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	<title>vorvertragliche Anzeigepflicht Archive - R&amp;U</title>
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	<description>Verbraucheranwälte</description>
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	<title>vorvertragliche Anzeigepflicht Archive - R&amp;U</title>
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		<title>Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung – was bei der BU wirklich zählt</title>
		<link>https://ru.law/vorvertragliche-anzeigepflichtverletzung-bu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dario Kovac]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 09:22:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anzeigepflichtverletzung BU]]></category>
		<category><![CDATA[BU-Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[vorvertragliche Anzeigepflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Welche Vorerkrankungen Sie angeben müssen, wann der Versicherer seine Rechte verliert und wo die Grenze zur Arglist verläuft Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirft Ihnen vor, beim Abschluss [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/vorvertragliche-anzeigepflichtverletzung-bu/">Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung – was bei der BU wirklich zählt</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading" id="h-welche-vorerkrankungen-sie-angeben-mussen-wann-der-versicherer-seine-rechte-verliert-und-wo-die-grenze-zur-arglist-verlauft"><strong>Welche Vorerkrankungen Sie angeben müssen, wann der Versicherer seine Rechte verliert und wo die Grenze zur Arglist verläuft</strong></h2>



<p>Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirft Ihnen vor, beim Abschluss eine Erkrankung verschwiegen zu haben? Eine Anzeigepflichtverletzung führt nur dann zum Verlust des Schutzes, wenn der Versicherer konkret danach gefragt hat, Sie ein Verschulden trifft und er Sie ordnungsgemäß auf die Folgen hingewiesen hat. Rogert &amp; Ulbrich prüfen, ob der Vorwurf trägt, und verteidigen Ihren Versicherungsschutz.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-die-vorvertragliche-anzeigepflicht-uberhaupt-verlangt"><strong>Was die vorvertragliche Anzeigepflicht überhaupt verlangt</strong></h2>



<p>Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet Sie, beim Abschluss der Versicherung bestimmte Umstände wahrheitsgemäß anzugeben. Geregelt ist das in § 19 VVG. Entscheidend ist eine Einschränkung, die viele Versicherte nicht kennen: Sie müssen nur angeben, wonach der Versicherer ausdrücklich und in Textform gefragt hat.</p>



<p>Seit der Reform des Versicherungsvertragsrechts gibt es keine allgemeine, spontane Anzeigepflicht mehr. Früher mussten Versicherte von sich aus alle gefahrerheblichen Umstände nennen. Heute trägt der Versicherer das Risiko unklarer oder fehlender Fragen. Was er nicht konkret abfragt, kann er Ihnen später kaum vorwerfen.</p>



<p>Diese Verschiebung ist der Ausgangspunkt jeder Verteidigung. Bevor man über Vorerkrankungen spricht, lohnt der Blick in den Antrag: Wie genau war die Frage formuliert?</p>



<p>Der Versicherer wirft Ihnen falsche Angaben vor? Prüfen Sie zuerst, ob die Gesundheitsfragen klar und in Textform gestellt waren.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-welche-vorerkrankungen-wirklich-anzeigepflichtig-sind-und-welche-nicht"><strong>Welche Vorerkrankungen wirklich anzeigepflichtig sind – und welche nicht</strong></h2>



<p>Anzeigepflichtig ist nur, was der Versicherer erfragt hat, und das auch nur im Rahmen der konkreten Frage. Daraus ergeben sich mehrere praktische Grenzen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Klare Fragen</strong>: Eine unklare oder mehrdeutige Frage geht zulasten des Versicherers. Verstehen mehrere Versicherte sie unterschiedlich, kann er aus einer vermeintlich falschen Antwort meist nichts herleiten.</li>



<li><strong>Abgefragte Zeiträume</strong>: Fragt der Versicherer nach Behandlungen der letzten fünf Jahre, sind ältere Umstände nicht anzeigepflichtig. Halten Sie sich an den abgefragten Zeitraum, machen Sie keinen Fehler.</li>



<li><strong>Bagatellen</strong>: Eine einmalige Erkältung oder eine folgenlose Bagatelle ist regelmäßig nicht relevant, sofern der Versicherer nicht ausdrücklich danach gefragt hat.</li>



<li><strong>Kenntnis des Vermittlers</strong>: Hat ein Versicherungsvermittler beim Ausfüllen geraten, eine Angabe wegzulassen, kann sein Wissen dem Versicherer zugerechnet werden. Die Rechtsprechung sieht den Vermittler insoweit als Auge und Ohr des Versicherers.</li>
</ul>



<p>Versicherer stellen im Leistungsfall dennoch gern jede nicht genannte Diagnose als verschwiegenen Umstand dar. Diese Strategie kennt Rechtsanwalt Dario Kovac aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite. Ob der Vorwurf trägt, entscheidet sich an der konkreten Frageformulierung, nicht an der bloßen Existenz einer alten Diagnose.</p>



<p>Sie sind unsicher, ob eine Vorerkrankung anzeigepflichtig war? Lassen Sie Antrag und Frageformulierung prüfen, bevor Sie gegenüber dem Versicherer Stellung nehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-rechtsfolgen-rucktritt-kundigung-oder-vertragsanpassung"><strong>Die Rechtsfolgen: Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung</strong></h2>



<p>Welche Rechte der Versicherer hat, hängt entscheidend von Ihrem Verschulden ab. Das Gesetz staffelt die Folgen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit</strong>: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Bei grober Fahrlässigkeit entfällt das Rücktrittsrecht aber, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte.</li>



<li><strong>Einfache Fahrlässigkeit</strong>: Hier darf der Versicherer nur kündigen (§ 19 Abs. 3 VVG) und nicht rückwirkend zurücktreten.</li>



<li><strong>Kein Verschulden</strong>: Konnten Sie den Umstand nicht kennen, bleiben Ihnen Rücktritt und Kündigung erspart. Möglich ist allenfalls eine Vertragsanpassung für die Zukunft.</li>
</ul>



<p>Hinzu kommt die Kausalität. Nach § 21 Abs. 2 VVG bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn der verschwiegene Umstand weder für den Eintritt der Berufsunfähigkeit noch für deren Umfang ursächlich war. Eine verschwiegene Knieverletzung rechtfertigt also keine Leistungsverweigerung, wenn Sie wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig sind. Diese Kausalitätsgrenze gilt allerdings nicht bei Arglist.</p>



<p>Der Versicherer beruft sich auf einen Rücktritt? Prüfen Sie, ob die verschwiegene Erkrankung mit Ihrer Berufsunfähigkeit überhaupt zusammenhängt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wann-der-versicherer-seine-rechte-verliert"><strong>Wann der Versicherer seine Rechte verliert</strong></h2>



<p>Selbst wenn eine Anzeigepflichtverletzung vorliegt, kann der Versicherer seine Rechte verlieren. Drei Punkte sind in der Praxis besonders wichtig:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Hinweispflicht</strong>: Der Versicherer muss Sie bei Antragstellung durch eine gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben (§ 19 Abs. 5 VVG). Fehlt dieser Hinweis oder ist er versteckt, kann er sich auf Rücktritt und Kündigung in der Regel nicht berufen.</li>



<li><strong>Fristen</strong>: Der Versicherer muss seine Rechte innerhalb eines Monats ausüben, nachdem er von der Anzeigepflichtverletzung Kenntnis erlangt hat (§ 21 Abs. 1 VVG). Außerdem sind die Rechte nach fünf Jahren, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn Jahren, ausgeschlossen (§ 21 Abs. 3 VVG).</li>



<li><strong>Fehlende Kausalität</strong>: Der Versicherer bleibt trotz Verletzung leistungspflichtig, wenn der Umstand für Ihre Berufsunfähigkeit ohne Bedeutung war.</li>
</ul>



<p>Genau diese Punkte werden in Ablehnungsschreiben oft übergangen. Es lohnt sich, das Schreiben Zeile für Zeile gegen die gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen, statt den Vorwurf hinzunehmen.</p>



<p>Liegt ein Hinweis nach § 19 Abs. 5 VVG vor und sind die Fristen gewahrt? Diese Frage entscheidet oft über den gesamten Versicherungsschutz.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-einfache-anzeigepflichtverletzung-oder-arglist-die-entscheidende-abgrenzung"><strong>Einfache Anzeigepflichtverletzung oder Arglist? Die entscheidende Abgrenzung</strong></h2>



<p>Die schärfste Variante ist die Arglistanfechtung nach § 22 VVG in Verbindung mit § 123 BGB. Sie unterscheidet sich grundlegend von der einfachen Anzeigepflichtverletzung.</p>



<p>Arglist setzt ein subjektives Element voraus: Sie müssen bewusst falsche Angaben gemacht und dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, die Entscheidung des Versicherers zu beeinflussen. Das bloße Vergessen einer Behandlung oder ein Missverständnis genügt dafür nicht. Die Rechtsprechung verlangt einen konkreten Nachweis dieser Täuschungsabsicht und lässt pauschale Behauptungen nicht ausreichen.</p>



<p>Die Folgen der Arglist sind hart: Der Vertrag gilt von Anfang an als nichtig, die Kausalitätsgrenze greift nicht, und die Anfechtung ist bis zu zehn Jahre möglich. Versicherer greifen deshalb gern zu diesem Vorwurf, auch wenn die Voraussetzungen fehlen. Entscheidend ist aber: Die Beweislast für die arglistige Täuschung trägt vollständig der Versicherer.</p>



<p>Der Versicherer wirft Ihnen Arglist vor? Diesen schweren Vorwurf muss er beweisen – lassen Sie die Begründung anwaltlich entkräften.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-sie-tun-sollten-wenn-der-versicherer-den-vorwurf-erhebt"><strong>Was Sie tun sollten, wenn der Versicherer den Vorwurf erhebt</strong></h2>



<p>Wirft Ihnen der Versicherer eine Anzeigepflichtverletzung vor, kommt es auf strukturiertes Vorgehen an. Diese Schritte sind jetzt wichtig:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Antrag und Fragen sichern</strong>: Beschaffen Sie eine Kopie Ihres Versicherungsantrags und prüfen Sie, wie die Gesundheitsfragen konkret formuliert waren.</li>



<li><strong>Hinweis und Fristen prüfen</strong>: Klären Sie, ob der Versicherer den Hinweis nach § 19 Abs. 5 VVG erteilt und die Monatsfrist eingehalten hat.</li>



<li><strong>Ursächlichkeit klären</strong>: Stellen Sie fest, ob die beanstandete Erkrankung mit Ihrer Berufsunfähigkeit überhaupt zusammenhängt.</li>



<li><strong>Arglistvorwurf nicht hinnehmen</strong>: Behauptet der Versicherer Arglist, verlangen Sie eine konkrete Begründung. Pauschale Vorwürfe reichen nicht aus.</li>



<li><strong>Nichts unbedacht erklären</strong>: Geben Sie keine schriftlichen Stellungnahmen ab, bevor die Rechtslage geklärt ist. Unbedachte Formulierungen liefern dem Versicherer Argumente.</li>
</ul>



<p>Unterschreiben oder bestätigen Sie nichts, bevor Sie wissen, welche Folgen Ihre Erklärung hat.</p>



<p>Dieser Beitrag gehört zu unserer Übersicht über die fünf häufigsten Ablehnungsgründe in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie der Versicherer mit Verweisung und Leistungsantrag arbeitet, vertiefen wir in eigenen Beiträgen. Einen Überblick über unsere Arbeit finden Sie auf unserer Seite zum Versicherungsrecht.</p>



<p>Je früher der Vorwurf geprüft wird, desto besser. Lassen Sie Ihren Fall bewerten, solange die Fristen für eine Reaktion offen sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Rogert &amp; Ulbrich – Ihre Anwälte im Versicherungsrecht</strong></h2>



<p>Rogert &amp; Ulbrich verteidigen Versicherte bundesweit gegen den Vorwurf der Anzeigepflichtverletzung. Als Ansprechpartner im Versicherungsrecht steht Rechtsanwalt Dario Kovac, der die Prüf- und Ablehnungsstrategien der Versicherer aus seiner früheren Tätigkeit auf Versichererseite kennt. Diese Innensicht verbinden wir mit der Verbraucherschutz-Erfahrung der Kanzlei aus Großverfahren im Banken-, Kapitalmarkt- und Automobilrecht. So begegnen wir Versicherern auf Augenhöhe.</p>



<p>Wir beschaffen Antrag und Versicherungsbedingungen, prüfen die Frageformulierung, die Hinweispflicht und die Fristen und bewerten, ob der Vorwurf des Versicherers überhaupt trägt. Außergerichtlich setzen wir Ihren Versicherungsschutz gegenüber dem Versicherer durch. Bleibt er bei seinem Standpunkt, vertreten wir Sie auch vor Gericht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung binden wir frühzeitig ein und holen die Deckungszusage für Sie ein.</p>



<p>Hat Ihre BU-Versicherung den Vertrag wegen einer angeblichen Anzeigepflichtverletzung angefochten oder die Leistung verweigert? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-faqs-haufig-gestellte-fragen-zur-vorvertraglichen-anzeigepflicht"><strong>FAQs – Häufig gestellte Fragen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht</strong></h2>


<div class="wp-block-uagb-faq uagb-faq__outer-wrap uagb-block-ed0fa9cc uagb-faq-icon-row uagb-faq-layout-accordion uagb-faq-expand-first-true uagb-faq-inactive-other-true uagb-faq__wrap uagb-buttons-layout-wrap uagb-faq-equal-height     " data-faqtoggle="true" role="tablist"><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-f9785a0e " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
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							</span>
			<span class="uagb-question">Was ist eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung liegt vor, wenn Sie beim Abschluss der Versicherung eine Frage des Versicherers nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben. Grundlage ist § 19 VVG. Maßgeblich sind nur Umstände, nach denen der Versicherer ausdrücklich und in Textform gefragt hat. Ob eine Verletzung tatsächlich Folgen hat, hängt von Ihrem Verschulden, der Kausalität und der Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen durch den Versicherer ab.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-eef02c53 " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Muss ich jede Vorerkrankung angeben?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Nein. Sie müssen nur die Umstände angeben, nach denen der Versicherer konkret gefragt hat, und nur innerhalb des abgefragten Zeitraums. Bagatellen ohne Krankheitswert sind in der Regel nicht relevant, wenn nicht ausdrücklich danach gefragt wurde. Unklare oder mehrdeutige Fragen gehen zulasten des Versicherers.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-7b6999cf " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
						<span class="uagb-icon-active uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Was passiert, wenn ich eine Frage falsch verstanden habe?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Ein Missverständnis ist nicht dasselbe wie eine bewusste Falschangabe. Eine unklare Frage geht zulasten des Versicherers. Außerdem kommt es auf Ihr Verschulden an: Bei einfacher Fahrlässigkeit hat der Versicherer deutlich schwächere Rechte als bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ein ehrliches Missverständnis begründet keine Arglist.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-a5f0bb69 " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Welche Rechte hat der Versicherer bei einer Anzeigepflichtverletzung?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Das hängt vom Verschulden ab. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer zurücktreten, bei einfacher Fahrlässigkeit nur kündigen, und ohne Verschulden bleibt allenfalls eine Anpassung des Vertrags für die Zukunft. In bestimmten Fällen kann er zur Vertragsanpassung verpflichtet sein, statt sich vollständig zu lösen. Ein Rücktritt setzt zudem voraus, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-28b6f38a " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Was bedeutet Kausalität bei der Anzeigepflicht?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Kausalität bedeutet, dass der verschwiegene Umstand für Ihre Berufsunfähigkeit oder deren Umfang ursächlich gewesen sein muss. Nach § 21 Abs. 2 VVG bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn dieser Zusammenhang fehlt. Eine verschwiegene Erkrankung, die mit Ihrer Berufsunfähigkeit nichts zu tun hat, rechtfertigt deshalb meist keine Leistungsverweigerung. Diese Grenze gilt jedoch nicht bei Arglist.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-922e0bf1 " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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						<span class="uagb-icon-active uagb-faq-icon-wrap">
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							</span>
			<span class="uagb-question">Wann verliert der Versicherer sein Rücktrittsrecht?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Der Versicherer verliert seine Rechte unter anderem, wenn er Sie nicht ordnungsgemäß auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG). Auch wenn er die Monatsfrist nach Kenntnis versäumt, kann er sich nicht mehr berufen. Zusätzlich sind die Rechte nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren, ausgeschlossen. Diese Punkte werden in der Praxis häufig übersehen.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-910f255b " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Was ist der Unterschied zwischen einfacher Anzeigepflichtverletzung und Arglist?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Bei der einfachen Anzeigepflichtverletzung fehlt die bewusste Täuschungsabsicht. Arglist setzt dagegen voraus, dass Sie bewusst falsche Angaben gemacht haben, um die Entscheidung des Versicherers zu beeinflussen. Die Folgen unterscheiden sich erheblich: Bei Arglist gilt der Vertrag von Anfang an als nichtig, die Kausalitätsgrenze greift nicht, und die Anfechtung ist bis zu zehn Jahre möglich. Ein bloßes Vergessen oder Missverständnis begründet keine Arglist.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-44975cc3 " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Wer muss die Arglist beweisen?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Die Beweislast für eine arglistige Täuschung trägt vollständig der Versicherer. Er muss konkret darlegen, dass Sie bewusst falsche Angaben gemacht haben. Pauschale Behauptungen oder der bloße Hinweis auf eine nicht genannte Diagnose reichen dafür nicht aus. Gelingt ihm der Nachweis nicht, bleibt es bei den schwächeren Folgen einer einfachen Anzeigepflichtverletzung.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-7ab03cea " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Kann der Versicherer auch nach Jahren noch zurücktreten?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Nur innerhalb bestimmter Grenzen. Die Rechte des Versicherers aus einer Anzeigepflichtverletzung sind nach fünf Jahren ab Vertragsschluss ausgeschlossen. Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre (§ 21 Abs. 3 VVG). Zudem muss der Versicherer ab Kenntnis der Verletzung innerhalb eines Monats handeln.</p></div></div><div class="wp-block-uagb-faq-child uagb-faq-child__outer-wrap uagb-faq-item uagb-block-ab813d0e " role="tab" tabindex="0"><div class="uagb-faq-questions-button uagb-faq-questions">			<span class="uagb-icon uagb-faq-icon-wrap">
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			<span class="uagb-question">Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?</span></div><div class="uagb-faq-content"><p>Am besten sofort, wenn der Versicherer eine Anzeigepflichtverletzung behauptet oder rückwirkend Ihre Krankenakte anfordert. Je früher Antrag, Hinweis und Fristen geprüft werden, desto besser lassen sich Fehler des Versicherers nutzen. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten – wir prüfen die Deckung für Sie und holen, falls nötig, eine Deckungszusage ein. Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie Ihre Ansprüche.</p></div></div></div>


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<p>Der Beitrag <a href="https://ru.law/vorvertragliche-anzeigepflichtverletzung-bu/">Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung – was bei der BU wirklich zählt</a> erschien zuerst auf <a href="https://ru.law">R&amp;U</a>.</p>
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