Tesla-Widerrufsbelehrung beschäftigen wird. Die erste Nichtzulassungsbeschwerde wurde bereits über unseren beauftragten Anwalt beim BGH eingereicht.

Empfehlung für Verbraucher: Alle Rechtsmittel ausschöpfen

Für alle Betroffenen, deren Fälle noch offen sind oder die in erster Instanz abgewiesen wurden, empfehlen wir, diese Fälle weiterhin offen zu halten und alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Aufgrund des Urteils des OLG Stuttgart sollte die Rechtsschutzversicherung nun die Deckung für das weitere Vorgehen erteilen.

de_DEGerman